Drucksache - VI/1468  

 
 
Betreff: Straßenzustand im Gebiet Eibenweg, Breiter Weg und Oststraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadt
  Hölmer, Rainer
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
29.04.2010 
40. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt     
27.05.2010 
41. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 20.04.2010, CDU
Schriftliche Beantwortung, 18.05.2010, BA

1
  1. Wie schätzt das Bezirksamt den Zustand der Straßen in dem Gebiet Eibenweg, Breiter Weg, und Oststraße ein?
  2. Wie schätzt das Bezirksamt den Pflegezustand der Grünanlagen in diesem Gebiet ein?
  3. Wurden bei der Bautätigkeit in diesem denkmalgeschützten Gebiet die Belange des Denkmalschützes auszureichend beachtet?
  4. Besteht der Denkmalschutz im gesamten Wohngebiet, also auch das öffentliche Straßenland betreffend und wie gedenkt das Bezirksamt zukünftig damit umzugehen?
  5. Entspricht das Berliner Straßenverzeichnis bezüglich dieses Wohngebietes den real vorhandenen Straßen?
  6. Wie gedenkt das Bezirksamt den täglichen Schwerlasterverkehr in diesem Gebiet zu unterbinden?
  7. Aus welchem Grund findet seitens der BSR keine Reinigung des Straßenlandes dort mehr statt?
  8. Warum stellte die Firma Dalhoff GmbH, die ab der 38. Kalenderwoche 2009 diese Straßen sanieren sollte, plötzlich alle Arbeiten ein?
  9. Sind dem Bezirksamt Baumängel bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten seitens der Leitungsbetriebe bekannt?
  10. Bestehen seitens des Bezirksamtes Überlegungen, dieses Gebiet mit einem Sanierungskonzept zu bedenken, um endlich für die Anwohner erträgliche Lebensbedingungen zu schaffen?
Zu 1

Zu 1.

Die Anwohner/innen der o.g. Straßen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach durch die Bauvorhaben verschiedener Leitungsbetriebe belastet. Zuletzt wurde von den Berliner Wasserbetrieben der Neubau von Kanälen und Trinkwasserleitungen durchgeführt und noch im vergangenen Jahr abgeschlossen. Seitdem ist der Zustand der Straßen absolut nicht zufrieden stellend, da in Folge dieser Maßnahmen die Fahrbahnen

und auch Teile der Gehwege nur provisorisch geschlossen wurden. Insofern ist eine endgültige Wiederherstellung dringend erforderlich; diese ist nach jetzigem Planungsstand mit Beginn im  III. Quartal 2010 terminiert.

 

Zu 2.

In diesem Gebiet gibt es drei öffentliche Grünanlagen:

 

-          Haselbusch,

-          Am Breiten Weg

-          Verbindungsweg zwischen Kinderspielplatz Königsheideweg zum Rodelberg

 

Nach Einschätzung des Grünflächenamtes sind die Grünanlagen Haselbusch und am Breiter Weg in einem guten bis sehr gutem Zustand.

Die Grünanlage Verbindungsweg zwischen Kinderspielplatz Königsheideweg zum Rodelberg wird extensiver gepflegt, so dass hier der Pflegezustand als nicht so gut eingeschätzt wird. Vandalismus ist in diesen Grünanlagen nicht das Problem. In der Grünanlage Haselbusch gibt es leider ab und an Ablagerungen, vermutlich auch der Kleingärtner aus der Nachbarschaft.

 

Zu 3.

Die Belange des Denkmalschutzes wurden nicht ausreichend beachtet; sie wurden bereits in der Planungsphase die Belange schlichtweg nicht berücksichtigt. Erst in den Jahren 2006 und 2007 mit dem 4. Bauabschnitt Teil 1 und Teil 2  ist die Denkmalschutzbehörde von den Berliner Wasserbetrieben im Verfahren nach Abschluss der Planungen eingebunden worden.

Eine Pflasterung mit Betonsteinen („Knochen“) wurde abgelehnt.

Die ursprüngliche Ausführung des Gehweges wurde mit  Bernburger Mosaikstein gepflastert und  mit Granitbordsteinen versehen. Aus Sicht der Denkmalbehörden  hätten die vorhandenen Gehwegbeläge (Randstreifen in Kleinpflaster, mittig Betonplatten) alternativ zum ursprünglichen Material wieder verlegt werden können.

Im Jahr 2009 wurde auf Grund der gegebenen Umstände einer Teilinstandsetzungsmaßnahme in Asphaltbeton zugestimmt, die für die Denkmalbehörde lediglich eine Übergangsvariante darstellt.

 

Zu 4:

Es handelt sich bei der Kleinhaussiedlung Johannisthal um einen Denkmalbereich (Gesamtanlage Breiter Weg 3-35, Kleinhaussiedlung Johannisthal, 1919-20 von Bruno Ahrends, 1924-25 von Bruno Taut, 1924-25 von Ernst Engelmann und Emil Fangmeyer, 1925-27; Platzanlage Breiter Weg (D) Am Alten Fenn 13-25 Eibenweg 22-68 Oststraße 1-22, 53-75 Weststraße 1-4, 11-14, 60-88),  in dem auch die Gehwege und Fahrbahnen Bestandteil dessen sind.

