Drucksache - V/1223  

 
 
Betreff: Hartz IV - Umsetzung im Bezirk Treptow-Köpenick
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA, SozGes
  Buch, Angelika
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Empfehlung
17.03.2005 
37. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
28.04.2005 
38. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 07.03.2005, CDU
Schriftliche Beantwortung, 17.03.2005, BA

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  1. Wie wird von Seiten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick die Umsetzung der Errichtung der bezirklichen Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II eingeschätzt?

 

  1. Entspricht die derzeitige Personalsituation im Job-Center den Anforderungen gemäß § 9 des ArGe-Errichtungsvertrages?

 

  1. Gibt es für die ALG II-Bezieher/-innen ständige Ansprechpartner/-innen im Job-Center?

 

  1. Ist die Struktur der Arbeitsgemeinschaft, besonders der Leitung der Arbeitsgemeinschaft, für die ALG II-Bezieher/-innen erkennbar?

 

  1. Wie stellt sich die Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt Treptow-Köpenick und Agentur für Arbeit dar?

 

  1. Wie hoch sind die Kosten der Reform für den Bezirk Treptow-Köpenick?

 

  1. Gibt es Fälle für die Einigungsstelle (speziell Feststellung der Erwerbsfähigkeit)?

 

  1. Wie viele Widersprüche zu Bescheiden über die Gewährung von ALG II gibt es und ist eine Aussage zu den Widerspruchsgründen und deren Häufigkeit möglich?

 

  1. Wie ist der Stand der Errichtung des Beirates der Arbeitsgemeinschaft?

 

  1.            Welche Beschäftigungsprogramme bestehen aktuell in Verbindung mit dem Gesetz (Arbeitsmöglichkeiten = 1-Euro-Jobs)?
1

 

1.Wie wird von Seiten des Bezirksamtes Treptow-Köpenick die Umsetzung der Errichtung der bezirklichen Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II eingeschätzt?

 

2.Entspricht die derzeitige Personalsituation im Jobcenter den Anforderungen gemäß § 9 des ArGe-Errichtungsvertrages?

 

3.Gibt es für die ALG II-Bezieher/innen ständige Ansprechpartner/innen im Jobcenter?

 

4.Ist die Struktur der Arbeitsgemeinschaft, besonders der Leitung der Arbeitsgemeinschaft, für die ALG II-Bezieher/innen erkennbar?

 

5.Wie stellt sich die Zusammenarbeit zwischen Bezirksamt Treptow-Köpenick und Agentur für Arbeit dar?

 

6.Wie hoch sind die Kosten der Reform für den Bezirk Treptow-Köpenick?

 

7.Gibt es Fälle für die Einigungsstelle (speziell Feststellung der Erwerbsfähigkeit)?

 

8.Wie viele Widersprüche zu Bescheiden über die Gewährung von ALG II gibt es und ist eine Aussage zu den Widerspruchsgründen und deren Häufigkeit möglich?

 

9.Wie ist der Stand der Errichtung des Beirates der Arbeitsgemeinschaft?

 

10. Welche Beschäftigungsprogramme bestehen aktuell in Verbindung mit dem Gesetz (Arbeitsmöglichkeiten = 1-Euro-Jobs)?

 

 

Zu o. g. Anfrage wird nachfolgende Stellungnahme abgegeben:

 

Zu 1.:

 

Bereits zum 01.01.2005 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sowie des Bezirksamtes Treptow-Köpenick die Räumlichkeiten für das Jobcenter Treptow-Köpenick erhalten. Die Trägervertretung hat den Errichtungsvertrag noch im Jahr 2004 unterschrieben und die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg hat sämtliche Arbeitsplätze mit der IT-Ausstattung Nürnbergs im Dezember 2004 bestückt. Insofern sind die räumlichen Gegebenheiten für den Start der Arbeitsgemeinschaft als positiv zu bewerten.

 

Da das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit sowohl die Zahl der Arbeitslosengeld I-Empfänger als auch die Zahl der Arbeitslosengeld II-Empfänger erheblich unterschätzt hat, müssen die Jobcenter mit erheblich mehr Personal im Jahr 2005 ausgestattet werden. Es wird derzeit von Seiten der Agentur und dem Bezirk geklärt, ob die vorhandenen Räume für das zusätzliche Personal ausreichen oder ob eine zusätzliche Immobilie für das Jobcenter in Anspruch genommen werden muss.

