Auszug - Service für Wassersportvereine
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Es wird folgender Beschluss gefasst:
Das Bezirksamt wird ersucht, Wassersportvereinen, die dem Sportfördergesetz unterliegen, ein halbes Jahr vor Ablauf der Genehmigungen für die Steganlagen eine Erinnerung zukommen zu lassen. Das Bezirksamt sollte sicherstellen, dass dem genehmigenden Amt stets die sportförderungswürdigen Sportvereine bekannt sind. Abstimmungsergebnis: dafür: 38; dagegen: 1; Enthaltung: 0. |
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