Drucksache - IV/217  

 
 
Betreff: Sozialstiftung Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:3 BzV3 BzV
Verfasser:1. Elke Werner
2. Brigitte Gelbke
3. Klaus Pick
 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
02.05.2001 
8. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
30.05.2001 
9. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
13.06.2001 
10. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 28.03.2001, 3 BzV

Wir fragen das Bezirksamt:

Wir fragen das Bezirksamt:

 

  1. Wie definiert das Bezirksamt seine Mitverantwortung für die Gewährleistung der grundlegenden Lebensbedingungen der Heimbewohner in der hier genannten Stiftung, bzw. seine Vernetzung zum Vorstand der Stiftung?

 

  1. Welche grundlegende Intention verfolgt nach Ansicht des Bezirksamtes die Regelung im § 4 der Stiftungssatzung, in dem verbindlich festgelegt ist, dass 6 speziell nach ihrer Tätigkeit definierte Personen aus dem Bezirksamt und das den Vorsitz führende Mitglied des Ausschusses für Soziales und Gesundheit der BVV in den Vorstand der Stiftung berufen werden?

 

  1. Warum wehrt das Bezirksamt, bzw. die Stadträtin für Soziales und Gesundheit, die auch Vorsitzende des Vorstandes der Sozialstiftung Köpenick ist, die auf eine aktuelle Information über die Gewährleistung der pflegerischen Grundversorgung in dieser Stiftung hinzielende Mündliche Anfrage Nr. 37 des BzV K. Pick ab, indem sie auf die ausschließliche Zuständigkeit des Landesverbandes der Pflegekassen, bzw. des Medizinischen Dienstes (MDK) verweisen und dem Fragesteller erst für den Juli dieses Jahres Informationen im Rahmen einer Ausschusssitzung in Aussicht stellt?

 

  1. Warum wurde bisher auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit nicht über das Prüfungsergebnis des MDK und über grundlegende personelle Veränderungen aktuell berichtet?

 

  1. Kann sich das Bezirksamt plötzlich nicht mehr daran erinnern, dass im Ausschuss für Soziales und Gesundheit mehrfach unter dem Punkt: “Bericht aus dem Bezirksamt” und auch in speziellen Tagesordnungspunkten über Erfolge und Probleme der Sozialstiftung - unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen - berichtet und beraten wurde?

 

  1. Fühlt sich das Bezirksamt, bzw. der Vorstand der Stiftung nur für “gute Nachrichten” gegenüber dem zuständigen Ausschuss der BVV bzw. der Bezirksverordnetenversammlung zuständig und zieht es sich bei ggf. problematischen Sachverhalten und entsprechenden Anfragen beliebig auf formalrechtliche Positionen zurück?

 

  1. Ist das Bezirksamt bereit - unter Wahrung der Stiftungssatzung und in Abstimmung mit dem Vorstand - über wesentliche Sachverhalte vor dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit aktuell und umfassend zu berichten, bzw. dahingehend zu wirken, dass durch den Vorstand und ggf. durch leitende Mitarbeiter der Stiftung informiert wird?

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirksverordnetenversammlung Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker/-in Auszug Realisierung
   Anwesenheit Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine)