Drucksache - VIII/1135  

 
 
Betreff: Jakobsweg in Treptow-Köpenick erlebbar machen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDWTB
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Ortsbezüge:Bezirksregion 09 Altglienicke
 Bezirksregion 11 Grünau
 Bezirksregion 17 Friedrichshagen
 Bezirksregion 18 Rahnsdorf / Hessenwinkel
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.08.2020 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Weiterbildung und Kultur Stellungnahme
09.09.2020 
35. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Weiterbildung und Kultur im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste Empfehlung
02.09.2020 
38. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste vertagt   
07.10.2020 
39. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
12.11.2020 
38. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 17.08.2020, AfD
Beschlussempfehlung, 03.11.2020, WTB

In der Sitzung der BVV am 27.08.2020 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste (federführend) und an den Ausschuss für Weiterbildung und Kultur (mitberatend) überwiesen:

 

 Drs. VIII/01135

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich dafür einzusetzen, die Streckenführung der Pilgerstrecke des Jakobsweges in Treptow-Köpenick touristisch z. B. mit Hilfe von Informationsmaterial, Karten und weiterführenden Informationen in den Tourismusinformationen zu erschließen und bekannt zu machen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Tourismus und Bürgerdienste hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 07.10.2020 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Weiterbildung und Kultur abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (3:7:2) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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