Drucksache - VIII/1452  

 
 
Betreff: Umsetzungsstand und Bearbeitung von BVV-Beschlüssen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadtOrd
Verfasser:Sascha LawrenzHölmer, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Ortsbezüge:Gesamtbezirk
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
12.08.2021 
45. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
09.09.2021 
46. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.09.2021 
Fortsetzung 46.(öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 02.08.2021, CDU
Schriftliche Beantwortung, 25.08.2021, BA

  1. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sichere Querung der Südostallee / Ecke im Brombeerwinkel" (Nr. 0344/18/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  2. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Radwegeschäden beseitigen" (Nr. 0215/12/17) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  3. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Umbenennung bzw. Benennung einer Straße in Bohnsdorf" (Nr. 0299/16/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  4. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Handel mit Hundewelpen wirksam bekämpfen" (Nr. 0319/17/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  5. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Tempo-30-Abschnitt auf der Waltersdorfer Straße in beiden Fahrtrichtungen" (Nr. 0322/17/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  6. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Licht- und Luftbad Wuhlheide: Schwimmhalle statt Sommerbad" (Nr. 0388/21/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  7. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sanierung Radweg Müggelheimer Straße zwischen Wendenschloßstraße und dem Köllnischen Platz" (Nr. 0367/19/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  8. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sauberkeit in der Mentelinstraße" (Nr. 0461/24/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  9. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Neue Umgestaltung im Sinne aller Verkehrsteilnehmer in der Mahlsdorfer Straße" (Nr. 0441/23/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  10. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Mehr Sicherheit für Radfahrende in der Wendenschloßstraße zwischen der Kreuzung Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende-Straße" (Nr. 0429/23/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  11. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Verkehrssicherheit an der Kreuzung Elsenstraße / Ecke Heidelberger Straße erhöhen" (Nr. 0609/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  12. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtung Radwege Fürstenwalder Allee Richtung Stadtgrenze" (Nr. 0570/30/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  13. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchteter Schulweg durch den Treptower Park" (Nr. 0598/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  14. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Gedenktafel für Ernst Reuter in der Siedlung Elsengrund" (Nr. 0602/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  15. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Wegsanierung am Landwehrkanal" (Nr. 0656/34/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  16. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtung der Einmündung Rabindranath-Tagore-Straße in das Adlergestell" (Nr. 0748/37/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  17. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Überschwemmung der Lindenstraße in Bohnsdorf und der Birkenstraße in Rahnsdorf bei Starkregen verhindern" (Nr. 0742/37/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  18. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Unterstützung für Träger der Jugendarbeit" (Nr. 0674/34/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  19. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Linksabbiegen in die Bahnhofstraße wieder aus zwei Spuren ermöglichen" (Nr. 0766/38/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  20. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Nachtbuslücke in Niederschöneweide und Oberspree schließen" (Nr. 0767/38/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  21. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Behindertengerechter Umbau der Kreuzung Buntzelstraße / Waltersdorfer Straße / Schulzendorfer Straße" (Nr. 0802/40/21) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  22. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Radweg in der Waltersdorfer Straße in Bohnsdorf" (Nr. 0804/40/21) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?
  23. Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtungslücke in der Dahlwitzer Landstraße und Mühlenstraße schließen" (Nr. 0599/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Frage 1:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sichere Querung der Südostallee/Ecke im Brombeerwinkel" (Nr. 0344/18/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Aufgrund der seit Jahren bestehenden Notwendigkeit, auf der Südostallee Umleitungsverkehre zu führen, insbesondere für den ÖPNV Linienverkehr mit dem Bus, war es bisher leider nicht möglich, diese geplante Querungshilfe baulich zu realisieren. Die Bauarbeiten erfordern die Herausnahme des Verkehrs bzw. eine Vollsperrung der Südostallee. Ein Beginn dieser Arbeiten ist frühestens nach der Fertigstellung der Straßenbahntrasse Adlershof 2 im Großberliner Damm möglich. Es ist vorgesehen, diese Straßenbauarbeiten mit denen der Berliner Wasserbetriebe für einen Neu- bzw. Ersatzbau eines Regenwasserkanals auf gleicher Höhe zu koordinieren.

