Auszug - Saubere Altstadt Köpenick  

 
 
2. (öfftl.) Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtplanung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mi, 31.01.2001 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 20:10 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Köpenick, United Games of Nations-Zimmer, (Raum 106)
Ort: Alt-Köpenick 21, 12555 Berlin
IV/079 Saubere Altstadt Köpenick
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDStaWo
   
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung

· Fr

·      Fr. Meißner (SPD) befürwortet eine Einigung mit den betroffenen Hauseigentümern. Sollte dies nicht zum Erfolg führen, dann ist von den ordnungsrechtlichen Möglichkeiten des BA Gebrauch zu machen.

·      BzStR Hr. Scholz favorisiert ebenfalls den Weg der Einigung. Er möchte hierbei nicht auf ordnungsrechtliche Zwangsmitteln zurückgreifen, vielmehr strebt er eine einvernehmliche Lösung an, bei der auch die finanziellen Fragen gelöst werden.

·      Fr. Meißner (SPD) schlägt die Vertagung des Antrages auf die nächste Sitzung vor.

·      Hr. Schmidt (CDU) bittet um Abstimmung:

1.    Vertagung: 3 ja/5 nein = abgelehnt

2.    Änderungsantrag: 5 ja/5 nein = abgelehnt

3.    Änderung des Ursprungsantrages (Streichung letzter Satz):
5 ja/4 nein/2 Enth. = angenommen

4.    geänderter Ursprungsantrag: 3 ja/4 nein/4 Enth. = abgelehnt.

Beschlussempfehlung zum Änderungsantrag: Der Antrag wird abgelehnt.

Beschlussempfehlung zum Ursprungsantrag: Der Antrag wird abgelehnt.

 

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen:

 

Der Antrag:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, insbesondere im Bereich der Altstadt Köpenick tätig zu werden, um die Hauseigentümer zur Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien zu veranlassen. Dies betrifft insbesondere Alt-Köpenick 8- 10, Freiheit 12 und 15, Jägerstraße 3/3A, Lüderstraße 15 bzw. Alter Markt, Schüßlerplatz 10, Kirchstraße 5 und 6 und Alter Markt 9, 10, und 11.

Gegebenenfalls sind die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten des § 77 Abs.2 der Bauordnung von Berlin auszuschöpfen.

 

wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:                3.                     dagegen:          4.                     Enthaltung:        4.


 
 

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