Drucksache - IX/0645
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Die der Bezirksverordnetenversammlung mit Bezirksamtsbeschluss Nr. 389/23 zur Genehmigung vorgelegte Bezirkshaushaltsrechnung für den Bezirk Treptow-Köpenick für das Haushaltsjahr 2022 wird mit folgenden Ergebnis genehmigt:
Einnahmen: 766.141.046,50 Euro Ausgaben: 766.141.046,50 Euro Zuführung an die Ergebnisrücklage: 9.098,718,54 Euro (in den Ist-Ausgaben enthalten)
Begründung: Nach § 4 Abs. 3 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) werden nach Abschluss des Haushaltsjahres besondere Bezirksrechnungen als Teil der Haushalts- und Vermögensrechnung aufgestellt. Sie sind nach § 12 Abs. 2 Nr 3 BezVG von der Bezirksverordnetenversammlung unbeschadet der Entlastung des Senats durch das Abgeordnetenhaus aufgrund der Haushalts- und Vermögensrechnung, zu genehmigen. Die Bezirkshaushaltsrechnung entspricht in ihrer Gestaltung den geltenden Ausführungsvorschriften zur Landeshaushaltsordnung (Nr. 12 AV § 80 LHO). Die Bezirkshaushaltsrechnung weist nach, mit welchen Ergebnissen die Verwaltung gegenüber dem Bezirkshaushaltsplan gewirtschaftet hat. Sie ist im wesentlichen ein Rechenschaftsbericht in Zahlen über die Haushaltswirtschaft der Bezirke. Grundlage für die Haushaltswirtschaft war der Bezirkshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022. Weitere Erläuterungen der Dienststellen zur Bezirkshaushaltsrechnung werden dem Rechnungsprüfungsausschuss für seine Beratungen gesondert zur Verfügung gestellt. |
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