Drucksache - VI/0035  

 
 
Betreff: Stellflächen für Werbetafeln
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:zurückgezogen
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStaV
Verfasser:Peter Durinke 
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
16.11.2006 
2. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung überwiesen   
Ausschuss für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus Stellungnahme
04.01.2007 
1. (konstituierende) Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wirtschaftsförderung und Tourismus mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Ausschuss für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform Stellungnahme
11.01.2007    1. (konstituierende) nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Personal und Verwaltungsreform      
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr Empfehlung
31.01.2007 
3. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr vertagt   
07.03.2007 
6. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr im Ausschuss abgelehnt   
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
22.03.2007 
6. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung zurückgezogen   
Anlagen:
Antrag, 06.11.2006, SPD
Beschlussempfehlung, 07.03.2007, StaV

In der Sitzung der BVV am 16

In der Sitzung der BVV am 16.11.2006 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr (federführend) sowie an die Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsentwicklung und Tourismus sowie Haushalt. Personal und Verwaltungsreform (mitberatend) überwiesen:

 

Drs. VI/0035

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Übersicht zu aus städtebaulicher Sicht möglichen Standorten für die Errichtung von Werbetafeln, Citylightboards etc. zu erstellen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr hat die Drucksache auf seiner Sitzung am 07.03.2007 unter Beachtung der Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Kultur, Wirtschaftsentwicklung und Tourismus sowie Haushalt. Personal und Verwaltungsreform abschließend beraten und empfiehlt der BVV mehrheitlich (6:7:1) die Ablehnung des Antrages.

 
 

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