Frage 2: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Radwegeschäden beseitigen" (Nr. 0215/12/17) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Im Rahmen der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht des SGA erfolgt sukzessive die Abarbeitung gemeldeter Schadstellen auf der Grundlage der dazu abgeschlossenen Rahmenverträge mit leistungsfähigen Baufirmen.

Frage 3: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Umbenennung bzw. Benennung einer Straße in Bohnsdorf" (Nr. 0299/16/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Im bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt ist der Vorgang zur Benennung der Straße in Bohnsdorf in Hedwig-von-Andechs-Weg in Bearbeitung und Ermittlungen angestellt. Grundsätzlich würde es sich um keine Umbenennung im Sinne der Ausführungsvorschriften Benennung handeln. Die derzeitige Bezeichnung im Straßenverzeichnis ist nicht abgrenzungsfähig, es wäre somit praktisch eine Neubenennung. Eine im BA durchgeführte Recherche zum BVV-Beschluss VIII/0316 – Umbenennung bzw. Benennung einer Straße in Bohnsdorf ergab, dass die Person Hedwig von Andechs, Herzogin von Schlesien, die von der römisch-katholischen Kirche als Heilige Hedwig verehrt wurde, auf den ersten Blick keine Bedenklichkeit aufweist. Insofern könnte vor diesem Hintergrund zwar eine entsprechende Benennung des Weges erfolgen. Hinsichtlich der gewünschten Benennung bestehen seitens des SGA jedoch Bedenken. Ein für die Benennung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 erforderliches Verkehrsinteresse ist nicht ersichtlich bzw. begründbar. Die Benennung wäre durch die Anliegenden insofern bereits anfechtbar. Die dem Weg anliegenden Grundstücke sind schon über die umliegenden Straßen erschlossen und entsprechend zugeordnet/ nummeriert. Durch die angestrebte Benennung des Weges würden in der Folge diese Anliegergrundstücke vstl. neu nummeriert werden müssen. Dies wäre mit erheblichen Konsequenzen für die Anliegenden verbunden und dementsprechend Rechtsmittelverfahren zu Lasten des Bezirkes zu erwarten. Hier ist als negatives vergleichbares Beispiel die Benennung der Kasperstraße/Alfonsstraße anzuführen, die hinsichtlich der daraus folgenden Umnummerierung weiterhin rechtshängig ist.

Frage 4:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Handel mit Hundewelpen wirksam bekämpfen" (Nr. 0319/17/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Das Bezirksamt verweist auf den eingereichten Schlussbericht.

Frage 5:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Tempo-30-Abschnitt auf der Waltersdorfer Straße in beiden Fahrtrichtungen" (Nr. 0322/17/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung? Antwort: Die Waltersdorfer Straße ist eine Hauptnetzstraße. Eine Tempobegrenzung auf Tempo 30 setzt besondere Gefahrenlagen oder ein erhöhtes Unfallgeschehen voraus. Beides ist nach Kenntnis des Bezirksamtes nicht gegeben. Vor diesem Hintergrund ist nicht zu erwarten, dass durch die Abt. VI SenUVK (ehemals VLB) eine solche Straßenverkehrsrechtliche Anordnung erteilt wird. Ein Prüfergebnis steht noch aus. Frage 6:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Licht- und Luftbad Wuhlheide: Schwimmhalle statt Sommerbad" (Nr. 0388/21/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Frau Bezirksstadträtin Flader hat das Thema mehrfach im Regionalen Beirat der Berliner Bäderbetriebe (BBB) angesprochen. Der BBB-Vertreter teilte jedes Mal mit, dass Erfahrungen beim Betrieb der Traglufthalle in der Seestraße abgewartet und im Frühjahr 2020 Resultate aus der Machbarkeitsstudie für andere Standorte erwartet würden. Die Prüfung habe zu der Entscheidung geführt, dass das Sommerbad Wuhlheide nicht zu den Standorten zählt, die überdacht und beheizt werden. Eine aktuelle Anfrage an die BBB aus Anlass der Großen Anfrage beantworteten die BBB wie folgt: "Leider ist das Sommerbad Wuhlheide schon aufgrund der fehlenden Wasserheizung nicht geeignet als überdachtes Bad ganzjährig betrieben zu werden.

