Auszug - Anhörung TÖB Großflughafen Schönefeld  

 
 
7. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 19
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: beantwortet
Datum: Mi, 21.03.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/108 Anhörung TÖB Großflughafen Schönefeld
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
   
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage

Herr Maucher begründet die Große Anfrage der Frakt

Herr Maucher begründet die Große Anfrage der Frakt. d. SPD. Die Anhörung der Träger öffentlicher Belange ist die entscheide Stelle, bei der der Bezirk auf die Abwägungen der Planfeststellungsbehörde einwirken könne. Dabei sind die Einwirkungen gegen den Standort darzulegen. Bei der Anhörung hat der Bezirk seine Verantwortung gegenüber den Bewohnern des Bezirks und ganz Berlins wahrzunehmen, da der Bezirk z.B. Trinkwasser- und Oberflächenwasserressourcen für ganz Berlin vorhält. Auch die Berliner Luftverhältnisse hängen wesentlich vom Berliner Urstromtal ab, welches teilweise in Köpenick liegt.

Beantwortung durch BzStR Dr. Schmitz: Positiv sei, dass die Große Anfrage erst heute beantwortet werden kann. Auch die Bürgeranhörung habe gezeigt, dass noch zahlreiche Unsicherheiten vorhanden sind. Die beiden alten Bezirke sind als Träger öffentlicher Belange vom Ministerium Brandenburgs zur Stellungnahme bei Wahrung bestimmter Fristen aufgefordert worden. Beide Bezirke haben die Stellungnahmen, mit BA-Beschlüssen untersetzt, fristgerecht abgegeben. Diese Stellungnahmen gehen nun in das verwaltungsrechtliche Verfahren. Veränderungen an diesen Stellungnahmen vorzunehmen, wäre grundsätzlich falsch. In das Verfahren ist man getrennt hineingegangen. Die Stellungnahmen laufen unabhängig voneinander weiter. Das Ministerium hat die Pflicht, auf beide Stellungnahmen zu antworten und zur Anhörung einzuladen. Der neue Bezirk wird beide Stellungnahmen vertreten, selbst wenn sie gegensätzlich sind. Die Planfeststellungsbehörde müsse mit dem Umstand klarkommen. Auch juristisch wäre eine Zusammenführung der Stellungnahmen nicht möglich. Man werde versuchen, den größten Nutzen für die Bevölkerung herauszuholen.

Frau Goldmann appelliert, dass auf Grund der Tagesordnung auf ein Verlesen der Großen Anfragen verzichtet werde, da sie schriftlich vorliegen.

Der BzVV stellt die Beantwortung der Großen Anfrage fest.

 


 


 
 

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