Drucksache - V/1031
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Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Zu 1. Das Vermessungsamt behält die jetzige Struktur des Bereiches Vermessen. Die Struktur des Stadtplanungsamtes wird mit dem neuen Stelleninhaber – Amtsleiter Stadtplanungsamt – abschließend überprüft.
Zu 2. Die inhaltliche Begründung wird in einer BAK abschließend dargestellt.
Zu 3. Die Stelle des Fachbereichsleiters Stadtplanung entfällt zum 01.10.04
Zu 4. Es ist normal, dass die Stellenbewertungen nach einem gewissen Zeitraum über eine Aktualisierung der BAK´s überprüft werden.
Zu 5. Die Stelle wird bis zur Berufung des neuen Stelleninhabers geschaffen.
Zu 6. Die Durchführung des Haushalts obliegt dem Bezirksamt.
Zu 7. Das Bezirksamt hat und wird alle gesetzlich notwendigen Beteiligungen vornehmen.
Zu 8. Es wird ein Assessmentverfahren stattfinden. Die Zusammensetzung wird zwischen dem Bereich Personal und der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung auf der Grundlage des § 6 Absatz 5 VGG entschieden.
Zu 9. Wenn hiermit gemeint ist, dass Bebauungspläne von Anfang bis zur abschließenden Festsetzung von Planungsbüros bearbeitet werden, dann gibt es aktuell lediglich 8 Beauftragungen zu Bebauungsplänen und eine zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es werden jedoch bei verschiedenen Bebauungsplänen externe Gutachten erstellt und einzelne Planungsschritte nach außen vergeben. Prinzipiell bearbeitet der Bereich Stadtplanung wesentlich mehr Planungsinhalte in eigener Leistung als die meisten anderen Bezirke. |
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