Auszug - Verteilung der Sitze in den Ausschüssen  

 
 
7. (öfftl.) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 22 Beschluss:074/07/01
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 21.03.2001 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 22:25 Anlass: ordentliche
Raum: Robert-Bunsen-Saal der WISTA-MG
Ort: Vollmerstr. 2, 12489 Berlin
IV/111 Verteilung der Sitze in den Ausschüssen
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:074/07/01
 Ursprungaktuell
Initiator:BzVVBzVV
  Blohm, Winfried
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss

Der stellv

Der stellv. BzVV übernimmt die Leitung der Sitzung.

Der BzVV begründet die Vorlage. Diese Vorlage umfasst die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und ist notwendig geworden, da im Ältestenrat keine endgültige Einigung herbeigeführt werden konnte. Dissens gab es bezüglich der 9 Sitze im JHA. Im Januar beanspruchten die Frakt. d. PDS 4 Sitze und die Fraktionen der SPD und CDU je 3. Die Anzahl der BzV im JHA ist jedoch gesetzlich auf 9 festgeschrieben. Dadurch gab es bei der Konstituierung eine längere Debatte. Die Frakt. d. CDU hat unter Vorbehalt ihren Anspruch vorübergehend auf 2 Sitze reduziert, um eine Sacharbeit des JHA zu ermöglichen. Damit konnte die Konstituierung durchgeführt werden. Die Frakt. d. CDU ging in Widerspruch zur vorgenommenen Sitzverteilung, welcher rechtlich geprüft wurde. Das Rechtsamt informierte, dass ein Widerspruch einer Fraktion zu einer Entscheidung innerhalb der BVV keine aufschiebende Wirkung habe, da die BVV ein Teil der Verwaltung sei. Zur Regelung des Widerspruchs der CDU-Fraktion zur Kündigung der bisher nur unter Vorbehalt vorgenommenen Sitzverteilung unterbreitet der BzVV der BVV einen Vorschlag (hier 3:3:3) zur Verständigung und zur Entscheidung. Die Sitzverteilung ist nach den Mehrheits- und Stärkeverhältnissen unter Einberechnung des jeder Fraktion zustehenden Grundmandats vorzunehmen. Da SPD und CDU auf 20 Sitze in der BVV verweisen können, kann nach Aussage des Rechtsamtes nicht, wie die GO es aussagt, bei der Sitzverteilung in den Ausschüssen die tatsächliche Anzahl der Wählerstimmen herangezogen werden. Bei einer Verteilung von 4:3:2 wäre die Frakt. d. PDS mit einem halben Sitz bevorteilt und die Frakt. d. CDU mit einem halben benachteiligt. Nach Hare-Niemeyer ist die größere Annäherung an die tatsächlichen Sitzverhältnisse in der BVV Treptow-Köpenick mit einer Verteilung von 3:3:3 gegeben. Da es zu keiner Einigung im Ältestenrat kam, muss jetzt der Souverän, die BVV, entscheiden.

