Drucksache - VII/0001  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zur Geschäftsordnung
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:0001/01/11
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
   
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.10.2011 
1. (konstituierende/öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mit Änderungen in der BVV beschlossen  (0001/01/11)
Anlagen:
Antrag, 26.10.2011, BzVV
Änderungsantrag 1, 27.10.2011, SPD
Änderungsantrag 2, 27.10.2011, SPD
Änderungsantrag 3, 27.10.2011, PIRATEN
Änderungsantrag 4, 27.10.2011, PIRATEN
Beschluss,27.10.2011, BzVV

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Geschäftsordnung der VII. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der             
VI. Wahlperiode (i. d. F. vom 25. März 2010) – verbunden mit dem Auftrag, dass der Geschäftsordnungsausschuss nach Beratung der überwiesenen Anträge der BVV in spätestens sechs Monaten der BVV eine Beschlussempfehlung zur Geschäftsordnung vorlegen soll, über die dann mit einfacher Mehrheit entschieden wird – mit nachfolgenden Änderungen:

 

§ 9 (1)

Die BVV wählt in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und drei stellvertretende Schriftführer. Sie bilden den Vorstand der BVV.

             

§ 15 (1)
Die BVV bildet aus ihrer Mitte Ausschüsse zu folgenden Sachgebieten:

a) Haushalt, Finanzen, Grundstücks- und Immobilienverkehr,

b) Rechnungsprüfung,

c) Verwaltungsreform, Personal, Geschäftsordnung,

d) Eingaben und Beschwerden,

e) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes,

f) Integration,

g) Ausschüsse für die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes.

 

§ 15 (6)
Bürgerdeputierte werden als stimmberechtigte Mitglieder für die Ausschüsse nach Abs. (1) g und Abs. (2) gesondert aufgrund von Wahlvorschlägen der Fraktionen von der BVV gewählt. Vertreter ist die entsprechend dem Wahlvorschlag an nächster Stelle stehende gewählte Person. Scheidet ein Bürgerdeputierter aus, tritt der Vertreter an seine Stelle. Ist der Wahlvorschlag erschöpft, haben ihn die Fraktionen zu ergänzen.

 

§ 15 (7)
Fraktionslose Bezirksverordnete können mit Rede- und Antragsrecht  - ohne Stimmrecht -  an der Sitzung von einem Ausschuss ihrer Wahl, jedoch nicht dem Jugendhilfeausschuss, teilnehmen. Für diese Sitzungen erhalten sie Sitzungsgeld wie Ausschussmitglieder.

 
 

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