Auszug - Straßenausbaubeitragsgesetz  

 
 
37. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 8.2
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: schriftlich beantwortet
Datum: Do, 17.03.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1206 Straßenausbaubeitragsgesetz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, BauStadt
Verfasser:BA, BauStadtSchmitz, Dieter
Drucksache-Art:Große AnfrageSchriftliche Beantwortung

BzStR Dr

BzStR Dr. Schmitz: Nach Beantwortung der Großen Anfrage sind dem BA auf indirektem Wege Entwürfe des Gesetzes bekannt geworden. Inzwischen gibt es einen offiziellen Referentenentwurf von SenStadt für dieses Straßenausbaubeitragsgesetz, der allerdings noch in der Abstimmung und im Gesetzgebungsverfahren ist, so dass man hier noch nicht abschließend antworten kann. Es steht dem BA auch nicht zu, dem Gesetzgeber vorzugreifen und das Gesetz zu bewerten. Das sollte den gewählten Vertretern des AHvB überlassen werden. Fakt aber ist, dass, wenn der Referentenentwurf in den Jahren 2002-04 so gültig gewesen wäre, der Bezirk Treptow-Köpenick 2002 12 Straßenausbaumaßnahmen hätte umlegen können mit einem beitragspflichtigen Anteil von je 470 T€, im Jahre 2003 7 Maßnahmen mit einem beitragspflichtigen Anteil von 280 T€ und 2004 9 Maßnahmen mit 940 T€. Es wurde auch der Verwaltungsaufwand hochgerechnet; da ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man mit 40-45% Personal- und Verwaltungsaufwand rechnen muss im Vergleich zu dem, was an Einnahmen vorhanden ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht davon aus, dass die Straßen klassifiziert werden und je nach der Klassifizierung der Ausbauanteil zwischen 30, 50 und 70% erhoben wird. Es wird bewertet nach Hauptverkehrsstraßen, Hauptstraßen und Anliegerstraßen. Bei den Anliegerstraßen ist der Anteil am höchsten. Das Land Brandenburg hat dieses Gesetz schon längere Zeit mit Satzungen der Kommunen, und das Land Berlin liegt durchaus im Schnitt des anderen Bundesgebietes. Es gibt auch die Möglichkeit, den Anteil in Raten abzuzahlen.

Aussprache:

