Auszug - Einführung und Gespräch mit einer Vertreterin der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Gäste, Input-Vortrag zu Einbürgerung, anlässlich neuer rechtlicher Rahmenbedingungen. Zwei wesentliche Neuerungen: 1. Neues Staatsangehörigkeitsrecht (wahrscheinlich ab April 2024) (Bund); 2. Zentrale Einbürgerungsverfahren (Land Berlin);
Q&A: Frage: Identitätsnachweise, welche Unterlagen werden gefordert? Was, wenn übliche ID-Dokumente nicht vorgelegt werden können? Antwort: Beweisschwierigkeiten (z. B. Kriegsgebiet) werden in aktueller Rechtslage berücksichtigt; mehrstufiges Verfahren; Einzelfallprüfung; Antragstellende Person muss "stimmiges Gesamtbild" glaubhaft machen;
Anmerkung BA: Bezirke bemängeln, dass großer Personalaufwand zu Einbürgerungen bereits vorher bekannt war, doch erst die neue zentralisierte Einbürgerungsverfahren bei LEA – Landesamt für Einwanderung hat 200 neue Stellen geschaffen; vorher nicht möglich? Neue Regeln werden begrüßt, besonders im Hinblick mit 40.000 offenen Verfahren; Treptow-Köpenick hatte zuvor eine Stelle und konnte ca. 300 Einbürgerungen pro Jahr abschließen; neue Anfragen kommen immer noch im BA TK an, Antworten teilweise nicht möglich, Bestandsakten werden digitalisiert (Scan-Verfahren), somit weitere Verzögerungen; Ziel des Landes Berlin von 20.000 Einbürgerungen pro Jahr wird hoffentlich deutlich früher erreicht werden;
Frage: Online-Prüfung des Bearbeitungstand im Einbürgerungsverfahren möglich; Antwort: noch nicht möglich;
Frage: einzelne Bundesländer entscheidungsbefugt? Bsp. Sachsen-Anhalt verlangt Bekenntnis zum Staate Israel; Antwort: Interpretation innerhalb des Gesetzes, wird aber auch im Bundesgesetz "erweitertes Bekenntnis" notwendig; Bekenntnis allein reicht nicht, man muss auch hinter dem Bekenntnis stehen, kann Grund zur Einbürgerungsverweigerung sein;
Ergänzung: Mögliche Staatenlosigkeit der Antragstellenden ist kein Ausschlusskriterium (z. B. alte Staatsangehörigkeit bereits abgelegt, dann aber Voraussetzungen nicht erfüllt oder falsche Angaben);
Heutige Präsentation lag Schwerpunkt auf übliche Einbürgerungsverfahren (betrifft 95 %); also keine Sonderfälle, keine so genannten "Wiedergutmachungseinbürgerung".
Präsentation kann möglicherweise geteilt werden, muss noch geklärt werden. |
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