Drucksache - V/0001-2  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
Status:öffentlichBezüglich:
V/0267
 Ursprungaktuell
Initiator:Einz.-BzVEinz.-BzV
Verfasser:1. Brigitte Gelbke
2. Elke Werner
 
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
29.11.2001 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Geschäftsordnungsausschuss Vorberatung
13.03.2002    2. (nichtöfftl.) Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Anlagen:
Antrag, 28.11.2001, Einz.-BzV von BüGr u. STATT

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin wolle beschließen:

 

In der Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick von Berlin vom 12.10.2000 sind folgende Änderungen bzw. Ergänzungen vorzunehmen:

 

1.

 

§ 12 Abs. 1

Satz 2 wird Satz 3.

Satz 2 neu: Fraktionslose Einzelbezirksverordnete sind berechtigt im Ältestenrat der BVV an               der Konsensfindung teilzunehmen.

 

Begründung:

Der Ältestenrat ist kein Ausschuss der BVV. Er dient als Konsensgremium der Verständigung zwischen den Fraktionen und der Vorbereitung der Sitzungen der BVV. Die Erfüllung dieser Aufgabe kann er nur garantieren, wenn den Einzelbezirksverordneten Einfluss auf die Konsensfindung und damit auf die Gestaltung der Tagesordnung eingeräumt wird.

Das ermöglicht einen frühzeitigen, konzentrierten und zeitsparenden Informationsaustausch vor der BVV-Sitzung und hält diese von langen Verhandlungen und GO-Debatten frei.

 

 

2.

 

§ 15 Abs. 7

Satz 1 neu: Fraktionslose Einzelbezirksverordnete können mit Rede- und Antragsrecht
- ohne Stimmrecht - an den Sitzungen von drei Ausschüssen ihrer Wahl,
jedoch nicht des Jugendhilfeausschusses, teilnehmen.

 

 

Begründung:

Im BezVG § 9, Absatz 6 wurde u.a. neu festgelegt, dass fraktionslose Bezirksverordnete berechtigt sind, "in mindestens einem Ausschuss ihrer Wahl mit Rede- und Antragsrecht, jedoch ohne Stimmrecht teilzunehmen. ... Das Nähere regelt die Geschäftsordnung."

Um die Teilnahme der fraktionslosen Bezirksverordneten an den Schwerpunkten der Bezirkspolitik effektiv zu ermöglichen, sollten die Rechte zur Mitarbeit durch Reden und Antragsstellung in den Ausschüssen der BVV, nicht durch eine Festlegung auf nur einen Ausschuss beschränkt werden.

 

 

3.

 

§ 18 Abs. 3 neu

 

Zur Fristwahrung von Anträgen und Anfragen reicht die elektronische Datenübermittlung aus. Die Originalunterschriften können bis zum Aufrufen des               Tagesordnungspunktes nachgereicht werden.

 

 

Begründung:

Inzwischen ist die elektronische Übermittlung von Unterschriften im Geschäftsverkehr üblich und wird auch von Behörden und Gerichten für Fristwahrungen anerkannt.

 

 

4.

 

§ 23 Abs. 1

 

Satz 2 wird ersetzt durch: Sie müssen entweder von einer Fraktion oder einem                             Einzelbezirksverordneten unterzeichnet sein.

 

 

Begründung:

Lt. Neufassung des BezVG § 11, Abs. 2 vom Juli 1999 haben einzelne Bezirksverordnete das Recht, "Anträge zu stellen und Anfragen an das Bezirksamt zu richten".

Damit ist vom Gesetzgeber die politische Arbeit der Fraktionslosen auch ohne Absprache mit anderen ermöglicht worden. In der Formulierung der Geschäftsordnung vom 23.11.2000 liegt ein Verstoß gegen § 11 Abs. 2 BezVG vor.

 

 

5.

 

§ 23 Abs. 4 Satz 2:

 

Satz 2 ist ersatzlos zu streichen.

