Auszug - Einführung und Gespräch mit einer Vertreterin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport  

 
 
21. (ordentliche, öffentliche) Sitzung des Ausschusses für Partizipation und Integration
TOP: Ö 3.1
Gremium: Ausschuss für Partizipation und Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.03.2024 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 19:20 Anlass: ordentliche
Raum: Rathaus Treptow Kleiner BVV-Saal, Raum 217
Ort: Neue Krugallee 4, 12435 Berlin

ste, Input-Vortrag zu Einbürgerung, anlässlich neuer rechtlicher Rahmenbedingungen.

Zwei wesentliche Neuerungen:

1. Neues Staatsangehörigkeitsrecht (wahrscheinlich ab April 2024) (Bund);

2. Zentrale Einbürgerungsverfahren (Land Berlin);

 

Q&A:

Frage: Identitätsnachweise, welche Unterlagen werden gefordert? Was, wenn übliche ID-Dokumente nicht vorgelegt werden können? 

Antwort: Beweisschwierigkeiten (z. B. Kriegsgebiet) werden in aktueller Rechtslage berücksichtigt; mehrstufiges Verfahren; Einzelfallprüfung; Antragstellende Person muss "stimmiges Gesamtbild" glaubhaft machen;

 

Anmerkung BA: Bezirke bemängeln, dass großer Personalaufwand zu Einbürgerungen bereits vorher bekannt war, doch erst die neue zentralisierte Einbürgerungsverfahren bei LEA Landesamt für Einwanderung hat 200 neue Stellen geschaffen; vorher nicht möglich? Neue Regeln werden begrüßt, besonders im Hinblick mit 40.000 offenen Verfahren; Treptow-Köpenick hatte zuvor eine Stelle und konnte ca. 300 Einbürgerungen pro Jahr abschließen; neue Anfragen kommen immer noch im BA TK an, Antworten teilweise nicht möglich, Bestandsakten werden digitalisiert (Scan-Verfahren), somit weitere Verzögerungen; Ziel des Landes Berlin von 20.000 Einbürgerungen pro Jahr wird hoffentlich deutlich früher erreicht werden;

 

Frage: Online-Prüfung des Bearbeitungstand im Einbürgerungsverfahren möglich;

Antwort: noch nicht möglich;

 

Frage: einzelne Bundesländer entscheidungsbefugt? Bsp. Sachsen-Anhalt verlangt Bekenntnis zum Staate Israel;

Antwort: Interpretation innerhalb des Gesetzes, wird aber auch im Bundesgesetz "erweitertes Bekenntnis" notwendig; Bekenntnis allein reicht nicht, man muss auch hinter dem Bekenntnis stehen, kann Grund zur Einbürgerungsverweigerung sein;

 

Ergänzung: Mögliche Staatenlosigkeit der Antragstellenden ist kein Ausschlusskriterium (z. B. alte Staatsangehörigkeit bereits abgelegt, dann aber Voraussetzungen nicht erfüllt oder falsche Angaben);

 

Heutige Präsentation lag Schwerpunkt auf übliche Einbürgerungsverfahren (betrifft 95 %); also keine Sonderfälle, keine so genannten "Wiedergutmachungseinbürgerung".

 

Präsentation kann möglicherweise geteilt werden, muss noch geklärt werden.


 
 

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