Drucksache - VI/1148
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Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land Berlin im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens BBI, dem im Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Schallschutzverordnung nur dann zustimmt, wenn nachstehende Verbesserungen durchgesetzt werden:
Begründung: Im Bundesverwaltungsgerichtsurteil ist festgestellt, dass sich die Lärmschutzbilanz für die Bürgerinnen und Bürger Berlins durch die Konzentration auf den BBI und der Schließung von Tempelhof und Tegel positiv darstellt. Gleichzeitig werden aber die hohen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des BBI konstatiert, die dringend durch passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden sollen. Verbesserungen in der Schallschutzverordnung zu erreichen, ist für das Land Berlin eine zwingende Notwendigkeit, um dieser Grundintention des Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen und damit im Sinne der verfassungsmäßigen Zielsetzung der Herstellung gleicher Lebensbedingungen in der Stadt zu wirken. |
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