Drucksache - V/0062  

 
 
Betreff: Uferwanderweg am Müggelsee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, UmGrünImm
  Schneider, Michael
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Vorberatung
21.02.2002 
4. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt     
21.03.2002 
5. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet     
Anlagen:
Große Anfrage,12.02.2002, SPD
Schriftliche Beantwortung, 13.03.2002, BA

Anfrage:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Was hat das Bezirksamt unternommen, um die Umsetzung des Beschlusses 267/45/99
    (Drs. III/586) nach dem 3. Zwischenbericht von 10/2000 voranzutreiben?

 

  1. Hat das Bezirksamt erwogen, den o.g. Beschluss evtl. auch abschnittsweise zu realisieren?

 

  1. Wer sind die Grundstückseigentümer und wurden mit diesen bereits entsprechende Verhandlungen geführt?

 

  1. Wird das Bezirksamt alle Anstrengungen unternehmen, um bis zur Sommersaison 2002 den Uferwanderweg entlang des Jugenddorfes bis zum Strandbad zu verlängern und einen Zugang zum Fürstenwalder Damm zu schaffen?
Anfrage:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

 

Zu 1

 

Mit allen Grundstückseigentümern und Nutzern vom Wasserwerk Friedrichshagen bis zum Strandbad Müggelsee wurden Abstimmungen zur BVV Drs. III / 586 in den letzten 2 Jahren geführt.

Die Verhandlungen führten bisher zu keinem endgültigen Ergebnis und die Sachstandslagen zu den einzelnen Flächen sind sehr unterschiedlich. Sie reicht von einer möglichen Teilzugänglichkeit bis hin zur Versagung derselben.

 

Zu 2

 

Das Bezirksamt hat erwogen den Beschluss der BVV abschnittsweise zu realisieren. Die Abstimmungen mit den Eigentümern und Nutzern wurden dort am intensivsten geführt wo die Erfolgsaussichten am größten sind. (siehe Pkt. 3 der Beantwortung)

 

Zu 3

 

Grundstückseigentümer und Sachstand

 

Wasserwerk Friedrichshagen, Berliner Wasserbetriebe

 

Das Bezirksamt hat die Zusage vom Wasserwerk, dass geprüft wird, ob nach der Fertigstellung der Bauarbeiten die Zugänglichkeit des gesamten Museumsgeländes während der Öffnungszeiten ermöglicht werden kann. Zugang zum Wasser, in dem sich die Brunnengalerie D (Trinkwasserschutzzone 1) befindet, ist nicht möglich. Im nordöstlichen Bereich des Geländes ist aber eine größere Fläche mit direktem Zugang zum Müggelsee vorhanden.


Problem: Finanzierung der Abgrenzung zur TWZ I

 

Eine schriftliche Information dazu liegt dem Bezirksamt noch nicht vor.

 

Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (Müqqelseedamm 310)

 

Hier wird von Seiten des Instituts keine Möglichkeit gesehen einen Wasserzugang zu schaffen.

 

Gründe dafür:

 

  1. Versuchs- und Aufzuchtbecken für Fischarten die vom Aussterben bedroht sind und ungestört von Besuchereinflüssen bleiben müssen.

 

  1. Der Eigentümer ist finanziell nicht in der Lage eine zusätzliche Sicherung der Versuchsbecken zu schaffen.

 

  1. Der Schilfgürtel ermöglicht keinen Ausblick auf den See.

 

 

 

Bundesfinanzverwaltung (Müggelsee 336)

 

Nachdem die Eigentumsverhältnisse endgültig im Jahre 2002 geklärt waren und die Vermessungs- technischen Probleme gelöst worden sind, wird das Grundstück z. Z. zum Verkauf angeboten.

 

Weitere Verhandlungen sind erst nach einem Eigentümerwechsel möglich.

 

 

Waldgebiet (wilde Badestelle) Eigentümer - Berliner Forsten

 

Die Zugänglichkeit zum Wasser ist gegeben.

 

 

Jugenddorf und Strandbad Müggelsee

 

Eigentümer der Flächen ist die Berliner Forstverwaltung die dem Inhalt des BVV-Beschlusses positiv gegenübersteht. Mit ihr sind intensive Gespräche geführt worden und es hat ein Vororttermin statt- gefunden. Der Nutzer des Jugenddorfes (Regenbogen e. V.) ist bei dem Vororttermin nochmals angesprochen worden, und von der Sache her sieht er keine Probleme.

Die Berliner Bäderbetriebe sehen aus sicherheitstechnischen Gründen (Kosten) z. Z. keine Möglichkeit einen direkten Uferzugang (Wanderweg) zu schaffen.

 

 

Zu 4

 

Das Bezirksamt und die Forstverwaltung prüfen zur Zeit die Möglichkeit an der östlichen Grundstücks- grenze des Jugenddorfes und innerhalb der nördlichen Grenze des Strandbades bis zum kleinen
Parkplatz (Eingang zum FKK Strand) eine Durchwegung zu schaffen. Ungeklärt ist die Finanzierung der Begehbarkeit des Ufers und der Begrenzung zwischen Jugenddorf, Strandbad und Wanderweg. Das Bezirksamt wird sich dafür einsetzen, dass der Wanderweg entlang des Jugenddorfes entsteht. Eine terminliche Zusage ist jedoch nicht möglich, da mehrere Interessenlagen aufeinandertreffen, und die finanziellen Möglichkeiten nicht vorhanden sind.

 

 

 

Dr. K. UlbrichtM. Schneider

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 
 

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