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Betreff: |
Sozialstiftung Köpenick |
Status: | öffentlich | | |
| Ursprung | aktuell |
Initiator: | 3 BzV | 3 BzV |
Verfasser: | 1. Elke Werner 2. Brigitte Gelbke 3. Klaus Pick | |
Drucksache-Art: | Große Anfrage | Große Anfrage |
Beratungsfolge: |
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Wir fragen das Bezirksamt:Wir fragen das Bezirksamt: - Wie definiert das Bezirksamt seine Mitverantwortung für die Gewährleistung der grundlegenden Lebensbedingungen der Heimbewohner in der hier genannten Stiftung, bzw. seine Vernetzung zum Vorstand der Stiftung?
- Welche grundlegende Intention verfolgt nach Ansicht des Bezirksamtes die Regelung im § 4 der Stiftungssatzung, in dem verbindlich festgelegt ist, dass 6 speziell nach ihrer Tätigkeit definierte Personen aus dem Bezirksamt und das den Vorsitz führende Mitglied des Ausschusses für Soziales und Gesundheit der BVV in den Vorstand der Stiftung berufen werden?
- Warum wehrt das Bezirksamt, bzw. die Stadträtin für Soziales und Gesundheit, die auch Vorsitzende des Vorstandes der Sozialstiftung Köpenick ist, die auf eine aktuelle Information über die Gewährleistung der pflegerischen Grundversorgung in dieser Stiftung hinzielende Mündliche Anfrage Nr. 37 des BzV K. Pick ab, indem sie auf die ausschließliche Zuständigkeit des Landesverbandes der Pflegekassen, bzw. des Medizinischen Dienstes (MDK) verweisen und dem Fragesteller erst für den Juli dieses Jahres Informationen im Rahmen einer Ausschusssitzung in Aussicht stellt?
- Warum wurde bisher auch im Ausschuss für Soziales und Gesundheit nicht über das Prüfungsergebnis des MDK und über grundlegende personelle Veränderungen aktuell berichtet?
- Kann sich das Bezirksamt plötzlich nicht mehr daran erinnern, dass im Ausschuss für Soziales und Gesundheit mehrfach unter dem Punkt: “Bericht aus dem Bezirksamt” und auch in speziellen Tagesordnungspunkten über Erfolge und Probleme der Sozialstiftung - unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen - berichtet und beraten wurde?
- Fühlt sich das Bezirksamt, bzw. der Vorstand der Stiftung nur für “gute Nachrichten” gegenüber dem zuständigen Ausschuss der BVV bzw. der Bezirksverordnetenversammlung zuständig und zieht es sich bei ggf. problematischen Sachverhalten und entsprechenden Anfragen beliebig auf formalrechtliche Positionen zurück?
- Ist das Bezirksamt bereit - unter Wahrung der Stiftungssatzung und in Abstimmung mit dem Vorstand - über wesentliche Sachverhalte vor dem Ausschuss für Soziales und Gesundheit aktuell und umfassend zu berichten, bzw. dahingehend zu wirken, dass durch den Vorstand und ggf. durch leitende Mitarbeiter der Stiftung informiert wird?
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