Auszug - Beleuchtung am Fußgängerweg
Herr
Dr. Schmitz weist darauf hin, dass es keine Pflicht zur Beleuchtung von Grünanlagen
gibt und ruft den Beschluss der BVV Treptow in Erinnerung, nur öffentliche
Durchgangswege zu beleuchten. Sollte dem Antrag in der vorliegenden Fassung
zugestimmt werden, müssten die Mittel für diese Maßnahme woanders abgezogen
werden. Die
aus dem Ausschuss kommende Anregung, diese Beleuchtung durch den
städtebaulichen Vertrag mit dem Investor zu finanzieren, greift Herr Dr.
Schmitz dankend auf. Der
Antrag wird für eine neue Formulierung vertagt. |
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