Drucksache - IX/0819  

 
 
Betreff: Nachwahl eines Mitglieds des Widerspruchsbeirates nach dem SGB IX und SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
   
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
18.07.2024 
27. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
26.09.2024    28. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung      
Anlagen:
Vorlage zur Wahl, 09.07.2024, BzVV

Entsprechend § 34 Abs. 4 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) in der derzeit gültigen Fassung wählt die BVV die Mitglieder des Widerspruchsbeirates für die Dauer einer Wahlperiode.

Dieser Beirat ist zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren des Trägers der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und des Trägers der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) zu bilden.

Gemäß § 34 Abs. 3 a) AZG sind auch drei Bezirksverordnete Mitglieder des Beirates. Hier ist die Nachwahl einer / eines Bezirksverordneten erforderlich.

Als Kandidaten wurden benannt:

 
 

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