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Betreff: |
Überlassung von Räumen im Wohngebietszentrum Allende-Viertel an die GBM |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | AfD | AfD |
Verfasser: | Denis Henkel | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Ortsbezüge: | Bezirksregion 14 Allende-Viertel |
Beratungsfolge: |
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Laut Infotafel an der Pablo-Neruda-Straße im Allende-Viertel nutzt die "Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde" für "GBM-Sprecherrat-Sitzungen" das Wohngebietszentrum Allende-Viertel in der Pablo-Neruda-Str. 12/13, 12559 Berlin. Träger des Wohngebietszentrums ist der Verein "offensiv'91 e. V.". Wir fragen das Bezirksamt: - Handelt es sich bei der Nutzerin formell um die "Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e. V." (GBM), die Gegenstand des BVV-Beschlusses Nr. 442/20/08 vom 26.06.2008 war, mit dem das Bezirksamt ersucht wurde, jegliche Formen der Zusammenarbeit mit der GBM, insbesondere die Bereitstellung von Räumlichkeiten des Bezirksamtes, unverzüglich einzustellen?
- Seit wann, wie häufig und auf welcher Grundlage nutzte beziehungsweise nutzt die GBM die Räume im Wohngebietszentrum und welches Nutzungsentgelt wurde dafür bezahlt?
- Seit wann ist dem Bezirksamt die Nutzungsüberlassung der Räume des Wohngebietszentrums an die GBM bekannt?
- In welcher Weise und in welchem Umfang wurde beziehungsweise wird der Verein "offensiv'91 e. V." in den letzten fünf Jahren als Träger des Wohngebietszentrums Allende-Viertel für diese Tätigkeit öffentlich gefördert und welche sonstigen Fördermittel wurden für das Wohngebietszentrum bewilligt?
- Welcher Zweckbindung unterliegt die Förderung des Wohngebietszentrums?
- Auf welcher Rechtsgrundlage nutzte beziehungsweise nutzt der Verein "offensiv'91 e. V." in den letzten fünf Jahren die Räume als Hauptnutzer und wie hoch war das jährliche Nutzungsentgelt?
- Wann und zu welchen Bedingungen erfolgte die Eigentumsübertragung des Grundstücks Pablo-Neruda-Str. 12/13, 12557 Berlin an den Verein "offensiv'91 e. V."?
- Welche vertraglichen Regelungen galten vor der Eigentumsübertragung auf den Verein "offensiv'91 e. V." für die Überlassung der Räume an Dritte?
- Hat das Bezirksamt seit der Genehmigung des Schlussberichts vom 24.07.2012 der GBM Räume zur Verfügung gestellt?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der GBM von anderen öffentlich geförderten Trägern im Bezirk Räume zur Verfügung gestellt wurden beziehungsweise werden, wenn ja, welche und von wem?
- Wie beurteilt das Bezirksamt die im Widerspruch zum BVV-Beschluss stehende Überlassung von Räumen an die GBM im Wohngebietszentrum durch den Verein "offensiv'91 e. V."?
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