Auszug - Staatliche Anerkennung als Erholungsort
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Dazu
gibt es einen ÄA der PDS-Fraktion. Herr Igel begründet den Antrag <012>: Treptow-Köpenick ist
ein sehr schöner Bezirk, er wirbt mit den Farben Grün und Blau auf der Karte,
die ihn auch von den anderen Bezirken deutlich abheben. Viele Menschen ziehen
in den Bezirk, vieles ist inzwischen schon getan worden. Daher ist es an der
Zeit, die staatliche Anerkennung als Erholungsort einzuholen, sie wäre eine
gute Werbung für den Bezirk. Es ist die niedrigste Kategorie im
Kurorteverzeichnis. Und es kommt jetzt auf die Flexibilität und
Innovationsfähigkeit der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Wirtschaft an,
zu entscheiden, ob es erst ein extra Kurortegesetz für Berlin geben muss oder
ob es nach den genannten Kriterien gehen kann. Empfehlung, sich das
Brandenburger Kurortegesetz anzusehen. Dem ÄA der Fraktion der PDS kann nicht
gefolgt werden. Aussprache: Herr Welters: Das Problem des Antrages besteht in dem Begriff “staatliche
Anerkennung”. Das ist eine zertifizierte auf der Basis einer gesetzlichen
Grundlage ausgesprochene Anerkennung. Deshalb wird man nicht umhin kommen,
einen gesetzgeberischen Weg zu beschreiten. Und wenn das Brandenburger Gesetz
im Rahmen der Fusion übernommen werden soll, dann wird das Problem zu lange
verschoben. Wenn es nur darum geht, ein Erholungsort zu werden, dann braucht
man kein Gesetz, hier aber geht es um die staatliche Anerkennung. Deshalb wird
im ÄA der PDS empfohlen, sich bei den zuständigen Institutionen für eine
gesetzliche Regelung einzusetzen. Alle Länder verfügen über ein solches Gesetz.
Es wurde daher ausdrücklich der Begriff der Empfehlung gewählt. Ist der
Meinung, dass es mit einem “Ersuchen” an das BA nicht geht. BzVV: Der ÄA legt es nahe, dass es um eine Empfehlung
geht, aber trotzdem bleibt es im Antrag ein Ersuchen. Frau Meißner: Es
ist ihr neu, dass die BVV Gesetzesinitiativen auf den Weg bringt, dass machen
immer noch der Senat oder das AHvB. Und ein Ersuchen ist es deshalb, weil es
nicht darum geht, eine stattliche Anerkennung zu erteilen, sondern einen Antrag
zu stellen. Und den kann das BA stellen. Und wenn die Senatsverwaltung sagt, es
geht nicht, dazu muss erst eine Gesetz her, dann müssen sie eben ein Gesetz schaffen.
Der Weg über den SPD-Antrag ist der kürzere. Im ÄA steht auch nicht, dass
Treptow-Köpenick gemeint ist, es wird von Teilen Berlins gesprochen. Dem
SPD-Antrag sollte zugestimmt werden. Abstimmung ÄA: Mit 20 Dafür- und 25 Gegenstimmen abgelehnt. Abstimmung Antrag: Einstimmig angenommen. Es wird folgender Beschluss gefasst: Das Bezirksamt wird ersucht, für den Gesamtbezirk Treptow-Köpenick bzw. für einzelne Ortsteile die staatliche Anerkennung als Erholungsort zu beantragen. Abstimmungsergebnis: dafür: einstimmig.
Realisierung: 25.07.06 SB V-55 lfd. Nr. 3182 |
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