Auszug - Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben
Es wird folgender Beschluss gefasst:
Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen und im Rat der Bürgermeister für das Schaffen finanzieller Anreize zur Flächenentsiegelung bei Bauvorhaben einzusetzen. Mögliche Anreize könnten u. a. sein: • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz im Rahmen des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Eingriffsbewertung für verschiedene Schutzgüter, u. a. Boden, Wasser, Klima, Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaftsbild, biologische Vielfalt • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei Festsetzungen, z. B. von Flächen oder Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) oder auch zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB) • die Berücksichtigung einer positiven Flächenbilanz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans • Fördermittel / Zuschüsse
Abstimmungsergebnis: dafür: 42; dagegen: 7; Enthaltung: 0.
Der Antrag der Fraktion B'90Grüne ist damit beschlossen.
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