Drucksache - IX/0662  

 
 
Betreff: Jährliche bezirkliche Einbürgerungsfeier würdig und öffentlich gestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Sascha Lawrenz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
01.02.2024 
22. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Partizipation und Integration Empfehlung
15.02.2024 
20. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt     
14.03.2024 
21. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt   
25.04.2024 
22. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt   
27.06.2024 
24. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt   
05.09.2024 
25. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration vertagt     
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 23.01.2024, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, ab diesem Jahr die regelmäßig stattfindende Einbürgerungsfeier, unter Einbeziehung der Öffentlichkeit und der bezirklichen Zivilgesellschaft, am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, zu veranstalten. Zu dieser Veranstaltung sollten im abgelaufenen Kalenderjahr eingebürgerte Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz im Bezirk eingeladen werden.

 

 

 

Begründung:

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Staatsbürgerschaft ist dabei das stärkste Bekenntnis zu unserem Land. Mit einer zentralen Einbürgerungsfeier würdigt der Bezirk die Entscheidung von Menschen, die diesen besonderen Schritt gegangen sind, der zumeist am Ende eines Integrationsprozesses steht.

nftig steht zu erwarten, dass nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts die Fallzahlen weiter ansteigen werden, auch weil Fristen verkürzt und neue Tatbestände geschaffen werden.

Auch wenn Einbürgerungen seit dem 01. Januar 2024 zentral beim Landesamt für Einwanderung durchgeführt werden und damit nicht mehr in bezirklicher Zuständigkeit liegen, sollte dem Vorbild anderer Bezirke gefolgt werden und eine öffentliche bezirkliche Einbürgerungsveranstaltung organisiert werden, um die Bedeutung des Erwerbs der Staatsbürgerschaft zu würdigen.

Das Gesetz zur Neuordnung der Zuständigkeiten in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten (Drucksache 19/0961) erwähnt ausdrücklich in der Gesetzesbegründung die Bedeutung von bezirklichen Einbürgerungsfeiern, die trotz anderer gesetzlicher Zuständigkeiten möglich bleiben ("Um den regionalen Bezug der Eingebürgerten in den Bezirken zu erhalten, die Bindungen in die Kiezstrukturen zu stärken und die Bedeutung der Einbürgerungen gerade auch mit Blick auf Nachbarschafts- und Kiezstrukturen zu unterstreichen, werden dezentrale Einbürgerungs- beziehungsweise Begrüßungsfeiern in den Bezirken weiterhin möglich bleiben.")

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)