Auszug - Laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem BSHG
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Enthaltung / 6 Nein Es wird folgende Beschlussempfehlung
beschlossen: Der Ausschuss empfiehlt der BVV die
Ablehnung des Antrages: Das Bezirksamt wird ersucht,
unverzüglich sämtliche Anträge, die gem. BSHG die laufenden Leistungen zum
Lebensunterhalt tangieren, zu bescheiden. Den Hilfesuchenden, deren Anträge
nicht unverzüglich aufgrund fehlender Unterlagen und wegen der anstehenden
Aufgaben der reformierten Sozialgesetzgebung beschieden werden können, ist
Sozialhilfe zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes bis zum nächsten Termin beim
Sozialamt zu gewähren. Abstimmungsergebnis: dafür: 0. dagegen: 6. Enthaltung: 6. |
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