Drucksache - IX/0580  

 
 
Betreff: Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung auskömmlich finanzieren
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:JHAJHA
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.11.2023 
20. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Anlagen:
Antrag, 17.10.2023, JHA

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, die Mittel für die Tarifanpassungen aus 2022/2023 für die freie Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sowie die fehlenden Mittel im Titel Jugendsozialarbeit schnellstmöglich bis zur Aufstellung des Fördervorschlags in den Haushalt einzustellen.

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin dafür einzusetzen, die Mittel für die Steigerung der Leistungsstunden im beschlossenen Jugendförderplan gemäß dem Jugendfördergesetz vollständig (auch für die Angebotsform 1) über den Landeshaushalt den Bezirken zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

Begründung:

Die derzeitig im Haushaltsplan 2024/2025 Treptow-Köpenick eingestellten Mittel im Einzelplan 40 zur Finanzierung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung sind unzureichend.
 

Zum einen fehlen die in 2022 und 2023 durch das Land Berlin gewährten Tarifmittel:

  • im Kapitel 4010 in den Titeln zur Finanzierung der Jugendarbeit (Titel 68425 und Titel 68406) noch immer 74.462,89€,
  • zur Finanzierung der Jugendsozialarbeit (Titel 67139) 17.595,83€ und
  • im Kapitel 4040 zur Finanzierung der Familienförderung (Titel 67161) 14.706,17€.

Dadurch ist die Finanzierung der Beschäftigten in diesen Bereichen nicht sichergestellt

 

Zum anderen weist die Summe zur Förderung der Jugendsozialarbeit gegenüber der Förderung in 2023 einen Fehlbetrag in Höhe von 53.000€ aus, was zu einer unmittelbaren Kürzung von wichtigen Angeboten für Kinder und Jugendliche in Treptow-Köpenick führt.

 

Im Fazit führen diese Faktoren zu einer Kürzung der Angebotsstunden, zu einem Abbau der Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien in Treptow-Köpenick und des Weiteren zu einer Abwärtsspirale in der Kostenleistungsrechnung.

 

Der vom Jugendhilfeausschuss beschlossene Jugendförderplan, basierend auf dem Jugendfördergesetz im Land Berlin, kann mit der vorliegenden Ausstattung der Titel für Jugendarbeit im Einzelplan 40 nicht eingehalten werden. Zur Umsetzung der im bezirklichen Jugendförderplan festgelegten Maßnahme muss für den Doppelhaushalt 2024/2025 die zweite Rate der 450.000€, 225.000€, in den Haushalt eingestellt werden. Ansonsten steht ein Verstoß gegen das Jugendfördergesetz im Raum. Was dieser Rechtsbruch bedeutet, muss juristisch bewertet werden. Für die bedarfsgerechte und qualitative Weiterentwicklung der Jugendarbeit in Treptow-Köpenick ist der Jugendförderplan und somit das Jugendfördergesetz die zwingende Grundlage.

 

 
 

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