 

 

Begründung:

Die schriftliche Beantwortung einer Großen Anfrage darf nur vom Einreicher oder der einreichenden Fraktion selbst verlangt werden. Eine Abstimmung durch die BVV ist hier nicht gegeben, da damit die grundlegende Möglichkeit zu Inhalt und Antwort auf die Große Anfrage nachzufragen, verhindert wird. Dieses Recht auf Aussprache zur Großen Anfrage kann dem/den Fragenden nicht durch BVV-Beschluss verwehrt werden.

 

 

6.

 

§ 24, Abs. 1 neu:

 

Wird die Beantwortung einer Großen Anfrage vom Bezirksamt abgelehnt, so tritt die BVV in eine Beratung ein, wenn dies vom Fragesteller verlangt wird.

 

Begründung:

Nur der Fragesteller - Fraktion oder Einzelbezirksverordneter - kann entscheiden, wie im Falle der Verweigerung einer Antwort durch das Bezirksamt mit seiner Großen Anfrage verfahren werden soll.

 

 

 

7.

 

§ 26 Abs. 3

 

Satz 3 wird ersetzt durch:  Der Fragesteller sowie andere Bezirksverordnete können insgesamt bis zu 3 Zusatzfragen stellen. Der Fragesteller hat Anspruch auf die erste Zusatzfrage. Als Zusatzfragen sind Fragen zugelassen, die sich aus dem Inhalt der Mündlichen Anfrage und der Antwort des Bezirksamtes ergeben.

 

 

Begründung:

Mündliche Anfragen richten sich zu Sachverhalten, die von allgemeinem Interesse und aktuell im Bezirk wichtig sind. Dabei können sowohl beim Fragesteller als auch bei den anderen zuhörenden Bezirksverordneten aus der Antwort des Bezirksamtes Nachfragen entstehen, die zur Klärung des Problems beitragen. Hierzu erweist sich die Möglichkeit, drei Nachfragen zu stellen, als effektiv, da damit aufwendige Kleine Anfragen, die vom Bezirksamt schriftlich beantwortet werden müssen, oder eventuell Große Anfragen verhindert werden können.

 

 

8.

 

§ 33 Abs. 7 neu

 

Die Sitzungen der BVV können vor Beendigung der Tagesordnung mit einer Mehrheit von 2/3 abgebrochen werden. Dabei ist ein bereits aufgerufener Tagesordnungspunkt zu Ende zu bringen. Nicht mehr behandelte Tagesordnungspunkte werden der Tagesordnung der folgenden Sitzung der BVV vorangestellt.

 

 

Begründung:

Bereits aufgerufene Tagesordnungspunkte sollen im Sinne einer konsequenten Arbeitsweise nicht andiskutiert vertagt, sondern immer zu Ende diskutiert und wenn notwendig, abgestimmt werden.

 

Stammbaum:
V/0001   Beschlussfassung zur Geschäftsordnung   CDU, SPD   Beschluss
V/0267   Änderung der Geschäftsordnung der BVV Treptow-Köpenick   GO   Beschluss
IV/020   Ältestenrat - Zusammensetzung   Einz.-BzV   Antrag
IV/021   Sitzungen der BVV - Tagesordnung   Einz.-BzV   Antrag
IV/022   Kapitel VI - Große Anfragen - Ablehnung der Beantwortung   Einz.-BzV   Antrag
IV/023   Kapitel VI - Große Anfragen - Beantwortung   Einz.-BzV   Antrag
IV/024   Kapitel VI - Große Anfragen   Einz.-BzV   Antrag
IV/025   Ausschüsse - Bildung   Einz.-BzV   Antrag
IV/032   Einzelbezirksverordnete und die Belegung von Ausschüssen   Einz.-BzV   Antrag
IV/035   Tagesordnung der BVV   Einz.-BzV   Antrag
IV/033   Rederecht in allen Ausschüssen   Einz.-BzV   Antrag
IV/034   Abgrenzung von Anfrage und Antrag   Einz.-BzV   Antrag
IV/036   Mündliche Anfrage   Einz.-BzV   Antrag
IV/099   Mündliche Anfragen   Einz.-BzV   Antrag
IV/342   Änderung der Geschäftsordnung   PDS   Antrag
V/0001-2   Beschlussfassung zur Geschäftsordnung   Einz.-BzV   Antrag
V/0001-3   Beschlussfassung zur Geschäftsordnung   PDS   Antrag
 
 

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