 

Von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit wurde den Jobcentern zum 01.01.2005 im Hinblick auf das Personal nur eine so genannte Startaufstellung zur Verfügung gestellt. Das Jobcenter Treptow-Köpenick sollte nach den Berechnungen des Bundesministeriums zunächst 181 Mitarbeiter und jetzt 203 Mitarbeiter erhalten. Das Soll von 203 Mitarbeitern soll gemäß den Planungen des Bundes spätestens zum 01.07.2005 zur Verfügung stehen. Derzeit fehlen noch ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass die vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter extremen Arbeitsbelastungen unterliegen.

 

Die ersten Erfahrungen in der Arbeitsgemeinschaft zeigen, dass es sehr aufwendig ist, eine Arbeitsgemeinschaft mit einer sehr zentralistisch ausgerichteten Verwaltung und einem eher dezentral organisierten Sozialamt zu betreiben. Die Schwerpunkte der Arbeit in den ersten zwei Monaten lagen insbesondere bei der Abarbeitung der im Januar eingegangenen 2.000 Neuanträge auf Arbeitslosengeld II, der Bearbeitung der 1.500 eingegangenen Widersprüche sowie im organisatorischen Aufbau der Arbeitsgemeinschaft, der Aufstellung eines Arbeitsmarktprogrammes 2005 sowie insbesondere in der Schulung sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

 

Da sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erst geschult werden müssen, ca. 40 Mitarbeiter-Stellen noch nicht besetzt sind, kann der Schwerpunkt der Tätigkeit im Jobcenter leider noch nicht in dem Bereich der Vermittlung liegen. Die Wartezeiten der Antragsteller liegen oft zwischen 2 und 3 Stunden. Gleichwohl ist es dem Jobcenter Treptow-Köpenick schon im Januar gelungen, mehr als 1.500 MAE-Maßnahmen zu bewilligen. Auch die anderen Instrumente der Beschäftigungspolitik werden genutzt, können aber noch nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden. 

 

Zu 2.:

 

Wie bereits ausgeführt soll die Soll-Zahl Personal zum 01.07.2005 203 betragen; es fehlen derzeit ca. 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (abwesende und langfristig erkrankte Mitarbeiter sind hierbei noch nicht mit eingerechnet).

 

Zu 3.:

 

Da derzeit noch 40 Mitarbeiter im Jobcenter fehlen, kann eine genaue Zuordnung der persönlichen Ansprechpartner derzeit nur in grober Weise erfolgen. Die Rate der Akten liegt auch nicht wie geplant bei 1 : 75 für die Fallmanager bzw. 1 : 150 für die Arbeitsvermittler und 1 : 140 für den Leistungsbereich, sondern weit höher.

 

Zu 4.:

 

Durch die Einrichtung von Empfang und Eingangszone werden die Kunden in der Arbeitsgemeinschaft bzw. im Jobcenter klar und deutlich zum persönlichen Ansprechpartner geleitet. Die Gesamtstruktur einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II dürfte für die Kunden nicht deutlich sein, wird aber auch nicht nachgefragt.

 

Zu 5.:

 

Die Zusammenarbeit zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von Agentur und Bezirksamt im Jobcenter ist außerordentlich engagiert und kooperativ. Im Rahmen der Arbeit wird allerdings sehr deutlich, dass die Entscheidungsfähigkeit zwischen einem dezentral organisierten Sozialamt und der zentralistisch ausgerichteten Bundesagentur für Arbeit die konkrete Arbeit vor Ort außerordentlich erschwert.

 

Zu 6.:

 

Weder für den Bezirk Treptow-Köpenick noch für das Land Berlin lassen sich derzeit die möglichen Einsparungen oder Zusatzkosten ermitteln.

 

Zu 7.:

 

Bisher hat keine der Behörden die Einigungsstelle angerufen.

 

Zu 8.:

 

Beim Jobcenter Treptow-Köpenick sind ca. 1.500 Widersprüche eingegangen. Ca. 1/3 der Widersprüche waren nicht begründet, ein erheblicher Teil der Widersprüche bezieht sich auf veränderte Rahmenbedingungen, da die Anträge ja bereits ab August 2004 gestellt wurden. Da dem Jobcenter Treptow-Köpenick nur 2,5 Mitarbeiterstellen für Widersprüche zur Verfügung stehen, kann eine genaue Sichtung der Widersprüche erst im Laufe der nächsten Monate erfolgen.

 

Zu 9.:

 

In der Sitzung am 16. März 2005 will die Trägervertretung über die Einrichtung des Beirates entscheiden.

 

Zu 10.:

 

Das Jobcenter kann eigene Beschäftigungsprogramme nicht entwickeln. Gemäß dem Arbeitsmarktprogramm 2005 werden die unterschiedlichen Beschäftigungsinstrumente, insbesondere die Bescheidung von Maßnahmen für die so genannten 1-Euro-Jobs durchgeführt.

 
 

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