Auszug - Staatliche Anerkennung als Erholungsort  

 
 
37. (ordentliche) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung
TOP: Ö 11.6 Beschluss:682/37/05
Gremium: BVV Treptow-Köpenick Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Do, 17.03.2005 Status: öffentlich
Zeit: 16:00 - 19:50 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow, BVV-Saal, Raum 218/217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin
V/1219 Staatliche Anerkennung als Erholungsort
   
 
Status:öffentlichVorgang/Beschluss:682/37/05
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA, PVFinWi
Verfasser:Oliver IgelUlbricht, Klaus
Drucksache-Art:AntragSchlussbericht in MdV
   Beitritt:Einz.-BzV

Dazu gibt es einen ÄA der PDS-Fraktion

Dazu gibt es einen ÄA der PDS-Fraktion.

Herr Igel begründet den Antrag <012>: Treptow-Köpenick ist ein sehr schöner Bezirk, er wirbt mit den Farben Grün und Blau auf der Karte, die ihn auch von den anderen Bezirken deutlich abheben. Viele Menschen ziehen in den Bezirk, vieles ist inzwischen schon getan worden. Daher ist es an der Zeit, die staatliche Anerkennung als Erholungsort einzuholen, sie wäre eine gute Werbung für den Bezirk. Es ist die niedrigste Kategorie im Kurorteverzeichnis. Und es kommt jetzt auf die Flexibilität und Innovationsfähigkeit der Senatsverwaltungen für Gesundheit und Wirtschaft an, zu entscheiden, ob es erst ein extra Kurortegesetz für Berlin geben muss oder ob es nach den genannten Kriterien gehen kann. Empfehlung, sich das Brandenburger Kurortegesetz anzusehen. Dem ÄA der Fraktion der PDS kann nicht gefolgt werden.

Aussprache:

Herr Welters: Das Problem des Antrages besteht in dem Begriff “staatliche Anerkennung”. Das ist eine zertifizierte auf der Basis einer gesetzlichen Grundlage ausgesprochene Anerkennung. Deshalb wird man nicht umhin kommen, einen gesetzgeberischen Weg zu beschreiten. Und wenn das Brandenburger Gesetz im Rahmen der Fusion übernommen werden soll, dann wird das Problem zu lange verschoben. Wenn es nur darum geht, ein Erholungsort zu werden, dann braucht man kein Gesetz, hier aber geht es um die staatliche Anerkennung. Deshalb wird im ÄA der PDS empfohlen, sich bei den zuständigen Institutionen für eine gesetzliche Regelung einzusetzen. Alle Länder verfügen über ein solches Gesetz. Es wurde daher ausdrücklich der Begriff der Empfehlung gewählt. Ist der Meinung, dass es mit einem “Ersuchen” an das BA nicht geht.           BzVV: Der ÄA legt es nahe, dass es um eine Empfehlung geht, aber trotzdem bleibt es im Antrag ein Ersuchen.      Frau Meißner: Es ist ihr neu, dass die BVV Gesetzesinitiativen auf den Weg bringt, dass machen immer noch der Senat oder das AHvB. Und ein Ersuchen ist es deshalb, weil es nicht darum geht, eine stattliche Anerkennung zu erteilen, sondern einen Antrag zu stellen. Und den kann das BA stellen. Und wenn die Senatsverwaltung sagt, es geht nicht, dazu muss erst eine Gesetz her, dann müssen sie eben ein Gesetz schaffen. Der Weg über den SPD-Antrag ist der kürzere. Im ÄA steht auch nicht, dass Treptow-Köpenick gemeint ist, es wird von Teilen Berlins gesprochen. Dem SPD-Antrag sollte zugestimmt werden.

Abstimmung ÄA: Mit 20 Dafür- und 25 Gegenstimmen abgelehnt.

Abstimmung Antrag: Einstimmig angenommen.

 

Es wird folgender Beschluss gefasst:

Es wird folgender Beschluss gefasst:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, für den Gesamtbezirk Treptow-Köpenick bzw. für einzelne Ortsteile die staatliche Anerkennung als Erholungsort zu beantragen.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

dafür:            einstimmig.


  Beschluss: 17.03.2005 BVV Treptow-Köpenick ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Mit Terminverzug am 25.07.2006 realisiert Verantwortlich:
BA, PVFinWi  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 08.04.2005  
Vermerk:

Realisierung:

Realisierung:

25.07.06 SB V-55 lfd. Nr. 3182

 
 

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