Aussprache: Herr Chinea Correa: Es soll hier nur noch einmal für die Öffentlichkeit klargestellt werden, dass sich der JHA aus 15 stimmberechtigten Mitglieder, davon 9 BzV, zusammensetzt. Hinzu kommen beratende Mitglieder. BzVV: Dank für die weitergehenden Ausführungen. Er habe aber in seinen Ausführungen extra betont, dass es hier nur um die 9 Sitze der BzV gehe. Auch die Vorlage gehe auf diesen Punkt ein. Herr Krause: Es gibt einiges an den Ausführungen zum Verlauf des Geschehens zu berichtigen. Es gab eine endgültige Klärung der Zusammensetzung des JHA, auf deren Basis sich der JHA zu seiner Konstituierung getroffen habe. Erst kurz vor der Sitzung wurde festgestellt, dass man erst die Grundmandate herauszurechnen (nach d'Hondt) habe. Richtig ist, dass entsprechend des Bescheides des Rechtsamtes der Widerspruch bestenfalls als Kündigung der bisherigen Absprachen verstanden werden kann. Daraus ergibt sich jedoch ein völlig neuer Handlungsrahmen. Das Grundmandat gab es nur bis 1989. Die neue Grundmandatsregelung braucht nicht zur Anwendung kommen, da alle Fraktionen ohnehin einen Sitz im JHA haben. Ein Grundmandat ist nicht vor der Berechnung abzuziehen. Die Frakt. d. PDS wird umgehend handeln, sollte es zu einen Beschluss mit der vorgeschlagenen Sitzverteilung kommen. Frau Werner: Da nach Rechtslage die BVV entscheiden muss, stellt sich die Frage, wie frei man in seiner Entscheidung sei, wenn man keine Alternativvorschläge auf der Vorlage findet und der vorgelegte Vorschlag wieder einmal zu Lasten der stärksten Fraktion, ob es nun jemanden gefällt oder nicht, gemacht wird. Warum habe der Vorsteher nicht 2 Varianten vorgeschlagen? BzVV: Es soll und kann keine Auswahl geben. Es gibt eine eindeutige Darlegung. Die Verteilung mit 3:3:3 kommt den gegebenen Verhältnissen am nächsten. An Herrn Krause gewandt, könne er nur davon ausgehen, dass er nicht richtig zugehört habe. In seinen vorigen Ausführungen habe er eindeutig festgestellt, dass es ein Grundmandat für jede Fraktion gibt und dieses nicht vorab herauszurechnen sei. Herr Welters: Die ursprüngliche Interpretation war nach seinen Kenntnissen die, dass nach Abzug des Grundmandats die restlichen Sitze nach d'Hondt zu verteilen. Danach käme wohl 3:3:3 heraus. Dieser hätte im Klagefall unter Umständen eine berlinweite Veränderung von Ausschussbesetzungen zur Folge. Hier nimmt die Fraktion im Prinzip den Minderheitenschutz in Anspruch. Nun haben sie das Grundmandat in der Berechnung unberücksichtigt gelassen. Dann kommt nach d'Hondt 4:3:2 heraus und nach Hare-Niemeyer 3:3:3. Sie ersetzen das Zählverfahren d'Hondt durch Hare-Niemeyer. Wie viele Entscheidungen im Land Berlin werden nach d'Hondt bzw. Hare-Niemeyer getroffen? Wurde dies geprüft? Auch die BVV wurde nach d'Hondt gewählt. Warum wird jetzt plötzlich, an irgend einer Stelle, das unübliche Verfahren zur Anwendung gebracht? Spätestens wenn die PDS klagt, könnte das Problem in einen Rechtszustand gekleidet werden. Dann würde es eine Entscheidung zum Zählverfahren geben. Herr Stock: Nach d'Hondt entfällt der 9. Platz auf CDU oder SPD durch Losverfahren, wenn man die Wählerstimmen nicht heranzieht. Die PDS hat 7 Mandate mehr als die anderen Fraktionen, hätte bei 4:3:2 im JHA aber doppelt so viele wie die CDU. Im Bezirksamts-Kollegium habe man ein 2:2:2-Verhältnis und jede Fraktion stellt auch einen Bürgerdeputierten. Wenn man sich dieses vor Augen hält, muss man sagen, dass eine 3:3:3-Verteilung im JHA den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Es wird um Zustimmung zur Vorlage gebeten. BzVV: Er sei angetreten, für alle da zu sein. Dies bedeute, keine