Auszug - Vorsorgeuntersuchungen für Kinder wieder zur Pflicht machen
Fr. Dr. Kosche vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst informiert vor der Beratung: Verpflichtende Regelungen zu Vorsorgeuntersuchungen gab es in der Bundesrepublik Deutschland noch nie. Ausdrücklich den Eltern überlassen (Art. 6 Abs. 2 GG).
Nach ausführlicher Beratung wird der Antrag von der CDU-Fraktion zurückgezogen.
Antrag wird vom Einreicher zurückgezogen.
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