Drucksache - IV/417  

 
 
Betreff: Maßnahmen zur Gewährleistung einer nach Qualität und Quantität ausreichenden Wasserführung der Spree bei Erreichen des Köpenicker Gebiets
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:MdV 10/01 lfd. 538
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauUm
  Schmitz, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
26.09.2001 
13. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
17.01.2002 
3. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
Anlagen:
Große Anfrage, 26.09.2001, CDU

Aus den Antworten des Bezirksamtes zur einer Großen Anfrage zum gleichen Thema

Aus den Antworten des Bezirksamtes zur einer Großen Anfrage zum gleichen Thema
(Drs. IV/187) ergeben sich weitere Fragen an das Bezirksamt, um deren schriftliche Beantwortung gebeten wird.

 

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wurden bezüglich der Frage nach den möglichen Auswirkungen der Probleme der Wasser-führung der Spree auf die Trinkwasserversorgung außer SenStadt auch die Berliner Wasser-betriebe befragt und ggf. mit welchem Ergebnis?
  2. Wie wertet das Bezirksamt die in der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. IV/187 zitier-te Aussage von SenStadt (Herr Jahn), wonach die hydrologische Situation der Spree keinen Einfluss auf die künftige Wasserversorgung Treptow-Köpenicks hat, obwohl Herr Jahn in der MoPo v. 22.03.01 mit der Aussage wiedergegeben wird, dass in den Sommermonaten zuweilen nur 2 bis 3 Kubikmeter pro Sekunde fließen, jedoch 8 bis 9 erforderlich wären, um ökologische Schäden zu vermeiden?
  3. Sieht das Bezirksamt aufgrund der von verschiedenen Fachleuten beschriebenen problema-tischen Wasserführung der Spree und der damit verbundenen Beeinträchtigung der künfti-gen Trinkwassergewinnung über Uferfiltrat Anlass zu Maßnahmen im Sinne der im 3. Ar-beitsentwurf der Lokalen Agenda 21 Köpenick, Ziffer 3.7.2, genannten Zielsetzungen (Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Qualität und Quantität)?
  4. Handelt es sich bei der in der Antwort auf die Große Anfrage Drs. IV/187 genannten vertraglich vereinbarten Mindestabflussmenge um einen (z.B. jahresbezogenen) Mittelwert oder um eine Menge, die zu keiner Zeit unterschritten werden darf, um ökologische Schä-den zu vermeiden?
  5. Über welche Erkenntnisse verfügt das Bezirksamt, ob und in welchem Umfang in den zu-rückliegenden Jahren seit Wirksamwerden der vertraglichen Regelungen zwischen Branden-burg und Berlin die vereinbarten Durchflussmengen erreicht wurden?

 

 
 

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