Drucksache - VII/1159  

 
 
Betreff: Querparken in der Hallberger Zeile
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
12.11.2015 
41. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten Stellungnahme
26.11.2015 
37. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
07.01.2016 
38. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste und Ordnungsangelegenheiten vertagt   
Ausschuss für Stadtentwicklung und Tiefbau Empfehlung
02.12.2015 
47. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt     
13.01.2016 
48. (öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Tiefbau vertagt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Antrag, 02.11.2015, CDU

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, zu überprüfen, ob ein Querparken in der Hallberger Zeile / Ecke Dornbrunner Straße möglich ist und, wenn ja, die entsprechende Parkmöglichkeit zu genehmigen und die dazugehörigen Straßenschilder anzubringen.

 

 

 

Begründung:

In der Hallberger Zeile, in Höhe Hausnummer 10, ist eine größere Ausbuchtung der Fahrbahn, die den Eindruck vermittelt, hier sei Querparken möglich. Daher wird dies auch seit Jahren dort praktiziert. In letzter Zeit haben nun Kontrollen des Ordnungsamtes für Irritationen gesorgt, da die Betroffenen erst so darauf aufmerksam gemacht wurden, dass dies an der Stelle nicht zulässig ist. Der Antrag zielt darauf ab, die gängige Praxis, die bisher zu keinerlei Problemen führte, in eine legale Form zu gießen.

 
 

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