Drucksache - IX/0044
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirkswahlamt die Durchführung der Wahlen vom
Die durch die Bezirkswahlleiterin in ihrer Pressemitteilung vom 11. Oktober 2021 angeführten Defizite sollten in die Auswertung einbezogen werden.
Die BVV sollte zeitnah eine Stellungnahme zu den angeführten Punkten 1 bis 7 erhalten. Ihr sollte bis spätestens 31. Dezember 2022 der Gesamtbericht vorgelegt und dargelegt werden, wie das Bezirksamt ermittelte Mängel im Hinblick auf künftige Wahlen ausschließen will.
Begründung: Die vorgenannten Empfehlungen gehen auf Hinweise von Wahlhelfern zurück. Die Bezirkswahlleiterin informierte ihrerseits über beträchtliche Defizite. In den Wahlen findet unsere Demokratie ihren Ausdruck. Sie sind ihr Kern und ihr Ausgangspunkt und das wichtigste Mittel zu ihrer Sicherung. Störungen können dem Vertrauen in die demokratischen Institutionen massiv schaden. Das Bezirksamt schuldet den Wählerinnen und Wählern sowie der gewählten BVV im Interesse der Demokratie Aufklärung und die Abstellung von Mängeln. |
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