Drucksache - V/1031  

 
 
Betreff: Veränderungen im LuV (Amt) Planen und Vermessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSBA, BauStadt
  Schmitz, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung
Beratungsfolge:
BVV Treptow-Köpenick Entscheidung
23.09.2004 
31. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung vertagt   
28.10.2004 
32. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung schriftlich beantwortet   
Anlagen:
Große Anfrage, 13.09.2004, PDS
Schriftliche Beantwortung, 04.10.2004, BA

1
  1. Wie soll die neue Struktur des LUV`s Planen und Vermessen nach seiner eventuellen Teilung in zwei LuV`s (Ämter) aussehen?
  2. Welches ist die inhaltliche Begründung für die Bewertung der LuV-Leiterstelle Planen nach A 15?
  3. Was geschieht mit der Fachbereichsleiterstelle Planen?
  4. Sind noch weitere Bewertungsänderungen beabsichtigt?
  5. Wann kann die beabsichtigte Stelle haushaltsrechtlich geschaffen werden?
  6. Wird das Bezirksamt die beabsichtigte Veränderung im Stellenrahmen, der ja Teil des Haushaltsbeschlusses der BVV ist, dieser zur Beschlussfassung vorlegen?
  7. Haben die gesetzlich notwendigen Beteiligungen an dieser beabsichtigten Maßnahme stattgefunden?
  8. Nach dem Verwaltungsreformgrundsätzegesetz ist die Auswahlentscheidung einer LuV-Leiterstelle mittels eines Assessment Centers vorzubereiten. Wird ein solches gebildet und wie ist beabsichtigt, dieses zusammenzusetzen?
  9. Wie viele Bebauungspläne und sonstige Planvorhaben werden derzeit im Auftrag des Bezirksamtes von Planungsbüros bearbeitet?
Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

Die Große Anfrage wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.

Das Vermessungsamt behält die jetzige Struktur des Bereiches Vermessen.

Die Struktur des Stadtplanungsamtes wird mit dem neuen Stelleninhaber – Amtsleiter

Stadtplanungsamt – abschließend überprüft.

 

Zu 2.

Die inhaltliche Begründung wird in einer BAK abschließend dargestellt.

 

 

 

Zu 3.

Die Stelle des Fachbereichsleiters Stadtplanung entfällt zum 01.10.04

 

Zu 4.

Es ist normal, dass die Stellenbewertungen nach einem gewissen Zeitraum über eine Aktualisierung der BAK´s überprüft werden.

 

Zu 5.

Die Stelle wird bis zur Berufung des neuen Stelleninhabers geschaffen.

 

Zu 6.

Die Durchführung des Haushalts obliegt dem Bezirksamt.

 

Zu 7.

Das Bezirksamt hat und wird alle gesetzlich notwendigen Beteiligungen vornehmen.

 

Zu 8.

Es wird ein Assessmentverfahren stattfinden.

Die Zusammensetzung wird zwischen dem Bereich Personal und der Abteilung Bauen und Stadtentwicklung auf der Grundlage des § 6 Absatz 5 VGG entschieden.

 

Zu 9.

Wenn hiermit gemeint ist, dass Bebauungspläne von Anfang bis zur abschließenden Festsetzung von Planungsbüros bearbeitet werden, dann gibt es aktuell lediglich 8 Beauftragungen zu Bebauungsplänen und eine zu einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan. Es werden jedoch bei verschiedenen Bebauungsplänen externe Gutachten erstellt und einzelne Planungsschritte nach außen vergeben.

Prinzipiell bearbeitet der Bereich Stadtplanung wesentlich mehr Planungsinhalte in eigener Leistung als die meisten anderen Bezirke.

 
 

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