Drucksache - VII/0956  

 
 
Betreff: Bürgerfragestunde
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bürgerinnen und BürgerBürgerinnen und Bürger
   
Drucksache-Art:BürgerfragestundeBürgerfragestunde
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
26.03.2015 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Bürgerfragen, 23.03.2015, Bürgerinnen und Bürger

BF 188/VII   Herr Siebert              Thema: Vorhabenbezogener Bebauungsplan XV-30b VE

  1. Inwieweit wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan XV-30b VE durch die Agromex GmbH & Co KG im Areal der Fanny-Zobel-Straße 1, 5, 6, 7 und 8 geändert und welche Auswirkungen haben die Änderungen bei einer möglichen Bebauung des Areals auf die Mieterinnen und Mieter der Fanny-Zobel-Straße und der Martin-Hoffmann-Straße?
  2. Welche Maßnahmen bezüglich der Bauwasserhaltung wurden der Agromex GmbH & Co KG für das mögliche Bauvorhaben des B-Plans XV-30b VE auferlegt, welcher Behörde obliegt die Kontrolle, ob ein Schadstofftransfer des südwestlich, unmittelbar an das Bauvorhaben angrenzenden stark belasteten Grundwassers stattfindet, wie häufig sind diese Kontrollen geplant und in welcher Weise?
  3. Sind die Mieterinnen und Mieter der Wohnhäuser und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Büro-Funktionsgebäude in der Fanny-Zobel-Straße und Martin-Hoffmann-Straße durch die mögliche Realisierung des (geänderten) B-Plans XV-30 b VE verkehrs- und umweltbedingt negativ betroffen oder sogar durch das stark belastete Grundwasser gefährdet?

 

BF 189/VII   Frau Knüppel              Thema: Bebauungsplanverfahren 9-61 VE

  1. Wie steht es um den Erhalt der baulichen Überreste der ehemaligen Freizeiteinrichtungen des Kinderheims (Planschbecken, Freilichtbühne, Kletterschiff, Sportplatz), welche sich nicht auf dem vom Vorhabenträger erworbenen Geländeteil befinden, ist an deren Stelle die Anbringung von Informationstafeln umsetzbar und, um auch für Besucher und Spaziergänger rund um das Gelände des ehemaligen Kinderheimes Informationen zum Kinderheim zugänglich zu machen, könnten Informationstafeln entlang des neu aufgestellten Zaunes angebracht werden und könnte nicht auch in diesem Zusammenhang ein Wetterpilz mit Sitzgelegenheiten auf dem Areal des ehemaligen Sportplatzes installiert werden und eine Freizeiteinrichtung für Kinder zum Spielen und Verweilen?
  2. Wie ist vom Ablauf her nach Beschluss des Bebauungsplanes die Aufsicht geregelt, ob alle Auflagen und Vorgaben laut Bebauungsplan und Durchführungsvertrag umgesetzt wurden und wie lange greift eine solche Gültigkeit der getroffenen Vereinbarungen?
  3. Sind die vier Buntglasfenster auch Gegenstand des Denkmalschutzes (das größte Buntglasfenster am Aufgang zum ehemaligen Speisesaal (Haus 6) wurde in den vergangenen Wochen durch Vandalismus zerstört, da es nur von innen mit Spanplatten gesichert war) und wird somit eine Wiederherstellung zwingend sein und, da das Betonglasfenster an der neuen Schule (Haus 8) beidseitig gesichert worden ist, aber die beiden übrigen Buntglasfenster an Haus 5 jedoch nach wie vor ungesichert und damit auch der Gefahr des Vandalismus ausgesetzt sind, kann eine Sicherung der Fenster im Rahmen des Beschlusses des Bebauungsplanes verlangt werden?

 

 
 

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