Drucksache - IX/0044  

 
 
Betreff: Durchführungsmängel bei Wahlen abstellen
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Sascha Lawrenz 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.12.2021 
3. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste Empfehlung
05.01.2022 
1. (öffentliche / konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste vertagt   
09.02.2022 
2. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste vertagt   
30.03.2022 
4. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste überwiesen   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (B) Empfehlung
19.04.2023 
1. (konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (B) zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 07.12.2021, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Bezirkswahlamt die Durchführung der Wahlen vom
26. September 2021 sorgfältig auszuwerten und dafür zu sorgen, dass Mängel, die dabei festgestellt werden, bei künftigen Wahlen nicht wieder auftreten. Insbesondere sollte darauf hingewirkt werden, dass

  1. ehrenamtliche geschulte Wahlvorsteher auch tatsächlich am Wahltag in den Wahllokalen erscheinen,
  2. die Wahllokale zum offiziellen Wahlbeginn in dem zu erwartenden Zustand und auch tatsächlich für den vorgeschriebenen praktischen Vorgang vom Eintreten über die Stimmabgabe bis zum Verlassen des Raumes eingerichtet (Empfangstische, Wahlkabinen, Schreibstifte) sind,
  3. an gut sichtbarer Stelle Muster-Wahlformulare (selbstverständlich entscheidungs- und kennzeichnungsfrei) aufgehängt sind, die den Wahlhelfern bei der Beantwortung häufiger Fragen helfen und den Menschen zur Orientierung dienen können,
  4. ein gut sichtbarer Aushang klar erläutert, dass Briefwahlunterlagen nicht in die Wahlurne geworfen werden und auch nicht im Wahllokal angenommen werden dürfen,
  5. es eine Anfahrt- und Haltemöglichkeit / Kurzparkmöglichkeit für das Bringen z. B. Betagter oder von Menschen mit Behinderungen unmittelbar vor dem Wahllokal gibt und dass das Ordnungsamt dabei eine gewährleistende und vor Ort unterstützende Rolle ausübt,
  6. jedes Wahllokal barrierefrei zu erreichen ist,
  7. zeitgleiche öffentliche Veranstaltungen die Wahlen nicht behindern.

 

Die durch die Bezirkswahlleiterin in ihrer Pressemitteilung vom 11. Oktober 2021 angeführten Defizite sollten in die Auswertung einbezogen werden.

 

Die BVV sollte zeitnah eine Stellungnahme zu den angeführten Punkten 1 bis 7 erhalten. Ihr sollte bis spätestens 31. Dezember 2022 der Gesamtbericht vorgelegt und dargelegt werden, wie das Bezirksamt ermittelte Mängel im Hinblick auf künftige Wahlen ausschließen will.

 

 

 

Begründung:

Die vorgenannten Empfehlungen gehen auf Hinweise von Wahlhelfern zurück. Die Bezirkswahlleiterin informierte ihrerseits über beträchtliche Defizite.

In den Wahlen findet unsere Demokratie ihren Ausdruck. Sie sind ihr Kern und ihr Ausgangspunkt und das wichtigste Mittel zu ihrer Sicherung. Störungen können dem Vertrauen in die demokratischen Institutionen massiv schaden. Das Bezirksamt schuldet den Wählerinnen und Wählern sowie der gewählten BVV im Interesse der Demokratie Aufklärung und die Abstellung von Mängeln.

 
 

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