Auszug - Saubere Altstadt Köpenick
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Fr. Meißner (SPD)
befürwortet eine Einigung mit den betroffenen Hauseigentümern. Sollte dies
nicht zum Erfolg führen, dann ist von den ordnungsrechtlichen Möglichkeiten des
BA Gebrauch zu machen. ·
BzStR Hr. Scholz
favorisiert ebenfalls den Weg der Einigung. Er möchte hierbei nicht auf
ordnungsrechtliche Zwangsmitteln zurückgreifen, vielmehr strebt er eine
einvernehmliche Lösung an, bei der auch die finanziellen Fragen gelöst werden. ·
Fr. Meißner (SPD)
schlägt die Vertagung des Antrages auf die nächste Sitzung vor. ·
Hr. Schmidt (CDU) bittet
um Abstimmung: 1.
Vertagung: 3 ja/5 nein =
abgelehnt 2.
Änderungsantrag: 5 ja/5
nein = abgelehnt 3.
Änderung des
Ursprungsantrages (Streichung letzter Satz): 4.
geänderter
Ursprungsantrag: 3 ja/4 nein/4 Enth. = abgelehnt. Beschlussempfehlung
zum Änderungsantrag: Der Antrag wird abgelehnt. Beschlussempfehlung zum Ursprungsantrag: Der Antrag
wird abgelehnt. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Der Antrag: Das Bezirksamt wird ersucht,
insbesondere im Bereich der Altstadt Köpenick tätig zu werden, um die
Hauseigentümer zur Beseitigung von verunstaltenden Farbschmierereien zu
veranlassen. Dies betrifft insbesondere Alt-Köpenick 8- 10,
Freiheit 12 und 15, Jägerstraße 3/3A, Lüderstraße 15 bzw. Alter
Markt, Schüßlerplatz 10, Kirchstraße 5 und 6 und Alter Markt 9,
10, und 11. Gegebenenfalls sind die ordnungsbehördlichen Möglichkeiten des § 77 Abs.2 der Bauordnung von Berlin auszuschöpfen. wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis: dafür: 3. dagegen: 4. Enthaltung: 4. |
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