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Betreff: |
Maßnahmen zur Gewährleistung einer nach Qualität und Quantität ausreichenden Wasserführung der Spree bei Erreichen des Köpenicker Gebiets |
Status: | öffentlich | Vorgang/Beschluss: | MdV 10/01 lfd. 538 |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | CDU | BA, BauUm |
| | Schmitz, Dieter |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Schriftliche Beantwortung |
Beratungsfolge: |
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Aus den Antworten des Bezirksamtes zur einer Großen Anfrage zum gleichen ThemaAus den Antworten des Bezirksamtes zur einer Großen Anfrage zum gleichen Thema (Drs. IV/187) ergeben sich weitere Fragen an das Bezirksamt, um deren schriftliche Beantwortung gebeten wird. Wir fragen das Bezirksamt: - Wurden bezüglich der Frage nach den möglichen Auswirkungen der Probleme der Wasser-führung der Spree auf die Trinkwasserversorgung außer SenStadt auch die Berliner Wasser-betriebe befragt und ggf. mit welchem Ergebnis?
- Wie wertet das Bezirksamt die in der Beantwortung der Großen Anfrage Drs. IV/187 zitier-te Aussage von SenStadt (Herr Jahn), wonach die hydrologische Situation der Spree keinen Einfluss auf die künftige Wasserversorgung Treptow-Köpenicks hat, obwohl Herr Jahn in der MoPo v. 22.03.01 mit der Aussage wiedergegeben wird, dass in den Sommermonaten zuweilen nur 2 bis 3 Kubikmeter pro Sekunde fließen, jedoch 8 bis 9 erforderlich wären, um ökologische Schäden zu vermeiden?
- Sieht das Bezirksamt aufgrund der von verschiedenen Fachleuten beschriebenen problema-tischen Wasserführung der Spree und der damit verbundenen Beeinträchtigung der künfti-gen Trinkwassergewinnung über Uferfiltrat Anlass zu Maßnahmen im Sinne der im 3. Ar-beitsentwurf der Lokalen Agenda 21 Köpenick, Ziffer 3.7.2, genannten Zielsetzungen (Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser in ausreichender Qualität und Quantität)?
- Handelt es sich bei der in der Antwort auf die Große Anfrage Drs. IV/187 genannten vertraglich vereinbarten Mindestabflussmenge um einen (z.B. jahresbezogenen) Mittelwert oder um eine Menge, die zu keiner Zeit unterschritten werden darf, um ökologische Schä-den zu vermeiden?
- Über welche Erkenntnisse verfügt das Bezirksamt, ob und in welchem Umfang in den zu-rückliegenden Jahren seit Wirksamwerden der vertraglichen Regelungen zwischen Branden-burg und Berlin die vereinbarten Durchflussmengen erreicht wurden?
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