Drucksache - VII/0001
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt:
Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin beschließt die Geschäftsordnung der VII. Wahlperiode auf der Grundlage der Geschäftsordnung der
§ 9 (1) Die BVV wählt in ihrer ersten Sitzung für die Dauer der Wahlperiode aus ihrer Mitte den Bezirksverordnetenvorsteher, seinen Stellvertreter, den Schriftführer und drei stellvertretende Schriftführer. Sie bilden den Vorstand der BVV.
§ 15 (1) a) Haushalt, Finanzen, Grundstücks- und Immobilienverkehr, b) Rechnungsprüfung, c) Verwaltungsreform, Personal, Geschäftsordnung, d) Eingaben und Beschwerden, e) Jugendhilfe; er ist zugleich Ausschuss für den Geschäftsbereich Jugend des Bezirksamtes, f) Integration, g) Ausschüsse für die Geschäftsbereiche der Mitglieder des Bezirksamtes.
§ 15 (6)
§ 15 (7) |
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