Drucksache - VI/1793  

 
 
Betreff: Entscheidungsfindung und Vergabeprozess zur Zukunft des Strandbads Rahnsdorf
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
14.04.2011 
50. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 04.04.2011, FDP

1

1.        Anhand welcher Kriterien und unter Berücksichtigung welcher Prämissen wurde im BA-Kollegium am 15.03.2011 die Auswahlentscheidung für einen künftigen Investor beim Strandbad Rahnsdorf getroffen?

2.        Welche Investoren wurden in der Schlussphase in die Prüfungen einbezogen und welche Aspekte sprachen jeweils für und gegen die vorliegenden Entwürfe?

3.        Warum ist nunmehr keine Übertragung in ein Fachvermögen mehr vorgesehen?

4.        Wer sind die Investoren hinter den vorgelegten Konzepten und inwieweit hatte das Bezirksamt die Möglichkeit, deren Bonität und deren Referenzen zu prüfen?

5.        Spielte die Frage der Inanspruchnahme von Fördermitteln und Subventionen bei der Vergabeentscheidung eine Rolle und wenn ja, inwiefern?

6.        Welche Rolle spielte der Denkmalschutz bei der Auswahlentscheidung vor dem Hintergrund, dass allen voran das Landesdenkmalamt den nun ausgewählten Entwurf nicht befürwortete?

7.        Welche Rolle spielte die Frage des Naturschutzes in diesem sensiblen Gebiet vor dem Hintergrund, dass weiterhin an großen Gebäuden und versiegelten Flächen außerhalb des Denkmals festgehalten werden soll?

8.        Inwieweit waren die Berliner Forsten als Grundstückseigentümerin vor der Vergabeentscheidung in den Entscheidungsprozess einbezogen?

9.        Warum ist das Bezirksamt der Auffassung, trotz des großen Investitionsvolumens von bis zu 10 Millionen Euro gemäß Investorenbekundung eine freihändige Vergabe ohne ein geordnetes Ausschreibungsverfahren durchführen zu können und wie wird dies vergaberechtlich begründet?

10.    Welche Modalitäten sollen dem geplanten Erbbaupachtvertrag zugrunde liegen?

11.    Wie soll verbindlich ausgeschlossen werden, dass bei einem Scheitern des Investors die finanziellen Risiken – ähnlich wie beim Spreepark – letztendlich wieder der öffentlichen Hand anheim fallen?

12.    Wie ist die weitere Zeitschiene im Vergabeverfahren und in welcher Form werden die Bezirksverordneten in den Entscheidungsprozess einbezogen?

13.    Wird die BVV eine Vorlage zur Beschlussfassung erhalten, da es sich hierbei um eine von Volumen und Tragweite her sehr wichtige Entscheidung des Bezirksamts handelt?

14.    Inwiefern sollen Bürgerinnen und Bürger bzw. Nutzerinnen und Nutzer in die weitere Ausgestaltung des Strandbadareals einbezogen werden?

 

 

 
 

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