Drucksache - IX/0713  

 
 
Betreff: Abberufung eines Bezirksamtsmitglieds
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD, Die Linke, B'90GrüneSPD, Die Linke, B'90Grüne
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beitritt:Einz.-BzV (Tierschutzpartei)
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beratung
07.03.2024 
23. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
18.04.2024 
24. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 27.02.2024, SPD, Die Linke, B'90Grüne

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamtsmitglied, Herr Bernd Geschanowski, wird gemäß § 47 II der Geschäftsordnung (GO) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Treptow-Köpenick von Berlin in Verbindung mit § 35 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in geheimer Wahl durch die Bezirksverordnetenversammlung von seinem Amt als Bezirksstadtrat abberufen.

 

 

 

Begründung:

Das Vertrauensverhältnis zur Bezirksverordnetenversammlung war bereits zu Beginn der Wahlperiode durch seine Amtsführung in der letzten Wahlperiode schwer belastet.

In der laufenden Wahlperiode hat Herr Geschanowski dieses Vertrauensverhältnis nicht wiederherstellen können. Eine falsche Prioritätensetzung in Verbindung mit einer verfehlten Personalpolitik und Untätigkeit führen dazu, dass das Ordnungsamt seinen Aufgaben nicht gerecht werden kann. Ende des Jahres 2023 musste wegen seines Missmanagements, eine Haushaltssperre im Ordnungsamt angeordneten werden. Damit war der letzte Punkt überschritten: Es gibt kein Vertrauen mehr in die Amtsführung des Bezirksstadtrates. Und kein Vertrauen mehr, dass er seine Amtsführung verbessert. In der Gesamtschau seines Wirkens ist deutlich geworden, dass er seinem Amt nicht gewachsen ist.

 

Überdies hat der Bezirk Treptow-Köpenick Stadträte verdient, die sich zweifelsfrei auf dem Boden des Grundgesetzes bewegen und deren demokratisches Selbstverständnis über alle Zweifel erhaben ist.

 
 

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