Frau Meißner: Ausgangspunkt der Großen Anfrage waren Veröffentlichungen in der Presse (wahre Horrorszenarien). Niemand ist glücklich über Gesetze, wo auch Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Aber das war schon immer so, wo gebaut wird, müssen auch die Eigentümer ihren Beitrag leisten. Es gibt ja in Berlin auch das Erschließungsbeitragsgesetz. Berlin war bisher das einzige Bundesland, das ein Straßenausbaubeitragsgesetz noch nicht hatte. Jetzt aber geht es darum, wie das Gesetz und auch der Referentenentwurf, in der Erörterung TÖB, ausgestaltet werden. Aus einem Flyer der SPD-Fraktion ist zu ersehen, dass es ein moderates Gesetz wird. Wichtig ist zu unterscheiden, was ist erstmalige Erschließung, was ist Ausbau. Reparaturen und Ausbesserungen an Straßen, Geh- und Radwegen sollen lt. Informationen nicht beitragsfähig sein. Über den Mietspiegel wird sich eine Verbesserung von Straßen aber sicher auch indirekt auf die Mieter auswirken. Bei einer umfangreichen Mitwirkung der Anwohner befürchtet sie allerdings, dass dann zukünftig keine Straßen mehr ausgebaut werden.     Herr Scholz: Scheint schon ein bisschen Abgeordnetenhausdebatte zu werden. Aus der Antwort des BA kann man herauslesen, dass das BA das Straßenausbaubeitragsgesetz ein Stück weit befürwortet. Ein Abgeordneter der SPD hat bereits 1997 gesagt, dass ein Straßenausbaubeitragsgesetz so für ihn nicht in Frage kommt. Es ist aus ökologischer Sicht auch die Frage aufgeworfen worden, ob z.B. in Siedlungsgebieten unbedingt alles versiegelt werden muss. Die PDS-Fraktion hat damals noch viel schärfer reagiert und hat keine rechtliche Grundlage gesehen. Welch ein Sinneswandel! Auch wenn Mieter und Kleingärtner ausgespart werden sollen, sind denn alle, die ein kleines Grundstück haben, reich? Es wird immer mehr für die sog. Problemkieze getan. Aber wenn der Senat die zunehmende Verarmung in den Problemkiezen nicht in den Griff bekommt, kann doch der Umkehrschluss nicht darin liegen, in den Siedlungsgebieten das Niveau auch noch hinunter zu ziehen (ÖPNV wird dort immer mehr ausgedünnt, immer mehr Belastungen der Menschen). Und dann auch noch die Meinung, dass die Menschen dort in der Lage sind, diese horrenden Beiträge zu zahlen.             BzVV: Wir sind nicht im Gesetzgebungsverfahren zum Straßenausbaubeitragsgesetz. Bitte zum Thema kommen!                  Herr Scholz: Hat vorher eine Rede für das Straßenausbaubeitragsgesetz gehört und hält jetzt eine Rede dagegen. Die Frage ist, wie das BA die zukünftige Entwicklung sieht. Im Vergleich zu den anderen Bundesländern muss man die Frage stellen, wie die allgemeinen Abgabelasten sind. Welche Entwicklung ist in den Siedlungsgebieten zu erwarten? Große strukturelle Probleme. Junge Familien, die Häuser gebaut haben, haben jeden Cent ihres Verdienstes für den Bau des Hauses verplant. Wenn dann irgendwann eine 5-stellige Summe kommt, ist es dann kein sozialer Härtefall, wenn die Familie gern ihr Heim behalten möchte? Plädiert dafür, alles zu tun, um dieses Gesetz, diese “Bürgerabzocke”, zu verhindern.        Herr Welters: BVV nimmt Straßenausbaumaßnahmen zur Kenntnis, beschließt aber nicht darüber. Wie sieht das BA dieses? Ist es sinnvoll, dass eine BVV über Straßenausbaumaßnahmen, die ja dann Straßenausbaubeiträge nach sich ziehen, beschließen sollte? Es ist ausgesprochen kompliziert, zwischen Straßenunterhaltung und Straßenausbau zu unterscheiden. BA sollte zum Referentenentwurf vorschlagen, klare Kriterien zu finden. Sorge, dass die fehlenden Finanzen im Lande Berlin zur Unterlassung von Straßenunterhaltungsmaßnahmen führen, dann anschließend auszubauen und damit Bürger zur Kasse zu bitten. Mit diesem Problem sollte man sich auseinandersetzen. Im Gesetz steht, dass es Differenzierungen gibt und dass den Bürgern verschiedene Kostenvoranschläge zu unterbreiten sind. Was passiert, wenn die Bürger mehrheitlich bestimmte Ausbaumaßnahmen ablehnen? Welche Instanz ist dann vorgesehen, zwischen dem Willen der Bürger und dem konstatierten Ausbauprogramm zu verhandeln? Das wird auch in der Stellungnahme der PDS im AHvB als Schwachpunkt bezeichnet. Die 40-45% Verwaltungskosten werden dann noch mehr steigen je mehr Widersprüche zu verhandeln sind und in diesem Zusammenhang muss auch die Fragestellung der Verfahrensverzögerung gesehen werden. Wie gedenkt das BA dazu Stellung zu nehmen? Wichtig ist auch die Standardisierung von Straßen, hat bisher den Eindruck, dass nach diesem Gesetz Qualitätskriterien beliebig sind. Diese Fragen sollten im Ausschuss in Begleitung dieses Gesetzes noch weiter entwickelt werden. Und zu Herrn Scholz: Zwischen 1997 und heute existiert die Tatsache, dass es inzwischen einen absoluten Haushaltsnotstand gibt und diese Gesetze daher auch gemacht müssen, um diesen ein Stück weit abzubauen. Es sollten soziale Sicherungskriterien in dieses Gesetz eingebaut werden und seitens der PDS, die nicht gegen das Gesetz ist, würden die einzelnen Regelungen deutlich hinterfragt werden. Verzichtet bei zugesagter Behandlung im Ausschuss auf weitere Nachfragen.

Der BzVV stellt fest, dass mit den Nachfragen die beiden Großen Anfragen beantwortet sind.

 


 


 


 
 

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