Auszug - Straßenausbaubeitragsgesetz
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
BzStR Dr. Schmitz: Nach Beantwortung der Großen Anfrage sind dem BA
auf indirektem Wege Entwürfe des Gesetzes bekannt geworden. Inzwischen gibt es
einen offiziellen Referentenentwurf von SenStadt für dieses
Straßenausbaubeitragsgesetz, der allerdings noch in der Abstimmung und im
Gesetzgebungsverfahren ist, so dass man hier noch nicht abschließend antworten
kann. Es steht dem BA auch nicht zu, dem Gesetzgeber vorzugreifen und das
Gesetz zu bewerten. Das sollte den gewählten Vertretern des AHvB überlassen
werden. Fakt aber ist, dass, wenn der Referentenentwurf in den Jahren 2002-04
so gültig gewesen wäre, der Bezirk Treptow-Köpenick 2002 12
Straßenausbaumaßnahmen hätte umlegen können mit einem beitragspflichtigen
Anteil von je 470 T€, im Jahre 2003 7 Maßnahmen mit einem beitragspflichtigen
Anteil von 280 T€ und 2004 9 Maßnahmen mit 940 T€. Es wurde auch der
Verwaltungsaufwand hochgerechnet; da ist man zu dem Ergebnis gekommen, dass man
mit 40-45% Personal- und Verwaltungsaufwand rechnen muss im Vergleich zu dem,
was an Einnahmen vorhanden ist. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht davon aus,
dass die Straßen klassifiziert werden und je nach der Klassifizierung der
Ausbauanteil zwischen 30, 50 und 70% erhoben wird. Es wird bewertet nach
Hauptverkehrsstraßen, Hauptstraßen und Anliegerstraßen. Bei den Anliegerstraßen
ist der Anteil am höchsten. Das Land Brandenburg hat dieses Gesetz schon
längere Zeit mit Satzungen der Kommunen, und das Land Berlin liegt durchaus im
Schnitt des anderen Bundesgebietes. Es gibt auch die Möglichkeit, den Anteil in
Raten abzuzahlen. Aussprache: Frau Meißner: Ausgangspunkt der Großen
Anfrage waren Veröffentlichungen in der Presse (wahre Horrorszenarien). Niemand
ist glücklich über Gesetze, wo auch Eigentümer zur Kasse gebeten werden. Aber
das war schon immer so, wo gebaut wird, müssen auch die Eigentümer ihren
Beitrag leisten. Es gibt ja in Berlin auch das Erschließungsbeitragsgesetz.
Berlin war bisher das einzige Bundesland, das ein Straßenausbaubeitragsgesetz
noch nicht hatte. Jetzt aber geht es darum, wie das Gesetz und auch der Referentenentwurf,
in der Erörterung TÖB, ausgestaltet werden. Aus einem Flyer der SPD-Fraktion
ist zu ersehen, dass es ein moderates Gesetz wird. Wichtig ist zu
unterscheiden, was ist erstmalige Erschließung, was ist Ausbau. Reparaturen und
Ausbesserungen an Straßen, Geh- und Radwegen sollen lt. Informationen nicht
beitragsfähig sein. Über den Mietspiegel wird sich eine Verbesserung von
Straßen aber sicher auch indirekt auf die Mieter auswirken. Bei einer
umfangreichen Mitwirkung der Anwohner befürchtet sie allerdings, dass dann
zukünftig keine Straßen mehr ausgebaut werden. Herr Scholz: Scheint schon ein bisschen
Abgeordnetenhausdebatte zu werden. Aus der Antwort des BA kann man herauslesen,
dass das BA das Straßenausbaubeitragsgesetz ein Stück weit befürwortet. Ein
Abgeordneter der SPD hat bereits 1997 gesagt, dass ein
Straßenausbaubeitragsgesetz so für ihn nicht in Frage kommt. Es ist aus
ökologischer Sicht auch die Frage aufgeworfen worden, ob z.B. in
Siedlungsgebieten unbedingt alles versiegelt werden muss. Die PDS-Fraktion hat
damals noch viel schärfer reagiert und hat keine rechtliche Grundlage gesehen.
