Drucksache - IX/0706  

 
 
Betreff: Probestunden im Rahmen des bezirklichen Musikunterrichts einführen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDAfD
Verfasser:Johannes Rackow 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
07.03.2024 
23. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur (B) Empfehlung
20.03.2024 
9. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur (B) vertagt   
30.04.2024 
10. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur (B) vertagt   
05.06.2024 
11. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur (B) vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 26.02.2024, AfD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin für die Anpassung der Ausführungsvorschriften (AV MuS-Honorare, AV MSE) für den Musikschulunterricht einzusetzen, sodass bezahlte Probestunden stattfinden können. Die Regelungen zu Entgeltermäßigungen und -befreiungen sollten auf Probestunden entsprechend Anwendung finden.

 

 

 

Begründung

Mit ihrer mühe- und liebevollen Arbeit stellen die bezirklichen Musikschulen und deren Lehrer das musikalische Rückgrat der Hauptstadt dar. Täglich kann man sich auf öffentlichen Konzerten der Musikschulen einen Eindruck von der fleißigen Arbeit und den Lernerfolgen der Schüler verschaffen.

Neben der dringend notwendigen Entlastung der bezirklichen Musikschulen etwa durch die Einführung einer Regelfinanzierung und die Beschäftigung von zusätzlichen Sachbearbeitern steht die Beseitigung von bürokratischen Hürden im Zentrum der Verbesserungsmöglichkeiten. Musikschüler und deren Eltern äern regelmäßig den Wunsch nach Probestunden (z. B. 1 3). Diese lassen sich aber auf Grundlage der geltenden Ausführungsvorschriften (AV MuS-Honorare, AV MSE) schwerlich realisieren.

Die Musikschule Treptow-Köpenick beschreibt dieses Defizit im Rahmen des Anmeldeprozederes folgendermaßen:

"nsche nach Probestunden lassen sich bei als Honorarkräften beschäftigten Musikschullehrkräften nicht ohne abgeschlossenen Unterrichtsvertrag umsetzen. Flexible Unterrichtsmodelle (z. B. Zehnerkarten) lassen sich im Rahmen der derzeit gültigen Ausführungsvorschriften ebenfalls nicht umsetzen."

Die Musikschule Charlottenburg-Wilmersdorf bestätigt den Wunsch einer Einführung von Probestunden und beschreibt den derzeitigen unbefriedigenden Zustand folgendermaßen:

"Der Unterrichtsvertrag enthält eine Probezeit und läuft bis zum Ende desjenigen Kalendermonats, in dem die zwölfte Unterrichtseinheit erteilt wird. Eine bezahlte Probestunde vor Vertragsabschluss wäre sinnvoll und ausreichend."

Durch die Anpassung der Ausführungsvorschriften im Sinne einer Ermöglichung von Probestunden sinken die Hürden zur Aufnahme von Musikschulunterricht und das Zusammenfinden von Musikschülern und Musiklehrern wird erleichtert. 

 

 
 

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