Frage 7:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sanierung Radweg Müggelheimer Straße zwischen Wendenschloßstraße und dem Köllnischen Platz" (Nr. 0367/19/18) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Auf der vorhandenen Radverkehrsanlage in der Müggelheimer Straße von der Wendenschloßstraße bis zum Köllnischen Platz ist die Verkehrssicherheit gegeben. Mit dem Neubau der Langen Brücke wird dieser Bereich grundhaft ausgebaut. Die Bestellung für den Neubau des Brückenbauwerkes ist bereits erfolgt. Um den Anforderungen aus dem Mobilitätsgesetz zu entsprechen, wurde 2018 die Variante bestehend aus zwei Brückenbauwerken als Grundlage für die weiteren Planungen zum Ersatzneubau der Langen Brücke herangezogen. In der Querschnittsaufteilung war je Brücke ein 3,70 m breiter Gehweg, ein 2,30 m breiter Radweg (einschl. beidseitigen Sicherheitstrennstreifen), ein 0,50 m breiter Sicherheitsstreifen zur Fahrbahn, eine 2-streifige 6,50 m breite Richtungsfahrbahn und ein eingleisiger 3,20 m breiter Straßenbahnkörper sowie eine 1,0 m breite Notgehbahn vorgesehen. Die Planung wird ggf. noch angepasst, in jedem Fall wird das MobG beachtet. Ein Bericht hierzu wird der BVV in Kürze vorgelegt.

Frage 8:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Sauberkeit in der Mentelinstraße" (Nr. 0461/24/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Das Bezirksamt verweist auf den eingereichten Schlussbericht.

Frage 9:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Neue Umgestaltung im Sinne aller Verkehrsteilnehmer in der Mahlsdorfer Straße" (Nr. 0441/23/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung? Antwort: Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat die vorhandene Situation geprüft. Nach dem Mobilitätsgesetz und der AV Geh- und Radwege sind die zur Verfügung stehenden Straßenraumbreiten für die zu Fuß gehenden und Radfahrenden einschließlich der Fahrbahn derzeit bereits untermaßig, d. h. die Straßenraumbreiten können nicht verändert werden. Eine Neuaufteilung müsste dann zu Lasten einer Verkehrsart erfolgen. Bei einer Neuaufteilung des Verkehrsraumes wäre dies gemäß Mobilitätsgesetz und der AV Geh- und Radwege zu Gunsten der zu Fuß gehenden und der vorhandenen Baumstandorte. Eine Entscheidung hierzu ist derzeitig noch offen.

Frage 10:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Mehr Sicherheit für Radfahrende in der Wendenschloßstraße zwischen der Kreuzung Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende- Straße" (Nr. 0429/23/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Die Einrichtung von Radverkehrsanlagen nach Berliner Mobilitätsgesetz ist in der Wendenschloßstraße zwischen der Müggelheimer Straße und der Salvador-Allende-Straße nicht möglich, weil der Straßenquerschnitt nicht den dafür nötigen Raum bietet. Dem Wunsch des Bezirkes zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 wurde trotz mehrfachem Bemühen auf allen Ebenen bis heute durch die Abteilung VI der Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (ehemals VLB) nicht Rechnung getragen.

