Drucksache - VI/1277  

 
 
Betreff: Gesetzentwurf zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft in der vorliegenden Form übernehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:(BüSF)DIE LINKE
   
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
19.11.2009 
35. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
17.12.2009 
36. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform Empfehlung
14.01.2010 
41. (öffentliche/nichtöffentliche) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
28.01.2010 
37. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 03.11.2009, SAG
Änderungsantrag, 14.12.2009, SAG, B´90Grüne
Beschlussempfehlung, 18.01.2010, HhPV
Änderungsantrag, 27.01.2010, DIE LINKE.

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Dem Bezirksamt von Treptow-Köpenick wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass der Entwurf des „Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ in der vorliegenden Form übernommen wird, um die Einleitung der 2. Phase des Volksbegehrens sowie gegebenenfalls einen Volksentscheid zu der Sache gegenstandslos werden zu lassen.

 

Begründung:

Hintergrund des von mehr als 36.000 Bürgern unterstützten Volksbegehrens ist das Verfahren der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, die als Anstalt des öffentlichen Rechts die öffentlichen Aufgaben der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Berlins wahrnehmen.

Mit Gesetz vom 17.05.1999 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Teilprivati-sierung der Berliner Wasserbetriebe geschaffen; im Zuge dessen schloss der Senat von Berlin mit privaten Investoren u. a. den Konsortialvertrag vom 18.06.1999 ab, dem das Abgeordnetenhaus zustimmte.

Mit dem Entwurf des „Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ soll erreicht werden, alle bestehenden und künftigen Abmachungen im Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft offen zu legen; es sollen somit die Möglichkeiten beschränkt werden, mittels Geheimverträgen zwischen Privatunternehmen und dem Berliner Senat Kernbereiche der staatlichen Daseinsvorsorge der öffentlichen Kontrolle zu entziehen.

Die Weigerung des Berliner Senats, ein Volksgesetzgebungsverfahren über den Gesetzentwurf durchzuführen, war verfassungswidrig. Durch die einstimmige Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom 06.10.2009 über die Zulässigkeit des Volksbegehrens zur Offenlegung von Geheimverträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft wurde darüber hinaus ein eindeutiges Signal zur Stärkung der direkten Demokratie in unserer Stadt gesetzt.

Der Berliner Verfassungsgerichtshof stellte in seiner Begründung u. a. klar, dass "die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge" sind, und auch bei Beteiligung privater Dritter die Rechtsgeschäfte "nicht dem öffentlichen Recht entzogen" werden dürfen (Urteilsbegründung, S. 15). Weiter wird ausgeführt: "Hiervon ausgehend sind die von dem vorgeschlagenen Gesetz erfassten Rechtsgeschäfte nicht dem Gebiet des bürgerlichen Rechts im Sinne des Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG zuzuordnen".

Besondere Dringlichkeit ist dadurch gegeben, dass mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs zur Zulässigkeit des Volksbegehrens eine viermonatige Frist angelaufen ist, in der das Abgeordnetenhaus entscheiden muss, ob es das Gesetzesvorhaben des Begehrens übernimmt, ignoriert oder ausdrücklich ablehnt.

 

 

 

 

ÄA (SAG, B´90Grüne):

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick fordert die Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, den Entwurf des „Gesetzes zur Publizitätspflicht im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft“ in der vorliegenden Form zu übernehmen, um die Einleitung der 2. Phase des Volksbegehrens sowie gegebenenfalls einen Volksentscheid zu der Sache gegenstandslos werden zu lassen.

 

 

ÄA DIE LINKE. vom 27.01.2009

Den Zielen des Volksbegehrens „Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ entsprechen             
Dem Bezirksamt wird empfohlen, gegenüber dem Senat von Berlin darauf hinzuwirken, Regelungen herbeizuführen, die den Forderungen und Zielen des Volksbegehrens „Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ entsprechen, darauf zu drängen, die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe voranzutreiben und künftig bei Verträgen, die die Daseinsvorsorge betreffen, das bundesrechtlich zulässige Maß an Transparenz zu gewährleisten.

 
 

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