Drucksache - V/0014
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Die BVV beschließt die Einsetzung eines zeitweiligen Ausschusses nach § 18 (2) der Geschäftsordnung der BVV. Der Ausschuss soll die gegen Mitglieder des Bezirksamtes erhobenen Vorwürfe hinterfragen. Insbesondere sollen folgende Punkte geklärt werden:
Verfahren der Auftragsvergabe Inhalt HOAI-Vertrag Kontrolle des Ingenieurbüros Methode der Rechnungslegung (Zugriff auf das Verwahrkonto) Abrechnung der Maßnahme Aufgaben und Feststellungen der ZRK.
Der Ausschuss wird mit 7 Mitgliedern besetzt (3 PDS, 3 SPD, 1 CDU). Fraktionslose Bezirksverordnete können mit Rede- und Antragsrecht teilnehmen. Den Vorsitz im Ausschuss führt die PDS-Fraktion. Bis zur Vorlage eines Abschlussberichtes ist Vertraulichkeit über die Arbeitsergebnisse vereinbart. |
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