Frage 11:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Verkehrssicherheit an der Kreuzung Elsenstraße / Ecke Heidelberger Straße erhöhen" (Nr. 0609/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Die Verkehrssicherheit an der Einmündung (nicht Kreuzung) Elsenstraße / Ecke Heidelberger Straße ist nach Einschätzung des Bezirksamtes gegeben. Diese Einschätzung wird durch die Polizei geteilt. Sowohl die Elsenstraße als auch die Heidelberger Straße sind Anliegerstraßen mit Tempo 30 Regelung. Es besteht an dieser Stelle insofern auch kein erhöhtes verkehrliches Risiko. Die zusätzlich eingerichtete Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Elsenstraße, unmittelbar vor der Einmündung der Heidelberger Straße, ist gut zu erkennen und verkehrssicher. Nach Auskunft der Polizei liegen keinerlei Erkenntnisse darüber vor, dass es an diesem Einmündungsbereich bisher zu einem erhöhten Unfallgeschehen gekommen ist. Dies gilt für alle Verkehrsarten. Laut der Unfallstatik der letzten zwei Jahre gab es hier keinerlei Auffälligkeiten. Aus der Nachbarschaft liegen dem Bezirksamt ebenfalls keine Informationen zu besonderen Gefährdungslagen vor. Zusammenfassend erfolgte durch das Straßen- und Grünflächenamt eine sorgfältige Befassung und weitere Bestandsaufnahme sowie Bewertung des Anliegens des zum BVV-Beschlusses. Leider wurde es bisher versäumt, einen entsprechenden Zwischenbericht zu fertigen. Obwohl die Verkehrslage wie mitgeteilt unauffällig ist, hat sich das Straßen- und Grünflächenamt entschieden, hinter der Gehwegüberfahrt / Feuerwehrzufahrt Heidelberger Straße eine schwenkbare, rot/weiß schraffierte Wegesperre einzubauen. Dieser Abschnitt als Teil des öffentlichen Straßenlandes sichert die Erschließung / Zufahrt zur Grünanlage für Pflegezwecke und den Rettungsweg im Brandfall. Durch den Einbau der Sperre kann davon ausgegangen werden, dass Radfahrende und zu Fuß Gehende zukünftig noch mal aufmerksamer in den Bereich der Elsenstraße treten werden. Ein Fahrzeugverkehr in Richtung der Grünanlage oder illegales Parken sind damit ebenfalls ausgeschlossen. Das Bezirksamt wird die notwendige Bestellung des Materials zeitnah vornehmen und den Einbau mit eigenem Personal erledigen.

Frage 12:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtung Radwege Fürstenwalder Allee Richtung Stadtgrenze" (Nr. 0570/30/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Eine öffentliche Straßenbeleuchtung entlang der Fürstenwalder Allee besteht bis ca. zu Hausnummer 352. Danach führt die Straße bis zur Landesgrenze durch anliegerfreies, überwiegend unbebautes Waldgebiet. Gemäß § 7 Abs. 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept von Berlin ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Eine Erweiterung der bestehenden Beleuchtung entlang der Fürstenwalder Allee ist daher nicht vorgesehen.

Frage 13:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchteter Schulweg durch den Treptower Park" (Nr. 0598/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Auf Grund der Vielzahl der zu bearbeitenden Projekte hat das SGA leider zu dem BVV – Beschluss "Beleuchteter Schulweg durch den Treptower Park" bisher keine Aktivitäten unternehmen können.

Frage 14:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Gedenktafel für Ernst Reuter in der Siedlung Elsengrund" (Nr. 0602/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Nach der Beratung zum Thema der Gedenktafel für Fritz Reuter am Wohnhaus des Politikers in der Siedlung Elsengrund in der AG Gedenkkultur am 15.03.21 haben die Museen Treptow-Köpenick einen Textentwurf für die Gedenktafel vorgelegt und diesen mit den Mitgliedern der AG im E-Mail-Umlaufverfahren abgestimmt. Der finale Text wurde außerdem der Stiftung Ernst-Reuter-Archiv zur Kenntnisnahme vorgelegt. Eine Übersetzung des Textes ins Englische ist erfolgt. Geplant war die Tafel am Wohnhaus in der Heidekrugstraße 13 anzubringen. Bei einem Vor-Ort-Termin musste jedoch festgestellt werden, dass das Haus kein geeigneter Anbringungsort ist. Um den Text der Gedenktafel lesen zu können, müssten die Besucherinnen und Besucher direkt im Vorgarten des Wohnhauses stehen. Somit muss zunächst ein alternativer Standort für eine freistehende Tafel im öffentlichen Straßenraum gefunden werden. Direkt vor dem Wohnhaus gestaltet sich dies jedoch als schwierig, da der Gehweg vor der Heidekrugstraße 13 zu schmal ist. Sobald ein geeigneter Standort gefunden ist, werden die Museen Treptow-Köpenick das Genehmigungsverfahren beim Straßen- und Grünflächenamt des Bezirks, u.a. bezüglich einer Leitungsabfrage, einleiten.

