Drucksache - VI/0496
In der Sitzung der BVV am 22.11.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. VI/0496 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.04.2008 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:1) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Das Bezirksamt wird ersucht, sich im Rahmen der Anhörung zum Planfeststellungsverfahren für die "Schienenanbindung Ost des Flughafens BBI" dafür einzusetzen, dass das an die Bahntrasse angrenzende Bohnsdorfer Wohngebiet vom S-Bahnhof Grünau bis zum Ende des Kablower Weges in den Planunterlagen entsprechend dem FNP als besonders schutzwürdiges Wohngebiet mit landwirtschaftlicher Prägung behandelt wird und nicht fälschlicherweise als Mischgebiet bezeichnet wird. Weiterhin soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass in dem Gebiet Lärm- und Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Gegebenenfalls soll das Bezirksamt diese Messungen selbst veranlassen, um dem besonders schutzwürdigen Wohngebiet mit landschaftlicher Prägung Rechnung zu tragen.
Begründung: siehe Ursprungsantrag
2. Beschlussempfehlung (zum Schlussbericht) In der Sitzung der BVV am 28.01.2010 wurde der Schlussbericht aus den Mitteilungen des Vorstehers Nr. VI-36, lfd. Nr. 2648 zum nachfolgenden Beschluss zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr überwiesen:
Drs. VI/0496 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass die gesetzliche Festlegung des FNP´s für das Bohnsdorfer Gebiet zwischen dem Straßenzug Waltersdorfer Straße – Buntzelstraße – Richterstraße und dem Bahngelände zwischen S-Bahnhof Grünau und der Waldstraße eingehalten wird. Das oben bezeichnete Gebiet stellt eine Besonderheit gegenüber anderen tangierenden Stadtgebieten dar, da es der FNP als besonders schutzwürdiges Gebiet mit „landschaftlicher Prägung von Wohnbauten“ ausweist. Dieser Charakter sollte erhalten bleiben.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 30.06.2010 abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig (13:0:0) die Kenntnisnahme des Schlussberichtes.
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