Welch ein Sinneswandel! Auch wenn Mieter und Kleingärtner ausgespart werden
sollen, sind denn alle, die ein kleines Grundstück haben, reich? Es wird immer
mehr für die sog. Problemkieze getan. Aber wenn der Senat die zunehmende
Verarmung in den Problemkiezen nicht in den Griff bekommt, kann doch der
Umkehrschluss nicht darin liegen, in den Siedlungsgebieten das Niveau auch noch
hinunter zu ziehen (ÖPNV wird dort immer mehr ausgedünnt, immer mehr
Belastungen der Menschen). Und dann auch noch die Meinung, dass die Menschen
dort in der Lage sind, diese horrenden Beiträge zu zahlen. BzVV:
Wir sind nicht im Gesetzgebungsverfahren zum Straßenausbaubeitragsgesetz. Bitte
zum Thema kommen! Herr Scholz: Hat vorher eine
Rede für das Straßenausbaubeitragsgesetz gehört und hält jetzt eine Rede
dagegen. Die Frage ist, wie das BA die zukünftige Entwicklung sieht. Im
Vergleich zu den anderen Bundesländern muss man die Frage stellen, wie die
allgemeinen Abgabelasten sind. Welche Entwicklung ist in den Siedlungsgebieten
zu erwarten? Große strukturelle Probleme. Junge Familien, die Häuser gebaut
haben, haben jeden Cent ihres Verdienstes für den Bau des Hauses verplant. Wenn
dann irgendwann eine 5-stellige Summe kommt, ist es dann kein sozialer
Härtefall, wenn die Familie gern ihr Heim behalten möchte? Plädiert dafür,
alles zu tun, um dieses Gesetz, diese “Bürgerabzocke”, zu verhindern. Herr
Welters: BVV nimmt Straßenausbaumaßnahmen zur Kenntnis, beschließt aber
nicht darüber. Wie sieht das BA dieses? Ist es sinnvoll, dass eine BVV über
Straßenausbaumaßnahmen, die ja dann Straßenausbaubeiträge nach sich ziehen,
beschließen sollte? Es ist ausgesprochen kompliziert, zwischen
Straßenunterhaltung und Straßenausbau zu unterscheiden. BA sollte zum
Referentenentwurf vorschlagen, klare Kriterien zu finden. Sorge, dass die
fehlenden Finanzen im Lande Berlin zur Unterlassung von
Straßenunterhaltungsmaßnahmen führen, dann anschließend auszubauen und damit
Bürger zur Kasse zu bitten. Mit diesem Problem sollte man sich
auseinandersetzen. Im Gesetz steht, dass es Differenzierungen gibt und dass den
Bürgern verschiedene Kostenvoranschläge zu unterbreiten sind. Was passiert,
wenn die Bürger mehrheitlich bestimmte Ausbaumaßnahmen ablehnen? Welche Instanz
ist dann vorgesehen, zwischen dem Willen der Bürger und dem konstatierten
Ausbauprogramm zu verhandeln? Das wird auch in der Stellungnahme der PDS im
AHvB als Schwachpunkt bezeichnet. Die 40-45% Verwaltungskosten werden dann noch
mehr steigen je mehr Widersprüche zu verhandeln sind und in diesem Zusammenhang
muss auch die Fragestellung der Verfahrensverzögerung gesehen werden. Wie
gedenkt das BA dazu Stellung zu nehmen? Wichtig ist auch die Standardisierung
von Straßen, hat bisher den Eindruck, dass nach diesem Gesetz
Qualitätskriterien beliebig sind. Diese Fragen sollten im Ausschuss in
Begleitung dieses Gesetzes noch weiter entwickelt werden. Und zu Herrn Scholz:
Zwischen 1997 und heute existiert die Tatsache, dass es inzwischen einen
absoluten Haushaltsnotstand gibt und diese Gesetze daher auch gemacht müssen,
um diesen ein Stück weit abzubauen. Es sollten soziale Sicherungskriterien in
dieses Gesetz eingebaut werden und seitens der PDS, die nicht gegen das Gesetz
ist, würden die einzelnen Regelungen deutlich hinterfragt werden. Verzichtet
bei zugesagter Behandlung im Ausschuss auf weitere Nachfragen. Der BzVV stellt
fest, dass mit den Nachfragen die beiden Großen Anfragen beantwortet sind. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
Bezirksverordnetenversammlung | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Kommunalpolitiker/-in | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Schriftliche Anfragen (ehemals Kleine) |