Für den zukünftigen Umgang ist eine konzeptionelle Herangehensweise notwendig, in welche die Belange des Denkmalschutzes entsprechend Eingang finden. Eine daraus folgende adäquate bauliche Umsetzung erfordert dann allerdings auch die Bereitstellung der entsprechenden Finanzmittel.

 

Zu 5:

Entsprechend § 6 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) wird im Tiefbauamt ein Verzeichnis geführt, in das alle öffentlichen Straßen des Verwaltungsbezirkes eingetragen sind.

Die hier aufgeführten Straßen Eibenweg, Breiter Weg und Oststraße stellen dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmetes Straßenland dar. Bei den hinter den Anliegergrundstücken verlaufenden Wegen handelt es sich nicht um dem öffentlichen Verkehr gewidmete Verkehrsflächen.

 

Zu 6:

Der Begriff Schwerlastverkehr ist in diesem Bereich wohl nicht gemeint, da man mit diesem Begriff den Verkehr mit Motorfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht über 7,5 t im nationalen und internationalen Güterverkehr meint. Im allgemeinen Wortgebrauch sind damit schwere LKWs, also Sattel- und Lastzüge gemeint.

Aufgrund der Straßengestaltung insbesondere in den Einmündungsbereichen ist es nicht plausibel, dass größere Fahrzeugen (Sattelauflieger) die Wohngebietsstraßen befahren. Die Einmündungsbereiche sind baulich sehr eng und die Schleppkurven reichen in vielen Bereichen dazu nicht aus. Insofern dürfte es sich beim LKW-Verkehr im Wesentlichen um Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung handeln.

 

Zu 7:

Der Breite Weg, der Eibenweg und die Oststraße sind im Straßenreinigungsverzeichnis A (Reinigungsklasse 4) gem. § 2 des Straßenreinigungsgesetzes erfasst.

Die im Straßenreinigungsverzeichnis A aufgeführten Straßen werden unter Berücksichtigung des Ausmaßes der Verschmutzung, der Verkehrslage sowie der Bedeutung der Straßen in Reinigungsklassen eingeteilt, nach denen sich die durchschnittliche Zahl der Reinigungen in einem bestimmten Zeitabschnitt (Reinigungsturnus) richtet. Mit der ordnungsmäßigen Reinigung ist die BSR beauftragt. Turnusgemäß ist eine wöchentliche Reinigung der hier in Rede stehenden öffentlichen Straßen vorgesehen, mindestens jedoch sollte aller 2 Wochen einmal eine sog. "Besenreinigung" durchgeführt werden.

Für die Umsetzung dieser Regelung ist die BSR verantwortlich.

 

Zu 8.

Im Zuge der ursprünglich geplanten Wiederherstellung der Verkehrsflächen wurde im September 2009 eine Gasversorgungsleitung der Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg (NBB) freigelegt. Da diese Leitung nicht in der vorgeschriebenen Tiefe lag, wurden die Straßenbauarbeiten eingestellt. Nach erfolgter Tieferlegung im 1. Teilabschnitt Oststraße konnte auch nur dieser Bereich 2009 durch die Firma Dalhoff baulich hergestellt werden.

Die NBB teilte am 19.10.2009 dem Tiefbauamt mit, dass weitere Tieferferlegungen ihrer Versorgungsleitungen notwendig seien. Die Planung und Projektierung sollte umgehend erfolgen. Die Ausführung ist für das Frühjahr 2010 vorgesehen.

Die Wiederherstellung aller provisorisch geschlossenen Flächen ist auch 2010 von der baulichen Umsetzung der NBB abhängig.    

              

Zu 9.

Baumängel bei der Ausführung von Tiefbauarbeiten der Leitungsbetriebe sind dem Tiefbauamt derzeit nicht bekannt.

 

zu 10.

Die rechtliche Situation lässt es nicht zu, Arbeiten der Leitungsbetriebe zu gestatten oder zu versagen. Es gibt lediglich eine Anzeigepflicht. Wenn entsprechende Anzeigen eingehen, versucht das Tiefbauamt i.d.R., soweit wie möglich eine koordinierende Funktion wahrzunehmen und entsprechend zu klären,  ob andere Leitungsbetriebe ebenfalls Arbeiten planen und diese dann direkt in diesem Zusammenhang mit durchgeführt werden können. Insofern ist nicht möglich, ein verbindliches Sanierungskonzept zu erstellen. Gleichwohl ist eine „konzeptionelle Herangehensweise“ erforderlich (vgl. die Antwort zu 4.), die sich aber letztendlich nur auf die einzelnen Verwaltungsbereiche des BA Treptow-Köpenicks stützen kann.

 

 
 

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