Drucksache - VI/0103
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In der Sitzung der BVV am 25.01.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform (federführend) sowie an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit (mitberatend) überwiesen:
Drs. VI/0103 Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamts und des Senats dafür einzusetzen, dass den Beziehern von Arbeitslosengeld II und der Grundsicherung (SGB XII) eine Weihnachtsbeihilfe für 2007 in Höhe von 80,00 EUR für den Haushaltsvorstand und 60,00 EUR für Haushaltsangehörige gewährt wird und dafür die entsprechenden Mittel bereitgestellt werden Dem Bezirksamt wird weiter empfohlen, bei der Aufstellung des nächsten Haushaltsplans des Landes Berlins eine entsprechende Weihnachtsbeihilfe zu berücksichtigen und mit den Jobcentern, alle für die Auszahlung erforderlichen Vereinbarungen zu treffen.
Der Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 18.04.2007 unter Beachtung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses für Soziales und Gesundheit abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (8:1:2) die Annahme des Antrages in der folgenden geänderten Fassung:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die Regelleistung nach dem SGB II von 345 € auf 420 € anzuheben.
2. Beschlussempfehlung In der Sitzung der BVV am 26.04.2007 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Soziales und Gesundheit überwiesen:
Drs. VI/0103 (Beschlussempfehlung der A. f. HhPV) Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei der zuständigen Senatsverwaltung dafür einzusetzen, eine Bundesratsinitiative mit dem Ziel zu starten, die Regelleistung nach dem SGB II von 345 € auf 420 € anzuheben.
Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 06.06.2007 abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (5:8:0) die Ablehnung des Antrages. |
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