Auszug - Einstellung des Landschaftsplanverfahrens XVI-L-1 "Müggelspree" im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf
Das BA begründet die Einstellung des Landschaftsplanverfahrens “Müggelspree” mit à nicht das geeignete
Schutzinstrument, um Bebauungen zu verhindern. Der Ausschuss für UmGr empfiehlt der Einstellung
zuzustimmen. Hr. Scholz fragt - ob
anderswo Bebauung verhindert wurde, -
nach
Bebauungsplanentwürfen im Bereich des Landschaftsplanes, -
nach
Detailflächen und deren Schutz. Dazu führt das BA aus: Der Landschaftsplan hat nicht die
Kraft gegen geltendes Baurecht anzugehen. B-Pläne (Entwürfe) in diesem
Bereich: 21 – festgesetzt, 77 – hohe Chancen für die
Festsetzung, 22 – geringe Chancen. Wäldchen wird nach Landeswaldgesetz
geschützt, Müggelwerder ist andersweitig
geschützt. Hr. Förster fragt welche Landschaftspläne
es noch gibt.
Antwort: Vollkropfwiesen, Bruno-Bürgel-Weg, Heidekampgraben, Wuhleweg. Die Vorlage wurde bei 2
Stimmenthaltungen angenommen. Es wird folgende Beschlussempfehlung beschlossen: Die Bezirksverordnetenversammlung Treptow-Köpenick von Berlin möge die vom Bezirksamt in seiner Sitzung am 07.12.2004 beschlossene anliegende Vorlage Nr. 380/04 über die Einstellung des Landschaftsplanverfahrens XVI-L-1 “Müggelspree” im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Rahnsdorf, zur Kenntnis nehmen. Abstimmungsergebnis: dafür: 11. dagegen: 0. Enthaltung: 2. |
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