Drucksache - V/0147
In der Sitzung der BVV am 30.05.2002 wurde nachfolgende Drucksache zur Behandlung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Umwelt und Grün (federführend) und alle Fachausschüsse überwiesen:
Drs. V/147 Die Bezirksverordnetenversammlung möge den in der 20./V. Sitzung des Bezirksamtes Treptow-Köpenick am 14.05.2002 gefassten Beschluss Nr. 51/02 - Arbeitsentwurf “Lokale Agenda 21 Treptow-Köpenick” zur Kenntnis nehmen.
Der Ausschuss für Umwelt und Grün hat über die Vorlage zur Kenntnisnahme am 26.06.02 unter Berücksichtigung der vorliegenden Stellungnahmen der Ausschüsse Kultur, Sport, Bildung, Wirtschaft und Tourismus, Haushalt, Personal und Verwaltungsreform und Stadtplanung und Verkehr abschließend beraten und empfiehlt der BVV einstimmig die Kenntnisnahme in ungeänderter Fassung und stellt fest, dass der Diskussionsprozess kontinuierlich in der BVV und den Ausschüssen fortgesetzt werden soll.
Begründung: Der vorliegende Arbeitsentwurf ist das erste den neuen Bezirk Treptow-Köpenick betreffende Schriftstück, in dem viele Probleme des neuen Bezirkes gemeinsam benannt werden und der zurzeit existierende Diskussionsstand, die “Lokale Agende 21” betreffend, dargestellt wird. Damit ist dieses Papier hervorragend geeignet, alle Bürger des gemeinsamen neuen Stadtbezirkes über die im Bezirk existierenden Probleme und den Arbeitsstand dazu zu informieren.
Gleichzeitig werden mit diesem Papier auch die Bezirksverordneten über die anstehenden Probleme, Lösungsmöglichkeiten und Zielstellungen informiert und ihnen wird ein Arbeitspapier gegeben, das einlädt, viele Punkte in den einzelnen Fachausschüssen in den folgenden Monaten mit dem Bezirksamt, Mitarbeitern der Senatsverwaltung, Vereinen und Gremien und interessierten Bürgern zu diskutieren, zu präzisieren und wenn möglich, zu lösen. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen der Ausschüsse sollten in diesen Diskussionsprozess eingefügt werden. Bisher sind keine inhaltliche Fehler durch die Ausschüsse festgestellt worden. Natürlich sollten bis zur Druckfassung redaktionelle Änderungen, die zur Präzisierung beitragen, berücksichtigt werden. Der Zeitpunkt, zu dem der Arbeitsentwurf in einer überarbeiteten Fassung neu aufgelegt und durch die BVV verabschiedet wird, sollte an Hand von Diskussionsergebnissen und Arbeitsfortschritten durch die BVV festgelegt werden. 1
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