Drucksache - V/1455  

 
 
Betreff: Bezirkliche Positionen im Landesentwicklungsplan Flughafenstandortentwicklung (LEP FS)
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Linke.PDSLinke.PDS
   
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
24.11.2005 
44. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung in der BVV abgelehnt   
Anlagen:
Antrag, 14.11.2005, Linke.PDS

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, als Träger öffentlicher Belange bezirkliche Gesichtspunkte und bisher schon vertretene Positionen in den Entwurf des gemeinsamen Landesentwicklungsplans Flughafenstandortentwicklung (LEP FS) einzuführen.

Insbesondere sehen wir einen Bedarf zur Stellungnahme bei folgenden Abwägungskriterien:

  1. Bei der Freiraumbeanspruchung und dem großflächigen Ressourcenschutz. Hier sind die Schutztatbestände des Bezirkes in der Naherholung nicht ausreichend berücksichtigt.
  2. Trennungskonzept in der Raumnutzung. Das Trennungskonzept sieht durch den Neubau einer Landebahn und Schließung der nördlichen Landebahn in Schönefeld eine Verbesserung, dies ist so nicht begründbar.
  3. Lärmbetroffenheit - sie ist bilanzierend für Berlin festgestellt. Sie sieht aber für die möglichen Betroffenen keine Auflagen der Lärmminderung als Entwicklungsziel vor (Es fehlen präzise Vorstellungen).
  4. Ausbaufähigkeit auf der Basis einer Verkehrsprognose der PPS auf knapp über 30 Mio. Passagiere. Hier wird, ohne ihn explizit zu erwähnen, Nachtflugverkehr vorausgesetzt. Die Dimension ist ungenannt.
  5. Havarie - hier ist das Gruppenrisiko Trinkwasserförderung zwar für Tegel, nicht aber für Schönefeld erörtert.
  6. Geringer frequentierte Erholungsgebiete Treptow-Köpenicks gemessen an der

Innenstadt. Dies ist nicht nachvollziehbar und die ersatzweise stadtfernere Erholung wird nicht in ihrer Verkehrserzeugung gewertet.

  1. Stadtökologie - keine Bewertung des Frischluftentstehungsgebietes ”Südost Raum” für Berlin.
  2. Naturschäden in der Abwägung gemessen an Sperenberg zu gering bewertet.
  3. Wirtschaftsbilanz - hier keine Abwägung mit der Entwicklung des Bezirks bei Tourismus und Naherholung.
  4. Siedlungsbeschränkung reduziert auf Müggelheim und Bohnsdorf - keine Erwägung der schleichenden Siedlungsbeeinträchtigung durch Werteverfall der Wohnfunktion.
  5. Transitbelastung - weder Bewertung noch Ausgleichsmaßnahmen der Transitsituation des Bezirks in Abwägung zu Nachnutzung im engeren Verflechtungsraum und Verkehrsvermeidung.

 

Begründung:

Der Versuch der Heilung der gerichtlich suspendierten Planwerke ist in erster Linie landesplanerisch bilanzierend. Die Betroffenheit der von uns vertretenen Bürgerinnen und Bürger wird aber in der Abwägung letztlich als hinnehmbar dargestellt, ohne dass die Belastungsergebnisse zu präzisen Ausgleichstatbeständen führen. Durch die mehrfache Erwähnung von Investitionsvorhaben und Nichtvorhaben degradieren die guten Abwägungsbemühungen zu einer Vollzugsplanung.

 

 
 

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