Auszug - Bauablauf Erweiterung und Umbau Realschule, Neubau Sporthalle, Glienicker Straße
Nachfragen: Herr Krause: Dank an das Bezirksamt
für die umfangreiche und auch bis zur Frage 11 zufriedenstellende Beantwortung.
In der Antwort zu 6. wird bemerkt, dass Rechnungen zurückgehalten worden sind.
Sind andere Auftraggeber genauso verfahren? Wenn ja, wäre es nicht
verwunderlich, dass der Handwerksbetrieb nicht aus der Insolvenzfalle kommt.
Ebenso ist hier die Rede von fälligen Vertragsstrafen wegen Bauverzögerung. Wer
hat diese zu zahlen oder werden diese doch aus der Vertragserfüllungsbürgschaft
geleistet? Ist in der Summe dessen ein finanzieller Schaden für den Bezirk bzw.
Senat entstanden? Zu Punkt 10: Welche Reaktionen des Senats liegen zu den
Hinweisen vor, dass bei fehlenden notwendigen senatsseitigen Zuweisungen der
Bau evtl. wieder ein halbes Jahr zum Stillstand käme? Solche Verzögerungen
bringen schnell die örtliche Wirtschaft zum Erliegen. Größere Probleme habe man
mit der Beantwortung zur Frage 12, denn diese geht nicht konkret auf die Frage
ein, sondern stellt eher ein Seminar in Nationalökonomie dar. Man sehe hier
auch eine bezirkliche Verantwortung. BzStR Dr. Schmitz: Auch der Bezirk
müsse sich nach dem Insolvenzrecht richten. Rechnungen werden dann mit dem
Insolvenzverwalter geregelt. Dies ist geschehen. Mit der
Vertragserfüllungsbürgschaft konnten alle Probleme gelöst werden. Es ist kein
finanzieller Schaden entstanden. Zu 12. könne nur festgestellt werden, dass
eine Vermeidung solcher Fälle nicht möglich ist. Dies könne auch im
Privatsektor passieren. Auch die Geschäftsführung einer Firma genießt
Vertrauens- und Datenschutz. Ein Einblick in die Bücher ist damit nicht möglich
und nur so wären evtl. Konkursgefahren erkennbar. In der Beantwortung zu 4. und
5. ist dargestellt worden, was geprüft werden kann bzw. auch nach
Vergabeordnung geprüft werden muss. Die Vergabe unterliegt auch einer
gerichtlichen Kontrolle. <2/000> Zuerst erfolgt eine Kontrolle der
Senatsverwaltung (Widerspruchsverfahren). Wenn der Widerspruchsführer mit dem
Bescheid nicht einverstanden ist, könne er klagen gegen die entgangene Vergabe.
Schon deshalb muss die o.g. Prüfung gerichtsfest durchgeführt werden. Es ist
richtig, dass durch den 2-monatigen Bauverzug nicht die erforderlichen Mittel
in der Investitionsplanung vorhanden sind. Wenn es nicht gelingt, den
entsprechenden Titel zu verstärken, wird eine vorübergehende Einstellung des
Bauvorhabens nicht zu vermeiden sein. Der erste Verstärkungsantrag wurde durch
SenFin abgelehnt. Der BzBm hat sich unter Berufung auf die Zusage im
Hauptausschuss an den Staatssekretär gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Herr
Krause: Man stützt sich bei der Prüfung der Indikatoren zur
Wirtschaftskraft eines Unternehmens auf die Selbstauskunft, da entscheidende
Daten geschützt sind. In ähnlichen Fällen ist es jedoch nicht unüblich, sich
Mittels eines Einverständnisses des potentiellen Auftragnehmers Zugang zu den
sonst geschützten Daten zu verschaffen. Wird im Bezirk davon Gebrauch gemacht? BzStR
Dr. Schmitz: Für den konkreten Fall könne dazu keine Aussage gemacht
werden. In Treptow wurde festgestellt, dass die Firmen in der Regel nicht zu
diesem Einverständnis bereit sind, sodass in der Folge auf eine Nachfrage
dahingehend verzichtet wurde. Die Köpenicker Verfahrensweise wird hinterfragt. Herr
Pewestorff: Wie viele Vergabeentscheidungen sind in ihrer Verantwortung im
letzten Jahr vor die Vergabekammer gekommen und mit welchem Ergebnis? Die
Veränderungen in der Zeitschiene des Verfahrens zur Eröffnung der Vergabe
ermöglichen es den Unterlegenen frühzeitiger vor die Vergabekammer zu ziehen.
Liegen dazu bereits Erfahrungen vor? BzStR Dr. Schmitz: In Treptow waren
es im Durchschnitte 1 bis 2 Fälle pro Jahr. Für Köpenick habe er keine Zahlen
bereit. Die Veränderungen sind noch relativ neu, von daher liegen keine
Erfahrungen vor. Neu ist, dass den Unterlegenen eine schriftliche Information
zugehen und bei größeren Verfahren (5 Mio. Euro) eine 2-monatige
Widerspruchsfrist abgewartet werden muss. Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen
Anfrage fest und schlägt vor, dass bei vorab schriftlich beantworteten Großen
Anfrage die Möglichkeit genutzt werden sollte, auch die konkreten Nachfragen
schriftlich an das Bezirksamt zu richten. Damit könnte das Verfahren gestrafft
werden und das Bezirksamt wird noch aussagefähiger. |
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