Frage 15:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Wegsanierung am Landwehrkanal" (Nr. 0656/34/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Im Rahmen des Senatsbeschluss 2019(S-1848/2019) zur "Gemeinsamen Ertüchtigung des Berliner Mauerwegs" stimmte sich das Bezirksamt zur Planung und Umsetzung des Abschnitts zwischen Puschkinallee und Lohmühlenplatz mit dem zuständigen Projektmanagement Grün Berlin GmbH in laufenden Koordinierungsrunden ab. Eine 90% Finanzierung aus GRW Tourismus ist zugesagt. Ein mit dem Bezirksamt und allen anderen Flächeneigentümern abgestimmter Leitfaden für die Gestaltung des Mauerweges ist 2020 entstanden. Das in Rede stehende Teilprojekt Schlesischer Busch/ Lohmühle mit 1km Länge, einschließlich Neugestaltung von Sitzmöglichkeiten und Ausblicken auf den Landwehrkanal wird voraussichtlich ab 2022 umgesetzt werden können.

Frage 16:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtung der Einmündung Rabindranath-Tagore-Straße in das Adlergestell" (Nr. 0748/37/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Gemäß § 7 Abs. 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach dem Lichtkonzept von Berlin ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Eine Beleuchtung der Einmündung Rabindranath-Tagore-Straße in das Adlergestell ist daher nicht vorgesehen.

Frage 17:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Überschwemmung der Lindenstraße in Bohnsdorf und der Birkenstraße in Rahnsdorf bei Starkregen verhindern" (Nr. 0742/37/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung? Antwort: Aufgrund der Vielzahl zu bearbeitender Projekte und Vorhaben und der nach wie vor prekären Personalsituation im SGA, insbesondere im planenden und bauenden Bereich, konnten bisher zu diesem Beschluss noch keine Aktivitäten erfolgen.

Frage 18:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Unterstützung für Träger der Jugendarbeit" (Nr. 0674/34/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Den kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen wurden durch das Jugendamt ausreichend Schutzmaterialien und Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt. Einmalig wurden auch Schutzmaterialien an die freien Träger der Jugendfreizeiteinrichtungen verteilt. Seit Ende 2020 erfolgt die Verteilung von Schutzmaterialien (Masken, Tests) zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie an die Träger der Jugendfreizeiteinrichtungen. Für die Träger bestand außerdem die Möglichkeit, Sachmittel, die pandemiebedingt nicht wie geplant gebraucht wurden, für die Beschaffung von Schutzmaterialien umzuwidmen. Dies wurde von den Trägern genutzt und durch das Jugendamt bewilligt.

Frage 19:

Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Linksabbiegen in die Bahnhofstraße wieder aus zwei Spuren ermöglichen" (Nr. 0766/38/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Das Bezirksamt hat zu diesem Beschluss aufgrund der Zuständigkeit der Oberen Verkehrsbehörde bei der SenUVK Abt VI als Anordnungsgeberin eine entsprechende Anfrage am 20.11.2020 gestellt. Mit Schreiben vom 13.01.2021 wurde durch SenUVK mitgeteilt, dass eine Prüfung zunächst nicht erfolgt. Hierzu heißt es "Leider wurde der Beschluss von Ihnen nicht weiter konkretisiert und es ist auch nicht ersichtlich, welche Auffassung das Bezirksamt, an das sich ein BVV-Beschluss in erster Linie richtet, vertritt." Diese Vorgehensweise seitens der SenUVK war bislang unüblich und entspricht auch nicht der Auffassung des Bezirksamtes. Der Senat sollte eigentlich davon ausgehen, dass bei einer Weiterleitung eines BVVBeschlusses zur Prüfung davon auszugehen ist, dass das Bezirksamt den Willen der BVV zur Umsetzung unterstützt. Eine Konkretisierung im Vorfeld wäre demnach auch nicht erforderlich. Allerdings wurde es durch das Bezirksamt bisher aufgrund der angespannten Personalsituation versäumt, der SenUVK eine angeforderte Konkretisierung zu übermitteln. Das Bezirksamt bedauert dies und wird das Anliegen der BVV weiterbefördern.

