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Betreff: |
Bürgerfragestunde |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | Bürgerinnen und Bürger | Bürgerinnen und Bürger |
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Drucksache-Art: | Bürgerfragestunde | Bürgerfragestunde |
Beratungsfolge: |
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BF 191/VI Eberhard Weise BF 191/VI Eberhard Weise Thema: An der Uferbahn 10 - Warum müssen die Sportler des AdW e. V., Abt. Bogensport, unter dem seit 2010 geltenden Parkverbot auf dem Gelände An der Uferbahn 10 leiden, obwohl sie nicht für die kursierenden Begründungen des Parkverbotes (Beschwerden wegen nicht geräumter Parkfläche im Winter und Behinderung der Müllabfuhr) verantwortlich sind, da sie in den Wintermonaten in einer anderen Halle und im Sommer erst ab 17.00 Uhr oder an den Wochenenden trainieren?
- Warum sollen öffentliche Straßen zugeparkt und vorhandene Parkflächen leer bleiben, wenn nach Abs. 8 der ausgehängten Haus- und Nutzungsordnung für öffentliche Sportanlagen das Parken auf dafür ausgewiesenen Parkflächen erlaubt ist, solche auch vorhanden sind und ein Aushang von Herrn Senkbeil bestätigt, dass es sich um ein Sportobjekt handelt?
- Wann wird das Parkverbot auch für die Bogensportler aufgehoben, wenn am Sonnabend, dem 24.04.2010, 10 PKW mit Dresdener Kennzeichen (Rudersportler) und einem Wohnanhänger auf dem Gelände An der Uferbahn 10 scheinbar das Parken erlaubt wurde?
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