Drucksache - IX/0574  

 
 
Betreff: Situation im Jugendhaushalt
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, Jug
   
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
21.09.2023 
19. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
16.11.2023 
20. (ordentliche, öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 12.09.2023, SPD

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

  1. Wurden die Tarifanpassungen für 2022/2023 und die für Herbst zu erwartenden Tarifanpassungen für 2024/2025 r freie Träger der Jugendhilfe in den Paragrafen 11, 13.1 und 16 in den Haushalt eingestellt?

a)   Wenn nein, warum nicht?

b)   Wie geht das Bezirksamt mit der Gefahr um, dass Angebote geschlossen oder reduziert werden müssen?

  1. Ist es richtig, dass bei dem gerade an den Start gegangenen queeren Jugendangebot des HvD Einschnitte um 50 Prozent vorgesehen sind?
  2. Ist es richtig, dass es massive Kürzungen beim FEZ geben wird?
  3. Ist es korrekt, dass die neue Jugendherberge der Jugendmusikakademie eine massive Finanzierungslücke hat und die Fertigstellung deshalb in Frage steht?

Hierzu antwortet die Abteilung Jugend:

 

Zu 1a.:

Es wurden alle gemäß Produktsummenbudget durch die Serviceeinheit Personal und Finanzen abzüglich der Umlagen zugewiesenen finanziellen Mittel durch die Verwaltung des Jugendamtes in die jeweiligen Haushaltstitel eingestellt. Darin enthalten sind die für das Haushaltsjahr 2022 im Wege der Basiskorrektur ausgereichten Tarifsteigerungen, die von der zuständigen Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (SenIAS) berechnet wurden. Diese führen im Haushalt für die Jahre 2024 und 2025 zu einer entsprechenden Plafonderhöhung in den Transferbereichen "Freiwillige soziale Leistungen", "Schuldner- und Insolvenzberatung" und "Psychiatrie-Entwicklungsprogramm".

Die ausgereichten Basiskorrekturbeträge wurden um 10 % für die Verstetigung im Plafond angehoben, da in der Basiskorrekturberechnung 2022 im Falle von einmaligen Tarifniveauanhebungen teilweise nur anteilige Jahresbeträge berücksichtigt wurden.

Tariferhöhungen für Träger, die im Jahr 2022 das Tarifmittelverfahren nicht oder nicht vollständig durchlaufen haben, sind in der Plafonderhöhung nicht enthalten. Diese werden für 2024 auf der Basis der Tarifmittelverfahren 2023 ermittelt und zur Basiskorrektur angemeldet.

Es ist geplant, die zentrale Tarifvorsorge im Doppelhaushalt 2024/2025 fortzuführen. Mit dem Haushaltsplanentwurf 2024/2025 hat die Senatsverwaltung für Finanzen zentral bei Kapitel 2910, Titel 68406 erneut Vorsorge für die Teilhabe der Beschäftigten von Zuwendungsempfangenden an der Tarifentwicklung des TV-L getroffen (50 Mio. € in 2024 und 50 Mio. € in 2025; auch für Anpassungen infolge einer Erhöhung des Landesmindestlohns).

Der Titelansatz ist mit folgender Erläuterung verbunden:

"Etatisierung zentraler Mittel für die durch die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihrer Ermessensentscheidungen ausgereichten Mittel an Zuwendungsempfangende, um deren Beschäftigten eine Teilhabe an der Tarifentwicklung gemäß TV-L zu ermöglichen und für Anpassungen infolge einer Erhöhung des Landesmindestlohns."

Damit können im Falle einer Ausschöpfung der Zuwendungstitel im Rahmen des bekannten Tarifmittelverfahrens die benötigten zusätzlichen Mittel wieder aus der zentralen Tarifvorsorge beantragt werden.

 

Zu 1b.:

Nach aktuellem Stand können aus Sicht der Verwaltung des Jugendamtes Angebotseinschränkungen in einzelnen Projekten der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Familienförderung aufgrund fehlender Tarifmittel in den Haushaltstiteln nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings gehen wir auch davon aus, dass die Träger der freien Jugendhilfe nach Wegen suchen werden, die Defizite durch Kostenanpassungen bzw. -verschiebungen oder die Erhöhung von Einnahmen zu reduzieren, sodass eventuelle Angebotseinschränkungen auf das notwendigste Maß beschränkt werden.

 

Zu 2.:

Die Verwaltung des Jugendamtes sieht hier keine Kürzung vor, das Projekt soll auch weiterhin über die gesamtstädtischen Mittel für Jugendarbeit wie in 2023 durch den Bezirk gefördert werden. Vorbehaltlich des Haushaltsbeschlusses geht die Verwaltung des Jugendamtes aktuell davon aus, dass die gesamtstädtischen Mittel für diese Förderung dem Jugendamt weiter zur Verfügung gestellt werden.

Richtig ist, dass die Landesfinanzierung, die dem Projekt seit Mitte des Jahres zusätzlich zur Verfügung steht, nicht im Haushaltsplan der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie enthalten war. Nach Aussage der Senatsverwaltung liegen im parlamentarischen Verfahren der Haushaltsberatungen jedoch Anträge vor, dies zu ändern. derzeit nicht gesichert ist. Tiefergehende Informationen liegen der Verwaltung des Jugendamtes derzeit nicht vor, da die Zuständigkeit über die Gewährung dieser Landesmittel bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt.

 

Zu 3.:

Darüber liegen der Verwaltung des Jugendamtes derzeit keine Informationen vor, da die Zuständigkeit bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie liegt und das Jugendamt über die Haushaltsplanungen der Senatsverwaltung nicht informiert wird.

 

Zu 4.:

Auch dazu liegen der Verwaltung des Jugendamtes derzeit keine Informationen vor, da die Zuständigkeit nicht im Bezirk liegt und das Jugendamt über die Haushaltsplanungen der einzelnen Senatsverwaltungen nicht informiert wird.

 

André Grammelsdorff

Stellv. Bezirksbürgermeister

und Bezirksstadtrat für Jugend

 
 

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