Fraktion zu bevorteilen bzw. zu benachteiligen. Im Übrigen werde sein Vorschlag durch das Rechtsamtsgutachten bestätigt, welches feststellt, dass kein Berechnungsverfahren vorgeschrieben sei. Herr Krause: Herr Stahr habe Recht, dass der Gesetzgeber kein Verfahren vorschreibt, vorgeschrieben wird aber die möglichst genaue Widerspiegelung der gegebenen Mehrheits- und Stärkeverhältnisse in den Ausschüssen. Damit genießt das Verfahren einen Vorrang, welches dem gerechter wird. Wie will man erklären, dass eine Fraktion mit 27 Sitzen genauso behandelt wird, wie eine Fraktion mit 20 Sitzen. Dies komme einem mathematischen Wunder gleich. Herr Wilke: Die CDU-Fraktion hat den Widerspruch geltend gemacht und für eine große Transparenz durch die Zustellung an alle Fraktionen gesorgt. Damit wurde die Hoffnung verbunden, dass dieser Widerspruch auch richtig gelesen wird. In dem beigelegten Gerichtsurteil wird festgestellt, dass nach Zuordnung eines Mandats an jede Fraktion die restlichen Sitze entsprechend der gegebenen Stärke- und Mehrheitsverhältnisse zu verteilen sind. Man sollte zur Abstimmung kommen. Herr Welters: Herr Wilke habe jetzt genau das Gegenteil von dem, was der Vorsteher gesagt habe, hervorgehoben. Herr Stahr habe auf das Zählverfahren abgehoben, Herr Wilke stellt jetzt wieder die Bedeutung des Grundmandats in den Vordergrund. Entweder, es fallen alle Entscheidungen nach d'Hondt oder alle nach Hare-Niemeyer. Der Vorsteher konnte keine Antwort auf die o.g. Frage geben, wie viele Entscheidungen auf der Basis des Gesetzes (d'Hondt) und wie viele auf der Basis von Kommentierungen (Hare-Niemeyer) gefällt wurden. Da sich das Land auf die generelle Anwendung von d'Hondt verständigt hat, scheint hier die Anwendung von Hare-Niemeyer als Rechenhilfsmittel zu dienen. Herr Stock habe zwar Recht, dass 4:2 kein Verhältnis sei, aber bestünde das Bezirksamt aus 9 Mitgliedern, wäre auch hier die Verteilung 4:3:2. Herr Stock stellt hier die Verteilung nach d'Hondt von 2:2:2 so hin, als wären 35% genauso viel wert wie 25%. Würde sich die BVV nach Hare-Niemeyer zusammensetzen, hätte er ein Problem, Demokratie zu verstehen. In der letzten BVV musste er zur Kenntnis nehmen, dass eine Stimme Unterschied in allen Fällen für eine Mehrheit sorgte. Man musste feststellen, dass man als Mehrheitsfraktion nur zu einem Sitz mehr als die anderen kommt, wenn man 49 % der Sitze hat und nur 4 Sitze verteilt, da es immer eine Berechnung gibt, es sonst zu verhindern. Wenn in Berlin Hare-Niemeyer durchgängig angewendet würde, wäre die Frakt. d. PDS nicht einmal klagefähig. Bei einer Anwendung des jeweils günstigeren Verfahrens wären Veränderungen der Mehrheitsverhältnisse in Berlin vorstellbar, bei denen er nicht wüsste, ob sich die SPD und CDU diese wünschen würden.

GO-Antrag Frau Radebold: Ende der Aussprache.

Abstimmung: Mehrheitlich angenommen.

Abstimmung: Vorlage zur Beschlussfassung: Mit 36:24:3 angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Die im Beschluss 020/04/00 (Drs. 27/IV) niedergelegte Anzahl der Sitze der Fraktionen für Bezirksverordnete und Bürgerdeputierte in den Ausschüssen wird wie folgt auf die Fraktionen verteilt:

 

Ausschusssitze

Fraktion der

PDS

Fraktion der

 SPD

Fraktion der

CDU

10 Sitze für BzV

(alle Ausschüsse außer JHA)

 

4

 

3

 

3

 

9 Sitze für BzV im JHA

 

3

 

3

 

3

 

3 Sitze für Bürgerdeputierte

 

1

 

1

 

1

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                36.                   dagegen:          24.                   Enthaltung:        3.


 
 

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