Auszug - Bauablauf Erweiterung und Umbau Realschule, Neubau Sporthalle, Glienicker Straße  

 
 
7. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 21
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 21.03.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/133 Bauablauf Erweiterung und Umbau Realschule, Neubau Sporthalle, Glienicker Straße
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:MdV 3/01 lfd. 105
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSBA, BauUm
  Schmitz, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

Nachfragen: Herr Krause: Dank an das Bezirksamt für die umfangreiche und auch bis zur Frage 11 zufriedenstellende Beantwortung

Nachfragen: Herr Krause: Dank an das Bezirksamt für die umfangreiche und auch bis zur Frage 11 zufriedenstellende Beantwortung. In der Antwort zu 6. wird bemerkt, dass Rechnungen zurückgehalten worden sind. Sind andere Auftraggeber genauso verfahren? Wenn ja, wäre es nicht verwunderlich, dass der Handwerksbetrieb nicht aus der Insolvenzfalle kommt. Ebenso ist hier die Rede von fälligen Vertragsstrafen wegen Bauverzögerung. Wer hat diese zu zahlen oder werden diese doch aus der Vertragserfüllungsbürgschaft geleistet? Ist in der Summe dessen ein finanzieller Schaden für den Bezirk bzw. Senat entstanden? Zu Punkt 10: Welche Reaktionen des Senats liegen zu den Hinweisen vor, dass bei fehlenden notwendigen senatsseitigen Zuweisungen der Bau evtl. wieder ein halbes Jahr zum Stillstand käme? Solche Verzögerungen bringen schnell die örtliche Wirtschaft zum Erliegen. Größere Probleme habe man mit der Beantwortung zur Frage 12, denn diese geht nicht konkret auf die Frage ein, sondern stellt eher ein Seminar in Nationalökonomie dar. Man sehe hier auch eine bezirkliche Verantwortung. BzStR Dr. Schmitz: Auch der Bezirk müsse sich nach dem Insolvenzrecht richten. Rechnungen werden dann mit dem Insolvenzverwalter geregelt. Dies ist geschehen. Mit der Vertragserfüllungsbürgschaft konnten alle Probleme gelöst werden. Es ist kein finanzieller Schaden entstanden. Zu 12. könne nur festgestellt werden, dass eine Vermeidung solcher Fälle nicht möglich ist. Dies könne auch im Privatsektor passieren. Auch die Geschäftsführung einer Firma genießt Vertrauens- und Datenschutz. Ein Einblick in die Bücher ist damit nicht möglich und nur so wären evtl. Konkursgefahren erkennbar. In der Beantwortung zu 4. und 5. ist dargestellt worden, was geprüft werden kann bzw. auch nach Vergabeordnung geprüft werden muss. Die Vergabe unterliegt auch einer gerichtlichen Kontrolle. <2/000> Zuerst erfolgt eine Kontrolle der Senatsverwaltung (Widerspruchsverfahren). Wenn der Widerspruchsführer mit dem Bescheid nicht einverstanden ist, könne er klagen gegen die entgangene Vergabe. Schon deshalb muss die o.g. Prüfung gerichtsfest durchgeführt werden. Es ist richtig, dass durch den 2-monatigen Bauverzug nicht die erforderlichen Mittel in der Investitionsplanung vorhanden sind. Wenn es nicht gelingt, den entsprechenden Titel zu verstärken, wird eine vorübergehende Einstellung des Bauvorhabens nicht zu vermeiden sein. Der erste Verstärkungsantrag wurde durch SenFin abgelehnt. Der BzBm hat sich unter Berufung auf die Zusage im Hauptausschuss an den Staatssekretär gewandt. Eine Antwort steht noch aus. Herr Krause: Man stützt sich bei der Prüfung der Indikatoren zur Wirtschaftskraft eines Unternehmens auf die Selbstauskunft, da entscheidende Daten geschützt sind. In ähnlichen Fällen ist es jedoch nicht unüblich, sich Mittels eines Einverständnisses des potentiellen Auftragnehmers Zugang zu den sonst geschützten Daten zu verschaffen. Wird im Bezirk davon Gebrauch gemacht? BzStR Dr. Schmitz: Für den konkreten Fall könne dazu keine Aussage gemacht werden. In Treptow wurde festgestellt, dass die Firmen in der Regel nicht zu diesem Einverständnis bereit sind, sodass in der Folge auf eine Nachfrage dahingehend verzichtet wurde. Die Köpenicker Verfahrensweise wird hinterfragt. Herr Pewestorff: Wie viele Vergabeentscheidungen sind in ihrer Verantwortung im letzten Jahr vor die Vergabekammer gekommen und mit welchem Ergebnis? Die Veränderungen in der Zeitschiene des Verfahrens zur Eröffnung der Vergabe ermöglichen es den Unterlegenen frühzeitiger vor die Vergabekammer zu ziehen. Liegen dazu bereits Erfahrungen vor? BzStR Dr. Schmitz: In Treptow waren es im Durchschnitte 1 bis 2 Fälle pro Jahr. Für Köpenick habe er keine Zahlen bereit. Die Veränderungen sind noch relativ neu, von daher liegen keine Erfahrungen vor. Neu ist, dass den Unterlegenen eine schriftliche Information zugehen und bei größeren Verfahren (5 Mio. Euro) eine 2-monatige Widerspruchsfrist abgewartet werden muss.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest und schlägt vor, dass bei vorab schriftlich beantworteten Großen Anfrage die Möglichkeit genutzt werden sollte, auch die konkreten Nachfragen schriftlich an das Bezirksamt zu richten. Damit könnte das Verfahren gestrafft werden und das Bezirksamt wird noch aussagefähiger.

 


 


 
 

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