Drucksache - VI/1480  

 
 
Betreff: Transparenz bei Befangenheitssituationen von Bezirksverordneten und Bürgerdeputierten
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen am
 Ursprungaktuell
Initiator:DIE LINKEDIE LINKE
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
27.05.2010 
41. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
24.06.2010 
42. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 17.05.2010, DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte unterrichten die Vorsteherin oder den Vorsteher schriftlich über ihre:

-       unselbständige oder selbständige berufliche Tätigkeit, vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen, Aufsichtsräten, Verwaltungsräten, Beiräten, Genossenschaften sowie Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstigen Körperschaften,

-       Mitgliedschaften sowie vergütete oder ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, Wohlfahrtsverbänden, Jugendverbänden oder sonstigen Interessenverbänden,

-       Beratungstätigkeiten und Gutachtenerstellungen, sofern ein Bezug zum Bezirk Treptow-Köpenick gegeben ist.

 

Änderungen daran sind der Vorsteherin oder dem Vorsteher unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Angaben werden im Internetangebot der Bezirksverordnetenversammlung veröffentlicht.

 

 

 

Begründung:

In der Bezirksverordnetenversammlung scheint weitgehend Konsens zu bestehen, dass die Erhebung solcher Daten sinnvoll ist, um Situationen, in denen der Verdacht der Befangenheit besteht, aufzuklären. Somit kann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit untereinander verbessert werden. Durch die Veröffentlichung dieser Daten kann auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Rechtmäßigkeit des Zustandekommens von Beschlüssen von demokratischen Organen im Allgemeinen und der Bezirksverordnetenversammlung und ihrer Ausschüsse im Besonderen gestärkt werden. Zudem besteht durch die Öffentlichkeit ein Kontrollmechanismus hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben.

 

 
 

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