Auszug - Agendaprozess
Beantwortung
durch BzBm Dr. Ulbricht: Seine
Einstellung zu dem Prozess Lokale Agenda 21, so glaube er, ist in diesem Hause
gut bekannt. Der Prozess ist eine wichtige, grundsätzliche
Entwicklungsverständigung für ein Gemeinwesen im Einvernehmen mit der
Bevölkerung. Wo liegt der Kompromiss zwischen Ökologie, Ökonomie und Sozialem?
Aktuelle Situation: Das Bezirksamt hat einen Agenda-Koordinator für die
Verwaltung. Leider eine Überhangkraft, aber der senatsseitigen Aufforderung,
den Prozess der Lokalen Agenda weiterzuführen, folgte keine Bereitschaft, die
dafür notwendigen Personalstellen zu finanzieren. Da gibt es noch eine
Auseinandersetzung. In der nächsten Zeit bestehen drei wesentliche Aufgaben: 1.
Es ist eine, zunächst verwaltungs- und
bezirksamtsinterne, Arbeitsgruppe unter Leitung des Agenda-Koordinators zu
bilden, die sich mit der Zusammenführung der Arbeitsentwürfe der Lokalen Agenda
Köpenick und Treptow befasst und einen Vorschlag für den Bezirk Treptow-Köpenick
vorlegt. 2.
Eine Verständigung über die Zusammenführung der
Akteure beider Bezirke auf der Grundlage des 3-Säulenmodells, das in Köpenick
installiert ist, ist herbeizuführen. Wie sind die Akteure im Alt-Bezirk Treptow
in diese Struktur einzubeziehen? In der Säule I, Verwaltung und Politik, ist
dies relativ einfach. Bei der Säule III ist man schon fortgeschritten: Bei der
Säule II werde man sich mit den aktiven Treptower Akteuren zusammenschließen
und weitere Akteure aufrufen, in den Gremien und Arbeitsgruppen des Forums
Umwelt- und Entwicklung mitzuarbeiten. Insofern steht zunächst inhaltliche
Arbeit an. 3.
Es bestehen Aktivitäten, auch der Verwaltung selbst,
den Prozess stärker an konkrete Projekte zu binden, wenn auch zu den
Grundsätzen eine Verständigung erfolgen muss und diese zu Papier zu bringen
ist. Es gilt aber vor allem, Projekte zu initiieren. Man werde sich natürlich
mit dem Thema Öffentlichkeitsarbeit beschäftigen, aber im Vordergrund steht die
inhaltliche, strukturelle Zusammenführung des Bestehenden, und sich über
Projekte, die in diesem Zusammenhang dringend notwendig sind, zu verständigen
bzw. diese zu erfassen. Sie
werden sagen, es ist schon eine Menge Zeit vergangen. Die Gremien der drei
Säulen der Lokalen Agenda 21 arbeiten natürlich im Augenblick weiter. Zur
Strukturierung im Einzelnen müsse man sich verständigen. Seitens der Verwaltung
wird dringend die genannte ämterübergreifende Arbeitsgruppe benötigt, die den
Arbeitsentwurf für die gemeinsame Lokale Agenda erarbeitet. Aussprache:
Herr Heinzel: Die einzelnen aufgeführten Punkte sind sehr konstruktiv. Es
fehlt aber ein konkreter Zeitplan, wann die ersten Gremien tagen, wie man sich
vorstellt, die Akteure zusammenführen. BzBm Dr. Ulbricht: Im Moment
überschneiden sich ja einige Dinge in Personalunion. Das Anhörungsverfahren zum
Flughafen steht verständlicherweise im Vordergrund. Man werde sicher noch vor
der Sommerpause die ersten Zusammenkünfte der Arbeitsgruppe und Gremien
durchführen. Die inhaltliche Zusammenführung wird doch etwa ein halbes Jahr in
Anspruch nehmen. Frau Werner: Könne sich der BzBm mittelfristig
vorstellen, wenn ein neues zusammengeführtes Papier Agendaprozess vorliegt, das
tägliche Verwaltungshandeln in puncto Agendaprozess transparenter darzustellen?
Werden beispielsweise sämtliche Bezirks-amtsbeschlüsse auf ihre Auswirkungen
bzw. Querverbindungen zum Agendaprozess geprüft? Inwiefern wird die
Nachhaltigkeit der materiellen und der humanen Ressourcen wirklich vorab
geprüft und damit der Agendaprozess auch in der Verwaltung ernst genommen? BzBm
Dr. Ulbricht: Das Thema ist bedenkenswert. Die Lokale Agenda 21 erfordert,
bestimmte Zusammenhänge zu beachten. Nach Ihren Vorstellungen wäre eine
Einzelbaumaßnahme nicht mehr vorstellbar. Aber man sollte sich vielleicht
bestimmte Kriterien zurechtlegen. Es gibt die generelle Diskussionen über die
Kriterien zur Nachhaltigkeit. Kriterien, die dann für die Verwaltung geeignet
sind, eben den Zusammenhang zwischen Ökologie, Ökonomie und der Lösung sozialer
Probleme herzustellen. Bei Einzelmaßnahmen stelle man immer wieder fest, dass
Kriterien, die im Zusammenhang stehen, teilweise im konkreten Fall zu eng
waren. Das erfordert aber vorher, dass man sich auf die Kriterien verständigt. Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen
Anfrage fest. |
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