Drucksache - V/1534  

 
 
Betreff: Einrichtung einer Einbahnstraße bzw. der Sperrung für den Durchgangsverkehr im Bereich Drosselsteg, Am Kanal, Tauchersteig
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, BauStadt
   
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Beantwortung
23.02.2006 
47. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
23.03.2006 
48. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 13.02.2006, CDU
Schriftliche Beantwortung, 15.03.2006, BA

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Lässt sich im Bereich der Straßen Drosselsteg, Am Kanal und Tauchersteig eine Einbahnstraßenregelung oder eine Sperrung für den Durchgangsverkehr einrichten?

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Nein, in einer 30iger-Zone sind keine Einbahnstraßen möglich (Fahrbahnbreite ausreichend für Anwohner).

Eine Sperrung für den Durchgangsverkehr ist ebenfalls nicht möglich.

Es handelt sich um öffentliche Straßen, die für jeden Verkehrsteilnehmer nutzbar sind. Es findet nur Anliegerverkehr statt.

Zur Zeit ist der Tauchersteig von Regattastraße bis Lummenweg als Einbahnstraße in Richtung Elstersteg ausgewiesen, da die Einmündung in die Regattastraße keine andere Lösung wegen der eingeengten Verhältnisse zulässt.

 
 

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