Frage 20: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Nachtbuslücke in Niederschöneweide und Oberspree schließen" (Nr. 0767/38/20) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung? Antwort: Das Bezirksamt hat die BVG um Prüfung des Sachverhaltes gebeten. Außerdem wird das Thema im Rahmen der nächsten AG ÖPNV besprochen werden.

Frage 21: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Behindertengerechter Umbau der Kreuzung Buntzelstraße / Waltersdorfer Straße / Schulzendorfer Straße" (Nr. 0802/40/21) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Aufgrund der Vielzahl zu bearbeitender Projekte und Vorhaben und der nach wie vor prekären Personalsituation im SGA, insbesondere im planenden und bauenden Bereich, konnten bisher zu diesem Beschluss noch keine Aktivitäten erfolgen.

Frage 22: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Radweg in der Waltersdorfer Straße in Bohnsdorf" (Nr. 0804/40/21) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Die Gehwege und die Radverkehrsanlagen in der Waltersdorfer Straße wurden im Rahmen der sogenannten Eigentumsstrategie 2000 errichtet. Die bauliche Ausführung beruht auf der Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt geltenden Richtlinie. Es ist zutreffend, dass insbesondere in den Einmündungsbereichen für Radfahrende auf kurzem Wege Richtungsänderungen bestehen. Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten, insbesondere wegen des Baumbestandes, konnte keine fahrdynamisch bessere Lösung im Sinne der Linienführung gefunden werden. Aus Sicht des Straßenbaulastträgers ist es unzutreffend, festzustellen das die seit Jahrzehnten bestehende Radverkehrsanlage nicht benutzbar sei. Das Aufstellen der Poller war auch hier notwendig, weil die Geh- und Radwege verkehrswidrig mit Kfz befahren wurden. Das SGA wird prüfen, ob sich gegebenenfalls heute Möglichkeiten eröffnen, um an ausgewählten Stellen eine Verbesserung zu erreichen oder die Anzahl der Poller verringert werden kann.

Frage 23: Welche Schritte hat das Bezirksamt unternommen, um den BVV-Beschluss "Beleuchtungslücke in der Dahlwitzer Landstraße und Mühlenstraße schließen" (Nr. 0599/31/19) umzusetzen und wie ist der aktuelle Stand der Bearbeitung?

Antwort:

Eine öffentliche Straßenbeleuchtung entlang der Dahlwitzer Landstraße besteht bis zum Forstamt Friedrichshagen. Nach Norden führt die Straße bis zur Landesgrenze durch anliegerfreies, unbebautes Waldgebiet. Gemäß § 7 Abs. 5 Berliner Straßengesetz sind öffentliche Straßen in ihrer Gesamtheit zu beleuchten, soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist. Außerhalb der geschlossenen Ortslage ist eine Beleuchtung der öffentlichen Straßen in der Regel nicht erforderlich. Geschlossene Ortslage ist das Gebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Auch nach Lichtkonzept von Berlin ist auf eine Beleuchtung im naturnahen Raum zu verzichten. Hiernach kann Beleuchtung in der Stadt Sicherheit und Atmosphäre schaffen, aber zugleich sowohl die Existenzbedingungen einzelner Tiergruppen wie Insekten, Vögel, Gewässerorganismen als auch die Gesundheit der Menschen beeinträchtigen. Daher sind die Sicherheits- und Gestaltungsanforderungen an die Beleuchtung im Stadtraum mit den ökologischen Schutzgütern in Einklang zu bringen. In naturnahen Räumen gelten dabei andere Kriterien als in Siedlungsbereichen. Eine Erweiterung der bestehenden Beleuchtung entlang der Dahlwitzer Landstraße ist daher nicht vorgesehen.

 
 

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