Auszug - Etatkürzungen FEZ  

 
 
7. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 38
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 21.03.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/156 Etatkürzungen FEZ
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:PDSPDS
Verfasser:Dirk D. Retzlaff 
Drucksache-Art:AntragÄnderungsantrag

Herr Retzlaff begründet den Antrag

Herr Retzlaff begründet den Antrag. Der eigene Änderungsantrag konkretisiert den ursprünglichen Antrag dahingehend, dass die Summe als Zuwendungsbetrag und nicht nur als Etat bezeichnet werde. Andeutung im Vorfeld bezeichneten den Antrag verfehlt auf Grund der fehlenden Zuständigkeit des Bezirkes. Sicher sei die Zuständigkeit begrenzt und sicher sind auch die Chancen gering, Abgeordnetenhausbeschlüsse zu kippen. Genauso sei es aber richtig, dass das FEZ mit seinem Umfeld einmalig für Berlin und darüber hinaus ist und von daher auch eine andere Behandlung verdiene. Auch gefasste Beschlüsse müssen hinterfragt werden dürfen. Es besteht die Hoffnung, dass bei einer Nichtumsetzbarkeit des ersten Punktes, so doch der zweite Punkt, die Angebotskürzung, verhindert werden kann. Der BzBm hat im ÄR schon die Aktivitäten des Bezirksamtes dargestellt und schon von daher lässt sich ableiten, dass der Bezirk sich verantwortlich fühlt. Es wird um die Unterstützung des Antrages gebeten.

Aussprache: Frau Klinger: Alle wissen um die Bedeutung des FEZ. Zuwendungsgeber ist der Senat und Probleme haben alle Zuwendungsempfänger. Es stellt sich die Frage, ob dann bei nachfolgenden Fällen genauso verfahren werden soll. Die Fraktionen der BVV sollten über die Fraktionen im AHvB versuchen, die Kürzungen so gering wie möglich zu halten. Herr Welters: Es gibt einen Unterschied zwischen dem FEZ und anderen Zuwendungsempfängern. Das Bezirksamt selbst ist im Aufsichtsrat des FEZ vertreten und hat von daher die Betriebsfähigkeit mit sicherzustellen. Es wäre kontraproduktiv, das Mitglied des Bezirksamtes im Aufsichtsrat nicht mit einem Votum der BVV auszustatten.

Abstimmung: Änderungsantrag: Mehrheitlich abgelehnt.

Abstimmung: Antrag: Mit 24:27:4 Stimmen abgelehnt.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Der Antrag:

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Senatsstellen dafür einzusetzen,

 

1.    die Etatkürzungen des FEZ Wuhlheide von 744 TDM rückgängig zu machen.

2.    dafür Sorge zu tragen, dass Angebotskürzungen vermieden werden.

 

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                24.                   dagegen:          27.                   Enthaltung:        4.


 
 

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