Drucksache - VII/1074
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Bebauungsplan 9-7 "Spreepark" zu teilen und das Bebauungsplanverfahren für das Gelände des „Eierhäuschens“ in einem eigenen Bebauungsplan weiterzuführen.
Begründung: Der Bebauungsplan (B-Plan) 9-7 „Spreepark“ wurde nicht weitergeführt. Seit dem Rückkauf des Areals in 2014 besteht ein allgemeiner Konsens darüber, den „Spreepark“ und das „Eierhäuschen“ mit zwei gesonderten B-Plänen zu ertüchtigen. Schwung in diese Idee brachte die Bereitstellung der Senatsmittel aus dem neuen ,,Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt“ (SIWA) zur Sanierung des denkmalgeschützten Gebäudes, wodurch auch eine perspektivische Nutzung absehbar ist. Da der Bestandsschutz für den Betrieb einer Restauration nicht mehr gilt, muss zwingend zur Entwicklung des Eierhäuschens ein B-Plan aufgestellt werden. Dieser Ertüchtigung stehen die fehlenden Voraussetzungen für die Weiterführung des Bebauungsplans 9-7 „Spreepark“ entgegen. Mittlerweile existieren keine zwingenden Gründe mehr für die Verbindung beider Flächen; das „Eierhäuschen“ könnte somit aus dem Geltungsbereich des B-Plans 9-7 herausgelöst, erschlossen und separat entwickelt werden. Die momentane Verknüpfung könnte sich nachteilig auf das denkmalgeschützte Gebäude auswirken, da trotz Gebäudesicherung ein weiterer Verfall und somit perspektivisch höhere Sanierungskosten drohen.
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