Drucksache - VI/0570  

 
 
Betreff: Schutz von Reisepässen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90Grüne, FDP-Gr.HhPV
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
   Beitritt:DIE LINKE
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
31.01.2008 
15. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste Stellungnahme
07.02.2008 
13. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste im Ausschuss abgelehnt   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform Empfehlung
14.02.2008    16. (nichtöfftl.) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform      
12.03.2008    17. (nichtöfftl.) Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform      
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.04.2008 
18. (öffentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   
Anlagen:
Antrag, 22.01.2008, B'90 Grüne, FDP-Gr.
Beschlussempfehlung, 17.03.2008, HhPV

In der Sitzung der BVV am 31

In der Sitzung der BVV am 31.01.2008 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform (federführend) sowie an den Ausschuss für Bildung und Bürgerdienste (mitberatend) überwiesen:

 

Drs. VI/0570

Das Bezirksamt wird ersucht, in den Bürgerämtern Alu-Schutzhüllen zum Verkauf anzubieten, durch die die Besitzer der neuen Reisepässe vor der missbräuchlichen Benutzung der auf den Pässen gespeicherten Fingerabdrücke und Daten geschützt werden sollen. Um die Aufmerksamkeit der Bürgerinnen und Bürger für die mit den neuen Reisepässen verbundenen Sicherheitsrisiken (Datenschutz) zu erhöhen, sollten außerdem Informationen zur Verfügung gestellt werden.

 

 

Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 12.03.2008 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste abschließend beraten und empfiehlt der BVV bei Stimmengleichheit (5:5:0) die Ablehnung des Antrages.

 

 
 

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